Ahrensburg. 53-Jährige und ihr Mann sollen Handys verkauft, aber nicht geliefert haben. Paar schweigt, gibt aber schriftlich Erklärungen ab.
Es war eine lange Anklage, die am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Ahrensburger Amtsgerichts verlesen wurde. Dabei ging es immer wieder um ein Delikt: besonders schwerer Betrug. Angeklagt waren das Ehepaar Erich und Eva M. (Namen geändert) aus Hoisdorf. Laut der Staatsanwaltschaft sollen der 54 Jahre alte Mann und seine 53 Jahre alte Ehefrau 2021 und 2022 in mehr als 20 Fällen über das Internet Smartphones verkauft und die Ware dann aber nicht geliefert haben.
So sollen sie mit den einzelnen Verkäufen Geldbeträge von 70 bis 190 Euro erlangt haben. Die Verkäufe kamen demnach über das Online-Portal eBay-Kleinanzeigen sowie das soziale Netzwerk Facebook zustande. Das Geld floss laut der Anklage mal auf das Bankkonto des Ehemanns, mal auf das der Frau. Letztere ist mal als Gehilfin ihres Mannes angeklagt, mal als Mittäterin, wenn sie selbst Nachrichten im Internet an die Käufer geschrieben haben soll.
Ehemann belastet in seiner Erklärung seine Frau schwer
Laut der Staatsanwaltschaft sollen Erich und Eva M. gewerbsmäßig gehandelt haben, daher geht sie von einem besonders schweren Fall des Betruges aus. Das Ehepaar selbst schwieg vor Gericht. Beide ließen stattdessen jeweils von ihren Verteidigern Erklärungen verlesen. Darin erklärte Erich M., dass die ihm zu Last gelegten Taten samt und sonders seine Ehefrau begangen habe. Er habe von allem nichts gewusst. Seine Frau hatte vielmehr Zugang zu seinem Mobiltelefon, seinen Internet-Accounts und seinen Daten für Online-Banking.
Eva M. wiederum legte in ihrer Erklärung ein Geständnis ab. Sie habe die Taten „ganz alleine und ohne Wissen meines Mannes“ verübt. Weil sie die PIN für das Online-Banking geändert habe, hatte ihr Mann angeblich keinen Einblick mehr auf sein Konto. „Ich habe aus finanzieller Not gehandelt und irgendwann den Überblick über die Taten verloren“, so Eva M. in ihrer Erklärung.
Mehrfach vorbestrafter Hoisdorfer steht unter Bewährung
Für Richter Ulf Thiele blieben nach diesen Ausführungen noch Fragen offen. So etwa, warum Erich M. erst durch die Anklageschrift von den Verkäufen erfahren haben will, es aber auch nach deren Zustellung noch zu weiteren Taten kam. Und ob er nicht schon früher durch polizeiliche Ermittlungen Kenntnis von allem hatte.
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Das Ehepaar M. verweigerte nach den Erklärungen jedoch die Aussage und machte keine weiteren Angaben, noch nicht einmal zu seinen Lebensumständen. Letztere kamen bei der Aussage des Bewährungshelfers von Erich M. zur Sprache. Er betreut den Ehemann, weil dieser mehrfach vorbestraft ist und noch unter Bewährung steht.
Richter Ulf Thiele will geprellte Käufer als Zeugen laden
Zuletzt wurde Erich M. 2021 wegen Diebstahls und Einbruchs vom Amtsgericht Ahrensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. „Alkohol ist beim Angeklagten ein Dauerthema“, sagte der Bewährungshelfer. Erich M. sei deswegen in stationärer Therapie gewesen. Der Bewährungshelfer blieb der einzige Zeuge, der vor Gericht aussagte. Ein ermittelnder Polizeibeamter fehlte krankheitsbedingt.
Um den Sachverhalt umfassend aufzuklären, kündigte der Richter an, die um ihre Ware geprellten Käufer der Smartphones aus dem ganzen Bundesgebiet als Zeugen zu laden und zu befragen. Dazu setzte er bis zu fünf weitere Verhandlungstage an. So wird womöglich erst im nächsten Jahr ein Urteil über das Ehepaar M. gefällt werden.