Bargteheide. Am Voßkuhlenweg könnte statt vier Wohnhäusern ein großer Wohnblock entstehen. Stadt und Politik halten Verdichtung für sinnvoll.

Die Stadt Bargteheide will im Schnellverfahren überdimensionierte Wohnblocks auf vier bisherigen Einzelhausgrundstücken am Voßkuhlenweg zulassen: Diesen Vorwurf erheben Anlieger des zusammen rund 4100 Quadratmeter großen Areals. Sie haben die Hamburger Baurechtskanzlei Oberthür eingeschaltet, um zu erreichen, dass deutlich weniger als die anvisierten 40 Wohnungen in ihrer Nachbarschaft errichtet werden. Für Verwaltung und Politik sind die Vorwürfe dagegen völlig aus der Luft gegriffen.

Investor aus der Stadt hat vier benachbarte Grundstücke gekauft

„Hier sollen mit einer Änderung des Bebauungsplans schnell vollendete Tatsachen geschaffen werden, ehe die Nachbarn das richtig mitbekommen“, sagt Ingo Suhn, der seit mehr als vier Jahrzehnten in einem Haus an der Westpreußenstraße wohnt. „Ich bin nur zufällig auf das Großprojekt aufmerksam geworden, weil ich in einer amtlichen Bekanntmachung unseren Straßennamen gelesen habe“, sagt Harald Büttner, dessen Haus im Voßkuhlenweg 16 steht – direkt neben dem geplanten Wohnblock. Der kann 13 Meter Firsthöhe haben, bei den bestehenden Einzelhäusern daneben sind es nur sieben Meter.

Sowohl das Rathaus als auch die Kommunalpolitik wehren sich gegen die Vorwürfe. Sie verweisen darauf, dass das Bebauungsplan-Verfahren transparent sei und es keinerlei Unterschiede zu vergleichbaren Fällen gebe. „Sämtliche Sitzungen zum Thema sind öffentlich“, sagt Bauamtsleiter Jürgen Engfer. Auch das sogenannte beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung – einer der Kritikpunkte der Anwohner – sei nichts Ungewöhnliches. „Es handelt sich um eine vergleichsweise kleine Fläche im Innenbereich“, sagt Engfer. „Bei einem Neubaugebiet mit 500 Wohneinheiten am Stadtrand ist das etwas anderes.“

Das betont auch Claus Christian Claussen (CDU), Vorsitzender des Planungs- und Verkehrsausschusses. „Alle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger sind wie sonst auch gegeben“, sagt er. Claussen verweist darauf, dass die Beratung nicht abgeschlossen sei. Zunächst entscheidet der Ausschuss über Einwendungen, dann stimmen die Stadtvertreter endgültig über die Zahl der Wohnungen ab.

Dass die noch deutlich sinkt und weniger hoch gebaut wird, hoffen die Anlieger. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Verdichtung, aber das jetzt ist viel zu viel“, sagt Harald Büttner. Bisher dürften circa 1200 Quadratmeter bebaut werden, künftig mehr als 1600. Mit Parkplätzen, Garagen, Zufahrten und Wegen wären etwa 2850 der 4100 Quadratmeter bebaut. Das bedeute nicht nur reichlich Verkehrslärm, sondern auch reine Schattenlagen für noch sonnige Grundstücke.

Für Ingo Suhn ist es besonders unverständlich, dass keine Umweltprüfung vorgesehen ist. „Über Jahrzehnte war hier ein Raiffeisen-Standort, es wurden Landmaschinen repariert und Diesel gelagert“, sagt er. Außerdem vermisst er wie sein Mitstreiter Bürgernähe: Das Rathaus hätte alle Betroffenen zum Beispiel per Rundschreiben über den Plan vorab informieren müssen.

Ein Investor aus der Stadt hatte nach und nach die Grundstücke Voßkuhlenweg 8, 10, 12 und 14 gekauft. In der Umgebung stehen sowohl Einzel- als auch Mehrfamilienhäuser. „Es fehlen zentral gelegene Wohnungen, deshalb ist eine bauliche Verdichtung im innerstädtischen Bereich sinnvoll“, sagt Stadtvertreter Claus Christian Claussen. Das habe auch das jüngste Wohnungsbau-Gutachten des Kreises klar herausgestellt. Aus diesem Grund stimmten die Fraktionen mehrheitlich für die B-Plan-Änderung.

Anwohner kündigen Klage vor dem Verwaltungsgericht an

Die ist nach Auffassung der Anwaltskanzlei Oberthür rechtswidrig. „Die Planung dient den privaten Interessen des Investors und lässt öffentliche Belange weitestgehend unberücksichtigt“, heißt es in einer Stellungnahme. Unter anderem lasse die Stadt dem Investor zu viel Freiraum, beispielsweise bei Parkplätzen. Auch werde er nicht verpflichtet, einen Teil als Sozialwohnungen zu bauen, um die Mieten niedrig zu halten.

Über diese und andere Einwendungen beraten die Kommunalpolitiker voraussichtlich im Planungsausschuss Ende April. Sollte sich dann an den Vorgaben nichts ändern, sind Ingo Suhn und Harald Büttner entschlossen, den nächsten Schritt zu gehen. In Briefen ans Rathaus haben sie bereits angekündigt, das Verwaltungsgericht einzuschalten.