Kreis Pinneberg. Nach mehreren Betrugsfällen im Kreis Pinneberg rät die Polizei zur Vorsicht – insbesondere in der Vorweihnachtszeit.
Nach einer Häufung von Fällen warnt die Kriminalpolizei in Pinneberg vor Betrugstaten durch sogenannte Fake-Shops im Internet. Die Beamten raten etwa vor der übereilten Bezahlung vermeintlicher Schnäppchen dringend ab. Gerade mit Blick auf die beginnende Weihnachtszeit sei in den kommenden Wochen mit einer deutlichen Zunahme der Betrugsdelikte durch Fake-Shops zu rechnen.
Polizei Pinneberg: Vorsicht bei vermeintlichen Online-Schnäppchen
Als Beispiele listet die Polizei drei Fälle aus dem Kreis auf. So bestellte schon Mitte August ein 68 Jahre alter Quickborner ein Handy für mehr als 100 Euro und bezahlte den Kaufpreis per Überweisung an eine italienische IBAN. Nachdem die Ware nicht eintraf und Kontaktversuche via Telefon und Mail scheiterten, recherchierte der Geschädigte selbst im Internet und stieß auf eine entsprechende Warnmeldung anderer Nutzer, dass es sich um einen Fake-Shop handeln würde. Sein Geld war weg.
Anfang Oktober stieß ein 67-Jähriger aus Halstenbek auf einen preiswerten Onlineshop für Baumarktartikel. Nach der Weiterleitung zu einem Bezahldienstleister gab der Geschädigte dort seine Kontodaten ein. Beim Senden der Daten wurde der Vorgang allerdings abgebrochen, woraufhin der Halstenbeker stutzig wurde und online recherchierte. Auch in diesem Fall lagen bereits Warnmeldungen vor, wonach es die Fake-Shop-Betreiber auf die Bankdaten der Kunden abgesehen hätten. In dem Fall dürfte die Weiterleitung zum Bezahldienstleister ebenfalls gefälscht gewesen sein.
Betrüger nutzen falsche Online-Shops um Geld zu ergaunern
Auch eine 50 Jahre alte Pinnebergerin bestellte Mitte Oktober bei einer Online-Drogerie und trug beim Bezahlvorgang die Zugangsdaten für ihr Onlinebanking ein. Nachdem keine Bestellbestätigung einging, versuchte sie den Shop anzurufen. Allerdings war die Rufnummer nicht vergeben. Folglich stieß auch diese Geschädigte bei der Suche im Internet auf Warnmeldungen in Sachen Fake-Shop. Sie ließ unmittelbar die Zugangsdaten für ihr Onlinebanking ändern und erstattete Strafanzeige. Ein finanzieller Schaden ist bei ihr bislang nicht entstanden.
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Wie die Polizei erklärt, handelt es sich bei Fake-Shops um gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, die vom Original nur schwer zu unterscheiden sind. Die Betrüger imitieren dabei namhafte Anbieter, indem sie deren Seiten kopieren, um Seriosität vorzutäuschen. Wo früher mit sehr günstigen Preisen geködert wurde, was ein erstes Indiz für Fake-Shops war, ähneln die heutigen Preise häufig denen namhafter Anbieter. Ist die Bestellung samt Bezahlung erfolgt, bekommen die Käufer minderwertige oder im schlimmsten Fall überhaupt keine Ware.
Wie die aktuellen Fälle zeigen, so die Polizei haben es die Betrüger zudem regelmäßig auf sensible Bankdaten abgesehen. Oftmals agieren die Täter aus dem Ausland. Das bezahlte Geld ist in der Regel futsch und lässt sich nicht zurückbuchen.
Polizei Pinneberg: Wie Sie sich vor Fake-Shops schützen können
Grundsätzlich empfiehlt die Polizei ein gesundes Maß an Misstrauen bei Internetshops, besonders bei sehr günstigen Preisen sollten Nutzer aufmerksam werden. Ein Vergleich mit Preisen bei anderen Online-Händlern oder vor Ort wird dringend empfohlen. Als Faustregel gelte: Erst im Internet recherchieren, bevor eine Überweisung getätigt wird. Die Polizei rät, nur sichere Zahlungsmethoden zu verwenden. Es habe sich bei Fake-Shops herausgestellt, dass zunächst zwar mehrere Zahlungsoptionen beworben werden, am Ende aber häufig nur noch Vorkasse oder Sofortüberweisung übrig bleiben. Das sei ein Indiz für den Betrug.
Insbesondere bei ausländischen Bankverbindungen eines angeblich deutschen Händlers sei Vorsicht geboten. Aber auch deutsche IBAN-Kontoverbindungen seien kein Garant für Sicherheit. Häufig gehören die Konten aus dem Ausland agierenden Finanzdienstleistern, wo sich die Spur des Geldflusses verliert. Zuletzt gewährleiste auch ein Impressum keine Seriosität. Es lasse sich leicht kopieren.
Sei es zum Kauf gekommen, sollten Betroffene unbedingt Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Sämtliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder Emails seien dabei hilfreich. Weitere Informationen zum Umgang mit Fake-Shops gibt es unter www.polizei-beratung.de sowie bei Verbraucherzentralen.