Großhansdorf. 15.000 Euro Schaden nach Anschlag auf Schulzentrum Großhansdorf. Bürgermeister erinnert sich an „gewaltigen Donnerschlag“.

Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ahrensburg beginnt am Dienstag, 28. Februar, der Prozess gegen drei junge Männer, die mit Böllern auf dem Gelände des Schulzentrums Schmalenbeck in Großhansdorf geworfen haben sollen. Einer davon soll eines der Gebäude getroffen und einen Schaden von mehr als 15.000 Euro verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern, die heute zwischen 21 und 23 Jahre alt sind, vor, vorsätzlich eine „Explosion durch Sprengstoff“ herbeigeführt zu haben.

Der Vorfall ereignete sich am 22. Dezember 2020. Die Beschuldigten, zwei junge Männer aus Ahrensburg und einer aus Trittau, sollen vor dem Emil-von-Behring-Gymnasium zunächst mehrere kleinere Feuerwerkskörper gezündet haben, ehe sie einen Knaller in Richtung des Schulgebäudes warfen.

Drei junge Männer vor Gericht: Böller auf Großhansdorfer Schule geworfen

„Auf dem Schulgelände wurde über den ganzen Tag geböllert, aber plötzlich gab es einen gewaltigen Donnerschlag“, erinnert sich Großhansdorfs Bürgermeister Janhinnerk Voß. Später habe sich herausgestellt, dass einer der Knaller einen Zwischengang zwischen zwei Gebäuden des auf dem Gelände ansässigen Emil-von-Behring-Gymnasiums getroffen habe. „Durch die Wucht der Detonation wurde die Metallaußenfassade verbogen“, sagt Voß. Auch seien mehrere Fensterscheiben gesplittert. Die Rauchentwicklung sei so stark gewesen, dass die Brandmeldeanlage der Schule ausgelöst habe. Die Verwaltung habe Strafanzeige gestellt.

Um was für einen Feuerwerkskörper es sich handelte, der einen solchen Schaden anrichten konnte, und ob die Jugendlichen möglicherweise in Deutschland verbotene Knallkörper wie sogenannte „Polen-Böller“ einsetzten, dazu macht die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den bevorstehenden Prozess keine Angaben. die Anklagebehörde spricht lediglich von einem „pyrotechnischen Gegenstand mit erheblicher Explosionswirkung“.

Beschuldigte könnten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden

Weil die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt erst 19, 20 und 21 Jahre alt waren und somit rechtlich als Heranwachsende galten, ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht möglich. Für den Prozess ist zunächst nur ein Verhandlungstag angesetzt. Das Urteil könnte somit bereits am Dienstag fallen. In jedem Fall dürften Vorfälle wie dieser die aktuell ohnehin schwelende Debatte um ein generelles Böller-Verbot befeuern und Feuerwerks-Gegner in ihrer Auffassung bestärken.