Bad Oldesloe. Jahrgänge 1959 bis 1964 sind an der Reihe. Kreis Stormarn registriert täglich bis zu 1000 telefonische Nachfragen.

Noch eine Woche, dann müssen weitere Zehntausende Stormarner den neuen EU-Führerschein haben. Am Donnerstag, 19. Januar, endet für die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 die Frist zum Umtausch von dem grauen „Lappen“, der rosa „Pappe“, DDR-Führerschein und Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat.Aktuell beträgt die Wartezeit ein bis vier Monate. „Grund hierfür ist die zum Ende einer Frist typischerweise erhöhte Terminnachfrage“, sagt Kerstin Hauschuld-Wegener, Leiterin der Straßenverkehrsaufsicht.

Bundesweit müssen bis Januar 2033 rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Im Umlauf waren bisher 15 Millionen Papier- und rund 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine. In Stormarn dürften es schätzungsweise zusammen gut 120.000 Stück sein. Für die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung im Oldesloer Gewerbegebiet am Rögen bedeutet dies bergeweise Anträge. Allein drei Vollzeitstellen sind tagtäglich ausschließlich mit dem Umtausch beschäftigt.

Führerschein-Umtausch: Immer noch Nachzügler der Jahrgänge 1953 bis 1958

Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 waren in der ersten Stufe an der Reihe. Ursprünglich sollten sie den EU-Führerschein schon bis zum 19. Januar 2022 haben. Wegen der sehr großen Zahl von Anträgen im gesamten Bundesgebiet und dem aufwendigen Verfahren war die Frist bis zum 19. Juli verlängert worden. Laut Auskunft der Verkehrsaufsicht ist der Stau inzwischen abgearbeitet worden. „Es gibt aber immer noch Nachzügler, die die Frist zur Abgabe des Antrags nicht eingehalten haben“, sagt Hauschild-Wegener.

Kerstin Hauschild-Wegener leitet die Verkehrsaufsicht im Kreis Stormarn.
Kerstin Hauschild-Wegener leitet die Verkehrsaufsicht im Kreis Stormarn. © Petra Sonntag

Mit den sogenannten Babyboomern dürfte der Andrang noch mal größer werden. 1964 kamen in Deutschland fast 1,4 Millionen Kinder zur Welt. 2011 waren es mit 663.000 nicht einmal die Hälfte.

Antrag muss in Stormarn per Post eingereicht werden

Hinzu kommt, dass offensichtlich überflüssige Nachfragen die Mitarbeiter von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten. „Derzeit erreichen täglich eine Vielzahl von E-Mails und bis zu 1000 Anrufe zu sich wiederholenden Fragen die Fahrerlaubnisbehörde“, sagt Fachbereichsleiterin Kerstin Hauschild-Wegener. Viele Antworten wie beispielsweise zu den benötigten Unterlagen finden sich jedoch problemlos auf der Internetseite des Kreises Stormarn. Dort ist auch der Antrag für den Umtausch zum Herunterladen hinterlegt.

Die Behörde weist darauf hin, dass das Formular Antrag ausschließlich per Post eingereicht werden kann. Termine werden deshalb nicht vergeben. Da für den Umtausch das Wohnortprinzip gilt, ist die Führerscheinstelle in Bad Oldesloe nur für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die im Kreis Stormarn ihren Hauptwohnsitz haben.

Führerscheinstelle verschickt keine Eingangsbestätigungen

Benötigt werden die Kopie von Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, eine Unterschriftenvorlage sowie die Kopie des alten Führerscheins. Falls dieser nicht in Stormarn ausgefertigt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde erforderlich. Dort kann die Bescheinigung in der Regel telefonisch angefordert werden. Um die Anträge möglichst schnell bearbeiten zu können, versendet die Fahrerlaubnisbehörde auch keine individuellen Eingangsbestätigungen. Die Bearbeitung erfolge generell nach Eingangsdatum.

Zu Verzögerungen kommt es vor allem, wenn Karteikartenabschriften von der ausstellenden Behörde angefordert werden müssen. Da die zuständigen Stellen bundesweit überlastet sind, kann das dauern.

Der EU-Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden

Der für die Europäische Union einheitliche Führerschein ist fälschungssicher. Er wird bereits seit 19. Januar 2013 ausgestellt und muss alle 15 Jahre mit Foto und Daten aktualisiert werden. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind dafür nicht nötig. Um den Tausch von 43 Millionen Dokumenten zu entzerren, wurden die Fristen festgelegt.

Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ist der 19. Januar 2024 Stichtag, für die Jahrgänge ab 1971 der 19. Januar 2025. Jahrgänge vor 1953 haben Zeit bis 19. Januar 2033. Beim Kartenführerschein, der von Januar 1999 an verteilt wurde, ist das Ausstellungsjahr entscheidend für die Frist, die von Anfang 2026 bis Anfang 2033 reicht.

Gebühr beträgt in Stormarn 25,30 Euro

Auf Wunsch kann der fertige EU-Führerschein in den meisten Rathäusern und Amtsverwaltungen vor Ort abgeholt werden. Die alte Fahrerlaubnis wird eingezogen oder entwertet. Die Gebühr beträgt in Stormarn wie auch im Nachbarkreis Segeberg derzeit 25,30 Euro. Hamburger müssen 30,40 Euro zahlen und Kieler 30,10 Euro.

Grundsätzlich können auch Menschen, die ab 1965 geboren sind, ihren Führerschein jederzeit freiwillig umtauschen. Wegen des großen Andrangs rät die Stormarner Verkehrsaufsicht allerdings von unnötiger Eile ab. Der Stufenplan sei ja gerade deshalb aufgestellt worden, um eine Überlastung und noch längere Wartezeiten zu vermeiden. „Mit dem Umtauschantrag sollte daher möglichst gewartet werden, bis der entsprechende Jahrgang dran ist“, sagt Fachdienstleiterin Hauschild-Wegener.

Führerschein-Umtausch: Wird die Frist versäumt, drohen zehn Euro Verwarngeld

Das Ablaufdatum 19. Januar bedeutet, dass der alte Führerschein zwar seine Gültigkeit verliert, der Fahrer seine Fahrerlaubnis allerdings nicht. Das Dokument ist abgelaufen, aber eben nicht verfallen. Bei Polizeikontrollen droht trotzdem ein Verwarngeld von zehn Euro. „Wenn jemand die Frist zum Umtausch verpasst oder auch aufgrund der langen Bearbeitung in der Führerscheinbehörde nicht geschafft hat, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, sagt Sandra Kilian, Sprecherin der für Stormarn zuständigen Polizeidirektion.

Im Vorjahr hatte die Innenministerkonferenz Mitte Januar noch beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht angesichts der Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollten. Wenig später verlängerte der Bundesrat die Frist bis zum 19. Juli. Das ist diesmal nicht der Fall.

Infos und Anträge zum Führerscheinumtausch: www.kreis-stormarn.de unter dem Punkt „Service/Führerscheine“