Ahrensburg/Hamburg. Ahrensburger attackiert Jugendliche am U-Bahnhof Meiendorfer Weg. Der Polizei und dem Richter ist er bestens bekannt.

Daran, dass diese Bewährungsstrafe „die allerletzte Chance“ sei, sich zu beweisen, ließ Richter Ulf Thiele keinen Zweifel, als er am Dienstag das Urteil verkündete. Auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Ahrensburg saß der 21 Jahre alte Nico K. (Name geändert). Trotz seines jungen Alters ist der Ahrensburger bei Polizei und Gericht bestens bekannt.

Körperverletzung, räuberische Erpressung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht – die Liste der Delikte im Bundeszentralregisterauszug des 21-Jährigen ist lang. Ein Jahr verbrachte K. bereits in Jugendarrest. Der Tatvorwurf diesmal: versuchte räuberische Erpressung in zwei Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung.

21-Jähriger erhält Bewährungsstrafe nach versuchter räuberischer Erpressung

Am 20. Dezember 2020 soll K. zwei Jugendliche am U-Bahnhof Meiendorfer Weg in Hamburg-Volksdorf zuerst bedroht und dann verprügelt haben. Die beiden damals 16- und 17-Jährigen warteten laut Anklage gegen 22.45 Uhr in einem Glasunterstand auf dem Bahnsteig und rauchten, als sich Nico K. ihnen näherte und den jüngeren der beiden um eine Zigarette bat. Als der Hamburger ablehnte, sei der 21-Jährige auf aggressive Weise auf den Jugendlichen zugegangen und habe die gesamte Schachtel verlangt.

Ob der 16-Jährige die Zigarettenpackung herausgab, dazu gab es verschiedene Zeugenangaben. K. soll auch das Smartphone des Teenagers gefordert haben. Als dieser sich geweigert habe, das Handy auszuhändigen, habe der Ahrensburger dem 16-Jährigen mehrfach so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dass dieser mit dem Hinterkopf gegen die Glaswand des Unterstandes geprallt sei.

Einer der beiden Jugendlichen flüchtete zu einer Notrufsäule

Daraufhin habe sein Begleiter sich eingemischt und versucht, die Situation zu beruhigen. Dies quittierte der 21-Jährige laut Staatsanwaltschaft, indem er dem 17-Jährigen zu Boden stieß. Als der Hamburger auf dem Bahnsteig lag, habe K. weiter auf ihn eingetreten und sein Portemonnaie verlangt. Das iPhone des 17-Jährigen, das dabei aus der Tasche gefallen sei, habe K. ins Gleisbett getreten.

Als der Ahrensburger bemerkte, dass der 16-Jährige in der Zwischenzeit zu einer Notrufsäule geflüchtet war, um Hilfe zu holen, ließ K. laut Anklagebehörde von dem am Boden Liegenden ab und lief hinterher. Der 16-Jährige sei daraufhin aus dem Bahnhof gelaufen, der 17-Jährige in eine kurz darauf haltende U-Bahn geflüchtet. Beide Jugendlichen erlitten leichte Verletzungen an Kopf und Gesicht.

Angeklagter war erst vier Monate vor der Tat aus Jugendarrest freigekommen

Vor Gericht räumte Nico K. die Tat ein, behauptete aber, aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums keine Details mehr zu erinnern. „Ich weiß nicht mehr alles, aber kann auch nicht ausschließen, dass es passiert ist“, sagte er. Er sei an dem Abend mit Freunden auf dem Heimweg von einer Geburtsgagparty gewesen. Die beiden Opfer zeigten sich im Gerichtssaal noch immer beeindruckt von dem Vorfall. „Ich hatte schon immer ein ungutes Gefühl, wenn ich spät abends allein Bahn gefahren bin und jetzt noch mehr“, sagte der ältere der beiden.

Um den Täter zu fassen, hatte die Hamburger Kriminalpolizei die Aufnahmen von Überwachungskameras ausgewertet, wie ein Beamter erklärte. Ermittler der Kripo in Ahrensburg hätten daraufhin den polizeibekannten Nico K. auf dem Video erkannt. Dieser war erst vier Monate vor der Tat aus dem Jugendarrest entlassen worden.

Staatsanwaltschaft hatte sich gegen erneute Bewährungsstrafe ausgesprochen

Nach Angaben der Jugendgerichtshilfe, die den Ahrensburger, seit er 2015 erstmals straffällig geworden war, betreut, leidet K. unter Drogensucht, wird zudem immer wieder gewalttätig. Zumindest zum Teil sei K.s Verhalten in dessen schwieriger Kindheit zu begründen, die von Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter und dessen Alkoholproblemen geprägt gewesen sei. Nach dem frühen Tod des Vaters sei der Ahrensburger immer wieder straffällig geworden.

„Ordentlichkeit, Verlässlichkeit und andere Tugenden, die Ihnen bislang nicht bekannt waren, sind jetzt gefordert“, sagte Richter Ulf Thiele bei der Urteilsverkündung zu dem 21-Jährigen, der im September Vater eines Sohnes geworden ist. Parallel mit der Aussetzung der achtmonatigen Jugendstrafe zur Bewährung verband Thiele die Auflage, sich einer Sucht- und Gewalttherapie zu unterziehen. „Sie müssen jetzt für Ihren Sohn da sein, er fordert das“, so der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte keinen Anlass für eine erneute Bewährung gesehen. K. kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.