Ahrensburg/Trittau. 39-Jähriger vor dem Amtsgericht Ahrensburg zu Bewährungsstrafe verurteilt. Er verwahrte kiloweise Marihuana und Kokain in Schuppen.
Es sollte ein sicheres Lager sein, doch das Versteck flog auf: Wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Ahrensburg einen 39-Jährigen aus Trittau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Er soll einem Bekannten den Schuppen neben seinem Haus als Drogendepot zur Verfügung gestellt haben.
Laut Staatsanwaltschaft soll Martin N. (alle Namen geändert) dem Freund den Schlüssel zu dem Raum, der für gewöhnlich als Rumpelkammer genutzt wurde, gegeben haben – in dem Wissen, dass dieser beabsichtigte, dort erhebliche Mengen Rauschgift für den Weiterverkauf zwischenzulagern. Als Gegenleistung habe er einmalig 900 Euro erhalten.
Marihuana im zweistelligen Kilobereich und Kokain im Wert von 34.000 Euro
Zwischen Anfang und Dezember 2020 soll Carsten W. regelmäßig in dem Schuppen ein- und ausgegangen sein und dort Marihuana im zweistelligen Kilobereich, Amphetamin, LSD, Ketamin sowie Kokain im Wert von mehr als 34.000 Euro deponiert und später weiterveräußert haben. Das Handelsnetzwerk des 34-Jährigen aus Kasseburg (Kreis Herzogtum Lauenburg), der im vergangenen Juni vor dem Landgericht Lübeck zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, soll sich über Trittau, Lütjensee, Grande und Barsbüttel bis nach Kiel und Bremen erstreckt haben.
Erst kurz vor dem Tatzeitraum hatte W. eine mehrjährige Haftstrafe wegen Handelns mit Betäubungsmitteln abgesessen. „Ein Zeuge in einem anderen Verfahren hat ausgesagt, dass er wieder handelt“, sagte ein Beamter der Kriminalpolizei Bad Oldesloe vor Gericht. Daraufhin sei der Kasseburger observiert worden.
Verschlüsseltes Netzwerk Encrochat führte die Ermittler zu dem Schuppen
„Sein Mobiltelefon wurde abgehört, außerdem die GPS-Standortdaten seiner Fahrzeuge ausgewertet“, so der Ermittler. Auch habe W. als Nutzer eines Handys mit der von vielen Kriminellen genutzten Kommunikationssoftware Encrochat identifiziert werden können. Französischen und niederländischen Ermittlern war es 2020 gelungen, die Plattform zu knacken. „Letztlich konnten wir feststellen, dass W. wiederholt, insbesondere unmittelbar vor via Encrochat vereinbarten Drogengeschäften Halt an der Wohnadresse von Martin N. machte“, erklärte der Beamte, wie das Versteck aufflog.
Am 1. Dezember 2020 stürmte schließlich ein Einsatzkommando der Polizei das Haus des Trittauers und nahm Martin N. vorläufig fest. Auch wurden laut Staatsanwaltschaft zwei Kilogramm Kokain und 12.000 Euro Bargeld in dem Schuppen sichergestellt, zu dem auch N.s Frau und der damals zwei Jahre alte Sohn des Paares Zugang gehabt haben sollen.
Angeklagter will von der Art und der Menge der Drogen nichts gewusst haben
Als W. ihn gefragt habe, ob er gegen Geld den Schuppen nutzen könne, habe er zwar ein „ungutes Gefühl“ gehabt und vermutet, „dass das, was er da vorhat, nicht sauber ist“. Er habe aber keine Kenntnis von dem Ausmaß gehabt. „Vielleicht wollte ich es einfach nicht wahrhaben“, so der Trittauer. N. war nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft selbst nicht in die Drogengeschäfte verwickelt.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Beihilfe zu dem Betäubungsmittelhandel eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für den Trittauer. Die Verteidigung hielt das für zu hoch gegriffen, beantragte eine Strafe von unter einem Jahr. „Es kann nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass mein Mandant von dem Ausmaß der Drogen, die in seinem Schuppen gelagert wurden, wusste“, sagte der Anwalt des 39-Jährigen, Christian Schumacher.
Richter: Urteil soll deutlichen machen, dass auch Unterstützung bestraft wird
Das Gericht blieb mit dem Strafmaß schließlich dazwischen. „Wir gehen nicht davon aus, dass Sie im Detail über jede Einlagerung Bescheid wussten, aber sie wussten, dass dort Drogen gelagert werden und Art und Menge waren Ihnen egal“, sagte der Vorsitzende Richter Ulf Thiele. Das Urteil solle deutlich machen, dass auch eine indirekte Unterstützung von Betäubungsmittelgeschäften erheblich bestraft werde.