Bad Oldesloe. Gut 120.000 Stormarner müssen EU-weit einheitliches Dokument beantragen. Fristen richten sich nach Geburtsjahrgang und Prüfung.
Grauer und rosa „Lappen“, DDR-Führerschein und Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat haben bald ausgedient: Zehntausende Auto- und Motorradfahrer in Stormarn müssen ihre alten Führerscheindokumente gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen. Der ist nicht nur für die Europäische Union einheitlich, sondern vor allem kopiergeschützt.
Für die Fahrererlaubnisbehörde in der Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung im Oldesloer Gewerbegebiet am Rögen bringt die Verordnung reichlich Mehrarbeit mit sich. Bundesweit müssen bis Januar 2033 rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. In Stormarn dürften es demnach schätzungsweise gut 120.000 Stück sein. Antragsteller brauchen viel Geduld: Die Wartezeit beträgt circa zwölf Wochen.
Bis zu 1800 Anrufe täglich bedeuten mehr Verzögerungen
„Derzeit erreichen uns täglich eine Vielzahl von E-Mails und bis zu 1800 Anrufe zu sich wiederholenden Fragen“, sagt Fachbereichsleiterin Kerstin Hauschild-Wegener. Dieser Andrang hält das Team dann von den eigentlichen Aufgaben ab. „Viele Antworten, auch zu den benötigten Unterlagen, finden sich bereits auf der Internetseite des Kreises Stormarn, auch der Antrag für den Umtausch ist hinterlegt“, sagt Hauschild-Wegener.
Für den Umtausch gilt das Wohnortprinzip. Die Fahrerlaubnisbehörde in Bad Oldesloe kann daher nur Anträge von Bürgerinnen und Bürgern bearbeiten, die im Kreisgebiet ihren Hauptwohnsitz haben. „Es kommt bei der Bearbeitung der Anträge immer zu Verzögerungen, wenn die alten Führerscheine nicht vom Kreis Stormarn ausgestellt wurden“, sagt die Fachbereichsleiterin. Dann muss eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde angefordert werden.
Fahrerlaubnisbehörden sind bundesweit überlastet
Und das kann dauern. „Es besteht eine Wartezeit von teilweise mehreren Wochen beziehungsweise Monaten, da alle Fahrerlaubnisbehörden im Bundesgebiet durch die Umtauschaktion überlastet sind“, so Hauschild-Wegener.
Aus diesem Grund weist die Behörde darauf hin, dass keine Termine für die Beantragung des Führerscheinumtausches vergeben werden. Der Antrag muss auf dem Postweg eingereicht werden. Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich selbst darum kümmern. Individuellen Aufforderungen zum Umtausch werden nicht verschickt. Wer wann an der Reihe ist, richtet sich nach dem Geburtsjahrgang und dem Datum der Ausstellung.
Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten
Die Details haben auch die TÜV-Nord-Stationen in Bad Oldesloe und Trittau zusammengefasst. „Da der neue Führerschein nach EU-Verordnung nur 15 Jahre gültig ist, werden Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert“, sagt Lutz Möller, Leiter des Trittauer TÜV-Zentrums. „Durch die Erneuerung der Daten wird das Fälschen erschwert.“
Um längeren Bearbeitungszeiten vorzubeugen, seien gestaffelte Fristen eingeführt worden. „Der Umtausch ist eine rein verwaltungstechnische Aufgabe“, sagt der Oldesloer TÜV-Chef Mathias Hanff und beruhigt damit vor allem ältere Verkehrsteilnehmer. „Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, und auch eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich.“ Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum muss ich den Führerschein umtauschen? Nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie sind bis 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Welcher Führerschein muss umgetauscht werden? Alle Führerscheine, die vor 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden, sofern sie nicht befristet sind. Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits nur noch 15 Jahre lang gültig – danach müssen sie ohnehin erneuert werden.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? In Deutschland gelten gestaffelte Fristen. Bei einem Ausstellungsdatum bis Dezember 1998 (Papierführerscheine) ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend: Jahrgänge 1953-1958 Umtausch bis 19. Juli 2022 (wurde um ein halbes Jahr verlängert), Jahrgänge 1959-1964 Umtausch bis 19. Januar 2023, Jahrgänge 1965-1970 Umtausch bis 19. Januar 2024, Jahrgänge ab 1971 Umtausch bis 19. Januar 2025, Jahrgänge vor 1953 Umtausch bis 19. Januar 2033. Beim Kartenführerschein (von Januar 1999 an) ist das Ausstellungsjahr entscheidend für die Frist, die dann von Anfang 2026 bis Anfang 2033 reicht.
Kann ich den Führerschein auch eher umtauschen? Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Wegen des großen Andrangs rät die Stormarner Verkehrsaufsicht allerdings von unnötiger Eile ab: Es sei sinnvoll, den Antrag erst zu stellen, wenn der Umtausch auch vorgeschrieben sei.
Muss ich die Führerscheinprüfung wiederholen? Zusätzliche ärztliche Untersuchungen, sonstige Prüfungen oder eine Wiederholung der Fahrprüfung sind nicht erforderlich.
Wo kann ich meinen Umtausch beantragen? In Stormarn ist die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung (Rögen 36-38, 25843 Bad Oldesloe) zuständig. Anträge können auf der Seite www.kreis-stormarn.de heruntergeladen werden. Auf Wunsch kann der fertige EU-Führerschein in den meisten Rathäusern und Amtsverwaltungen vor Ort abgeholt werden. Die alte Fahrerlaubnis wird eingezogen. Wenn man sie behalten möchte, wird sie entwertet.
Was brauche ich und wie hoch sind die Kosten? Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, der alte Führerschein beziehungsweise eine sogenannte Karteikartenabschrift, falls der Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt wurde. Die Abschrift kann in der Regel telefonisch angefordert werden. Die Umtauschgebühr beträgt 25,30 Euro, fürs Expressverfahren kommen 24,50 Euro hinzu.
Wie lange ist der EU-Führerschein gültig? Das Dokument muss nach 15 Jahren – analog Personalausweis oder Reisepass – erneuert werden. Seit 19. Januar 2013 sind Führerscheine ohnehin auf 15 Jahre befristet.
Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht umtausche? Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument zwar seine Gültigkeit verliert, der Fahrer seine Fahrerlaubnis allerdings nicht.
Infos und Führerschein-Umtausch-Rechner: www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerschein-umtauschen/ sowie www.kreis-stormarn.de („Service/Führerscheine“)