Ahrensburg. Strohballenbränden in Ahrensfelde: Das Gericht erkennt nur einen Haupttäter. Drei Freunde kommen fast ungeschoren davon.
Eine Bewährungsstrafe, drei Freisprüche unter Auflagen. Das Urteil im Brandstifterprozess ist gefällt: Vier junge Männer, die mit den Strohballenbränden in Ahrensfelde in Verbindung gebracht werden, erhielten zwei Tage vor Weihnachten ihr Strafmaß. Den Haupttäter verurteilte das Jugendschöffengericht zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
Geldstrafen und pädagogische Gespräche
Die drei Mitangeklagten wurden vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Brandstiftung freigesprochen, jedoch wegen Beihilfe zur Brandstiftung und Sachbeschädigung mit Geldstrafen und den Auflagen belegt, an pädagogischen Gesprächen teilzunehmen. Zwei erhielten Verwarnungen. Alle vier waren zum Zeitpunkt der Taten Mitglieder der Ahrensfelder Feuerwehr.
„Sie haben uns damals mit Tränen in den Augen versichert, dass sie nichts mit den Bränden zu tun haben. Wir haben ihnen geglaubt“, sagt Peter Körner nach der Urteilsverkündung. Für den stellvertretenden Wehrführer, der den Prozess persönlich begleitet hat, „sehr enttäuschend“ – ebenso wie die Freisprüche. Mit den Taten hätten die jungen Männer auch ihre Kameraden in Gefahr gebracht. „Sie haben damit auch den Ruf von Tausenden Feuerwehrleuten geschädigt“, sagt Körner. Auch Wehrführer Michael Mey ist mit dem Urteil unzufrieden, vor allem mit den Freisprüchen: „Es kann nicht sein, dass es straffrei sein soll, so etwas nicht zur Anzeige zu bringen.“ So hatten die drei Mitangeklagten wenigstens von mehreren Taten gewusst, sie aber nicht bei der Polizei gemeldet.
Die beiden Feuerwehr-Führer sind nicht die einzigen, die sich für das Urteil interessieren. Die Zuschauerreihen im großen Verhandlungssaal des Ahrensburger Amtsgerichts sind belegt, einige Besucher müssen stehen. Unter den Zuschauern sind noch mehr Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus Ahrensfelde, Bekannte der Angeklagten, Betroffene und deren Familien. Mehrere Fernsehteams sind angereist, um über die Urteilsverkündung zu berichten. Immerhin geht es um die Männer, die über zwei Jahre hinweg im Ahrensburger Ortsteil mit den Feuern Angst und Schrecken verbreitet haben, vor allem unter den Landwirten.
Angeklagte haben auch wegen ihrer Funktion Schuld auf sich geladen
Dass sie Feuerwehrleute waren, sorgte nach den Festnahmen vor einem Jahr für große Bestürzung. Für Richterin Silke Freise ein strafverschärfender Umstand: „In vielen Gemeinden wird der Brandschutz durch freiwillig organisierte Wehren sichergestellt. Ihre Verantwortung ist damit der der beruflichen Feuerwehren gleichzusetzen.“ Alle hätten daher auch aufgrund ihrer Funktion Schuld auf sich geladen.
Der Haupttäter ist Niko K. (Name geändert). Er gilt als der Drahtzieher. „K. war die treibende Kraft und die zentrale Figur“, ist Richterin Silke Freise überzeugt. Zumindest ist er der einzige, der ein Geständnis abgelegt, ja überhaupt etwas gesagt hat. Zunächst hatte der Ahrensfelder, damals 20 Jahre alt, allein aus Frust angefangen, Strohmieten anzuzünden, die erste im Oktober 2013, eine im Februar 2014. An drei weiteren, so die Überzeugung des Gerichts, war K. zumindest beteiligt. Schuldig gesprochen wurde er somit auch in zwei Fällen wegen versuchter gemeinschaftlicher Brandstiftung und der Anstiftung zur Sachbeschädigung. So hatte der Angeklagte zwei mittlerweile verurteilte Bekannte mit Brandlegungen beauftragt (wir berichteten).
Den Mitangeklagten konnte die gemeinschaftliche Brandstiftung nicht nachgewiesen werden, sie wurden in diesem Punkt freigesprochen. Einer wurde allerdings der Beihilfe zur versuchten Brandstiftung schuldig gesprochen, ein weiterer wegen Sachbeschädigung und Beihilfe zur Brandstiftung durch Unterlassen, der Dritte der Beihilfe zur Sachbeschädigung. Zwei erhielten Verwarnungen, alle müssen eine Geldstrafe zahlen und an pädagogischen Gesprächen teilnehmen.
Geschädigter Landwirt Hans-Jürgen Wriggers: „Ich kann nachvollziehen, dass man den Angeklagten das Leben nicht verbauen will. Aber ich halte es für das falsche Signal, dass jemand in großem Maße Schaden anrichtet und dafür im Grunde nicht belangt wird.“