Glinde. Fahrradfahrer müssen in Glinde nicht mehr die Radwege benutzen. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Zum Beispiel der Oher Weg.
Wer mit dem Rad in Glinde unterwegs ist, muss bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr die Radwege benutzen. Die Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn hatte die sogenannte Radwegebenutzungspflicht in der 18.500-Einwohner-Kommune bereits 2014 aufgehoben und eine Umsetzung angeordnet, die Stadt sich jedoch anfänglich dagegen gesträubt. Erst jetzt ist die Sache geklärt.
Vorausgegangen war laut Detlef Klages vom Glinder Ordnungsamt ein Treffen samt Ortsbegehung von Polizei, Aufsichtsbehörde, Verwaltung und Mitgliedern des Bauausschusses. Die Neuregelung betrifft jedoch nicht alle Straßen im Stadtgebiet. Es gibt zwei Ausnahmen. „Im Verlauf der Möllner Landstraße und am Oher Weg wird die Benutzungspflicht auf der nördlichen Seite gegenläufig beibehalten“, sagt Klages.
Grundlage der Anordnung der Verkehrsaufsichtsbehörde in Bad Oldesloe ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Hierin wird festgestellt, dass der Zwang, einen Radweg zu benutzen, eine Verkehrsbeschränkung für den Radfahrer darstellt.
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr sind jedoch verpflichtet, den Gehweg zu nutzen. Jenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ist es freigestellt, ob sie mit ihren Rädern Gehwege benutzen oder auf der Fahrbahn fahren.