Kirchengemeinderat beschließt: Gotteshaus wird wiedereröffnet, wenn der Förderverein St. Johannes für die Unterhaltskosten aufkommt. Und droht mit Strafanzeigen, sollten die Verhandlungen scheitern.
Ahrensburg. Im Streit um die Zukunft der zurzeit geschlossenen und von der Entwidmung bedrohten St. Johanneskirche im Ahrensburger Westen gibt es den Hoffnungsschimmer einer Einigung. Der Kirchengemeinderat, der die Schließung zum 1. Juli des vergangenen Jahres beschlossen hatte, will nun auf den Förderverein St. Johannes zugehen. Dessen Mitglieder setzen sich für den Fortbestand des 1962 geweihten Otto-Andersen-Baus als Gotteshaus ein, und ihr Wunsch könnte bald in Erfüllung gehen: Sie selbst müssten die Kosten für Unterhalt und Betrieb der Kirche an der Rudolf-Kinau-Straße aufbringen, schlägt das Leitungsgremium der Gemeinde vor.
Sofern ihnen das „nachhaltig“ gelinge, werde die Kirche wieder geöffnet, werde der Beschluss aufgehoben, sie zu entwidmen. Und für diesen Fall würden dort auch wieder wie in der Vergangenheit Ahrensburger Pastoren regelmäßig Gottesdienst halten.
Pastorin spricht von 35.000 bis 40.000 Euro jährlich
Pastorin Anja Botta, Vorsitzende des Kirchengemeinderates, sagt: „Wir möchten durch dieses konkrete Angebot unsere aufrichtige Kompromissbereitschaft zeigen und hoffen sehr, dass wir wieder in eine Phase der konstruktiven Gespräche kommen.“ Dem Vereinsvorstand würden nun „verlässliche Zahlen“ sowie ein Vertrag vorgelegt. In Kürze solle es ein Treffen geben.
„Das ist ein erheblicher Fortschritt“, sagt der Fördervereinsvorsitzende Hans Peter Hansen über die neueste Entwicklung. Er sehe darin auch ein „positives Signal“. Sich finanziell an der Rettung der Kirche zu beteiligen ist ohnehin das Hauptziel des Vereins. Insofern sind beide Parteien vom Grundsatz her ganz dicht beieinander. Deshalb will Hansen das Gesprächsangebot der Kirchenleitung annehmen. „Ich habe bereits darum gebeten, dass ein konkreter Termin für ein Treffen vereinbart wird.“
Dabei dürfte es vor allem ums Geld gehen – oder „ausschließlich um Geld“, wie Hansen sagt. Mit welchem Betrag müsste sich der Förderverein jährlich beteiligen, damit die Kirche als gerettet gelten würde? Fördervereinschef Hansen sagt, in der Vergangenheit sei mal von 60.000 Euro pro Jahr gesprochen worden. „Unmäßige Zahlen“ seien das. Pastorin Botta sagt, sie meine 35.000 bis 40.000 Euro zu erinnern, eine Bauunterhaltungsrücklage allerdings noch nicht mit eingeschlossen. Ihr Vorstandskollege Christian Werner, für die Finanzen zuständig, erklärt hingegen, die genaue Summe müsse erst noch ermittelt werden.
Hans Peter Hansen befürchtet unterdessen, dass sein Verein mit überzogenen Forderungen konfrontiert werden könnte: „Das ist doch ganz klar: Wenn man jemanden abwimmeln will, muss man nur eine Forderung stellen, die er nicht erfüllen kann.“ Der Kirchengemeinderat müsse nun die gesamte Finanzsituation der Ahrensburger Kirchengemeinde offenlegen.
Scheitern die Verhandlungen, gibt’s strafrechtliche Konsequenzen
Die Finanzierung durch den Förderverein muss laut Botta „nachhaltig“, also „perspektivisch für mehrere Jahre“ sichergestellt werden können. Ihren Worten zufolge fallen unter die Kosten, die der Verein zu übernehmen hätte, die kompletten Unterhalts- und Betriebskosten, also auch jener Anteil, den die Kirchengemeinde auch heute nach der Schließung noch etwa für Heizung oder Versicherungen zahlt, dazu noch anteilig die Personalkosten für die Kirchengemeinde. „Wir wollen ja da hin, dass wir für dieses Gebäude gar nichts mehr zahlen.“
Die Fördervereinsmitglieder arbeiten bereits an einem Konzept. Aber es ist offensichtlich, dass Hansen und seine Mitstreiter auf der einen und die Kirchengemeinderäte auf der anderen unterschiedliche Vorstellungen von der geplanten Transaktion haben. Hansen spricht von einem Nutzungsvertrag, den sein Verein abschließen wolle. Der Verein wäre dann quasi Hausherr an der Rudolf-Kinau-Straße. Finanzvorstand Werner meint dagegen, alles müsse auf „irgendeine Form einer Finanzierungsvereinbarung“ hinauslaufen. Was das im Ergebnis bedeuten würde? „Derjenige, der nicht weiß, was Sache ist, merkt eigentlich gar nichts. Nur das Geld kommt aus einer anderen Quelle.“
Sollten die Verhandlungen scheitern, behält sich der Kirchengemeinderat übrigens vor, wegen Hausfriedensbruchs strafrechtlich gegen jene vorzugehen, die sonntags vor der Kirche beten. Anja Botta: „Wir müssen ja ein bisschen darauf achten, wer hinter unseren Bauzaun geht. Das hat auch wieder etwas mit der Versicherung zu tun.“ Hans Peter Hansen: „Ein Entgegenkommen mit einer Drohung zu verbinden, ist schon etwas eigentümlich.“