Ahrensburg. Hundehalter müssen Bußgeld zahlen, wenn sie den Kot ihrer Tiere nicht wegräumen – doch niemand in Stormarn kontrolliert das.

Hundekot am Wegesrand oder auf Wiesen – für viele ist die Hinterlassenschaft der Vierbeiner ein Ärgernis. Abhilfe soll ein neues Hundegesetz schaffen, dass Anfang des Jahres in Schleswig-Holstein in Kraft trat. Hundebesitzer, die die Haufen ihrer Tiere nicht wegräumen, werden mit einem Bußgeld bestraft – so die neue Regelung. Doch in Stormarn wird dies nicht umgesetzt, denn niemand kontrolliert es. Mehr als zwei Monate nach Einführung des Gesetzes ist in Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide und Reinbek noch kein Bußgeld gegen einen Hundehalter verhängt worden.

„Dafür bräuchten wir zusätzliches Personal“, sagt Imke Bär, Sprecherin der Stadt Ahrensburg. Theoretisch könnten laut Bär die Knöllchenschreiberinnen dies mit überwachen. Praktisch sei dies aber nicht umgesetzt. Ferner gebe es wohl auch keine Notwendigkeit. „Unsere Erfahrung zeigt, dass Hundebesitzer den Kot ihrer Tiere einsammeln“, sagt Bär.

Eine Leinenpflicht beispielsweise in Fußgängerzonen, auf Friedhöfen oder in öffentlichen Parks ist zwar nicht neu, aber laut Gesetz wird auch hier ein Verstoß mit einem Bußgeld sanktioniert. Wie hoch die Strafe für dieses Vergehen oder für das Nichtwegräumen von Hundekot ist, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Dort steht lediglich, das Verstöße mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden können.

Birgit Hanisch mit Norfolk Terrier Hogan findet das neue Gesetz gut
Birgit Hanisch mit Norfolk Terrier Hogan findet das neue Gesetz gut © HA | Birgit Schücking

Imke Bär geht davon aus, dass Hundehalter, die den Kot ihrer Hunde nicht entfernen, mit einer Strafe von mindestens 50 Euro rechnen müssen. Auch Dietmar Fleischmann vom Ordnungsamt in Bargeheide spricht von einer zweistelligen Summe.

Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen einen Chip haben

In Bargteheide könnten ebenfalls die Mitarbeiter des behördlichen Außendienstes Kontrollen machen. Eine klare Anordnung gibt es aber nicht. Bisher verteilen die Mitarbeiter Strafzettel an Falschparker oder überprüfen, ob die Bürgersteige von Schnee geräumt sind. „Wir bekommen zwar immer wieder Hinweise, wenn Hundebesitzer den Kot ihrer Tiere nicht wegräumen. Allerdings ist die Beweisführung in solchen Fällen schwer“, sagt Fleischmann. Auf dieses Prinzip setzt jedoch die Stadt Reinbek. „Die Stadt reagiert auf Anzeigen von extern“, sagt Inga Burmeister, Sprecherin der Stadt. Ferner ahnde Reinbek auch Verstöße, wenn jemand „in flagranti“ erwischt werde. „Eine gezielte Kontrolle gibt es aber nicht“, sagt Burmeister. Auch in Bad Oldesloe wird laut Thomas Sobczak, Leiter des Ordnungsamtes, nicht gezielt kontrolliert.

Neu ist seit Anfang des Jahres auch, dass Hunde, die älter als drei Monate sind, einen Chip haben müssen, doch überprüft wird es in den vier Städten auch nicht. Reinbeks Sprecherin Inga Burmeister: „Da Hunde oft angemeldet werden, bevor sie drei Monate alt sind, wird bei der Anmeldung nur auf die Chip-Pflicht verwiesen. Eine Kontrolle findet ansonsten nur bei Auffälligkeiten statt.“ Auch in Bargteheide wird nicht geprüft, ob Hundebesitzer sich daran halten. „Damit konnten wir uns bisher noch nicht beschäftigen“, sagt Dietmar Fleischmann. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten derzeit insbesondere wegen der Flüchtlingssituation dafür keine Zeit. „Im Sommer wollen wir uns dieses Themas annehmen“, so Fleischmann.

In Bad Oldesloe wird es keine Kontrolle geben

In Ahrensburg heißt es, dass die Chip-Kennzeichnung zurzeit noch nicht überprüft wird, weil das neue Hundegesetz erst seit Januar in Kraft ist „und die Tierärzte sicherlich noch alle Hände voll zu tun haben, um die bisher nicht gechipten Hunde zu behandeln“, sagt Imke Bär. In Bad Oldesloe gibt es auch keine Kontrollen, und wird es sie auch nicht geben. „Eine Kontrolle würde erst erfolgen, wenn es mit dem Hund einen angezeigten Vorfall geben würde“, sagt Sobczak.

Mit dem neuen Gesetz gibt es die Kategorie der sogenannten Kampfhunde nicht mehr. Tiere, die wegen aggressiven Verhaltens, wie einer Beißattacke, auffallen, werden als gefährlich eingestuft. Der Halter muss eine Sachkundeprüfung machen. Alle anderen können diesen Test freiwillig machen. Laut Gesetz können diese dann eine Ermäßigung bei der Hundesteuer bekommen. Dies liegt im Ermessen der Kommune. Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide oder Reinbek bieten diese Möglichkeit aber nicht an. Viele Hundehalter finden das neue Gesetz in Ordnung, wenn es denn umgesetzt wird. „Auch wir wollen nicht in Hundehaufen treten“, sagt Svenja Klemm aus Ahrensburg. Auch Birgit Hanisch findet es gut, würde sich jedoch mehr Papierkörbe für die Hundebeutel wünschen.