Kreis Pinneberg. Jedes Tier, das älter als drei Monate ist, muss künftig einen Chip tragen. Gefahrhundegesetz entfällt. Hundesteuersatzungen vor Reform.

Der Landtag Kiel hat beschlossen, dass ab Anfang 2016 in Schleswig-Holstein ein neues Hundegesetz in Kraft tritt. Bei der Änderung handelt es sich um eine Reform. Aus dem Gesetz „Zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahr“ wird das „Gesetz über das Halten von Hunden“. Das bestehende Gesetz ist seit mehr als zehn Jahren in Kraft. „Seitdem das Gesetz in Kraft getreten war, gab es Diskussionen über die Regelung“, so Birgit Einfeld, Mitarbeiterin der Pressestelle im Innenministerium. „Die alte Regelung hat sich nicht bewährt.“

Was ändert sich ab 2016 für Hundehalter?

Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet werden. Zudem sollten alle Besitzer für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen. „Nur in begründeten Härtefällen wird eine fehlende Versicherung nicht geahndet“, so das Ministerium.

Was passiert mit sogenannten Listenhunden?

Zum 1. Januar 2016 fällt die Bezeichnung „Listenhund“ weg. Künftig werden Hunde nur dann als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind – etwa durch Beißattacken. Somit ist nicht mehr eine spezielle Rasse, sondern das individuelle Verhalten eines Hundes entscheidend. Halter eines auffälligen Tieres müssen ab 2016 einen Hundeführerschein machen.

Mit dem Wegfall der Rasseliste entfällt zudem die gesetzliche Grundlage für erhöhte Steuersätze in einigen Kommunen. In manchen Städten ist allerdings für Hunde und Gefahrenhunde der gleiche Steuersatz festgelegt. In Wedel zahlen Besitzer beispielsweise für beide 120 Euro, in Elmshorn 90 Euro. In anderen Kommunen mussten Besitzer von Gefahrenhunden bis jetzt zwischen 396 Euro (Gemeinde Rellingen) und 600 Euro (Stadt Pinneberg) im Jahr zahlen. Die Jahresgebühr für alle anderen Hunde liegt dort bei 30 beziehungsweise 120 Euro jährlich. Wie hoch die Steuern ab dem 1. Januar liegen werden, muss von den Städten und Gemeinden noch festgelegt werden.

Wann wird ein Hund als gefährlich eingestuft?

Wenn ein Hund beißt, Menschen oder andere Tiere angreift, kann er von der zuständigen Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft werden. Die Halter dieser Hunde benötigen dann eine Erlaubnis. Damit das Tier behalten werden darf, muss ein Hundeführerschein mit praktischer und theoretischer Sachkundeprüfung gemacht werden.

Kommen Mehrkosten auf die Hundehalter zu?

Der Chip für die Kennzeichnung kostet acht Euro. Dazu kommen die Tierarztkosten. Eine Registrierung bei dem Verein Tasso oder dem Deutschen Haustierregister ist kostenlos. Die Prüfungsgebühren für den Hundeführerschein liegen bei mindestens 80 Euro. Kommunen können die Hundesteuer absenken, wenn der Halter einen Hundeführerschein vorlegt.

Wie stehen Tierschützer zu den Änderungen?

„Das neue Hundegesetz ist einer sehr gute Entscheidung“, sagt Peter Dorendorf vom Tierschutzverein Pinneberg und Umgebung. Der Verein befürwortet die Abschaffung von Listenhunden. Die Gefährlichkeit sei nicht rassespezifisch. „Wenn man einen Blick auf die Statistik mit den angefallenen Beißattacken wirft, führen ganz andere Rassen diese Liste an“, so Dorendorf.