Ahrensburg. Ahrensburger klagen über wochenlange Wartezeiten. Mit dieser Maßnahme möchte Bürgermeister Eckart Boege nun Abhilfe schaffen.
Eine organisatorische Neugliederung innerhalb der Ahrensburger Verwaltung soll dazu beitragen, die Wartezeiten für Bürger auf Termine zu verkürzen. Der sehr große Fachdienst II.1 wurde aufgespalten. Bislang war er nicht nur für die Bereiche Standesamt und Einwohnermeldeamt zuständig, sondern auch für Feuerwehr, Gewerbe und Ordnung.
Letztere Zuständigkeiten verbleiben beim Fachdienst II.1, der jetzt Gewerbe und Ordnung heißt, während Standesamt, Einwohnermeldeamt, Fundbüro und Infothek in dem neu geschaffenen Fachdienst II.5 mit der Bezeichnung Bürgerservice organisiert werden. „Die Neuordnung war lang geplant und ist jetzt umgesetzt“, sagt Bürgermeister Eckart Boege. Die Verwaltung erhoffe sich davon, dass die Führungskraft des neuen Fachdienstes so die Möglichkeit habe, mehr Fokus auf Leistungen im Bereich Bürgerservice zu legen.
Rechtsanwalt soll fünf Wochen auf Termin im Ahrensburger Rathaus warten
In der Vergangenheit hatte es immer wieder Beschwerden von Bürgern gegeben, die eine schlechte Erreichbarkeit der Verwaltung seit Einführung der Anmeldepflicht für das Einwohnermeldeamt beklagten und kritisierten, dass Termine kaum zu bekommen seien. Erst am Mittwoch erreichte unsere Redaktion ein Beschwerdeschreiben eines Ahrensburger Rechtsanwaltes, das auch Bürgermeister Eckart Boege zugegangen ist.
Darin berichtet dieser von seinen vergeblichen Versuchen, einen Termin zur Abholung seines neuen Führerscheins zu vereinbaren. Die erste freie Möglichkeit sei der 1. November, in fünf Wochen. „Das ist empörend, für eine derart minimale Dienstleistung, die maximal fünf Minuten dauert“, beklagt der Absender.
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Der Anwalt wirft der Verwaltung vor, sie erbringe nicht die Dienstleistungen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sei. „Sie schotten sich vom Volk ab, dem Sie zu dienen haben“, kritisiert er die nach wie vor gültige Terminpflicht im Rathaus. Diese möchte Boege mindestens bis zum Abschluss der Sanierung beibehalten.