Ahrensburg. FDP wirft Michael Sarach vor, einen Bürgerentscheid zu verzögern. Verwaltungschef spricht vom haltlosen Vorwurf.

Der Ahrensburger Bürgermeister Michael Sarach (SPD) widerspricht Vorwürfen seitens der FDP, dass die Verwaltung das Bürgerbegehren über den Parkplatzerhalt im Zentrum absichtlich verzögert hat. Wie berichtet, hatte der FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas Bellizzi behauptet, Ziel der Stadt sei es gewesen, zu verhindern, dass die Abstimmung parallel zur Landtagswahl am 8. Mai erfolgen könne. Bellizzi bezichtigte die Stadt in diesem Zusammenhang eines „taktischen Fouls“.

Verwaltung habe sich nichts vorzuwerfen

Für Sarach stellt sich eher das Vorgehen Bellizzis als fragwürdig dar. Er sagt: „Ich hätte es sehr begrüßt, wenn mich Herr Bellizzi persönlich auf das Thema angesprochen hätte.“ Statt zuerst das Gespräch zu suchen, habe dieser die Anschuldigung öffentlich erhoben. „Das Verhalten ist eines Stadtverordneten nicht würdig“, meint Sarach. Der Vorwurf sei haltlos. Nach seiner Ansicht hat sich die Verwaltung nichts vorzuwerfen – im Gegenteil. „Ich bin der Meinung, wir haben zügig gearbeitet, und ich bin wenig angetan von der Beschuldigung, das Prozedere verzögert zu haben.“

Von dem Zeitpunkt an, als die Initiatoren bekannt gegeben hätten, dass es ihr Ziel sei, die Abstimmung mit der Landtagswahl zu koordinieren, „haben wir auf den strikten Zeitplan hingewiesen“. Bei einem solchen Vorhaben gebe es bestimmte Zeitvorläufe, die es zu berücksichtigen gelte. In Sachen Zeitmanagement sieht Sarach auch die Initiatoren in der Verantwortung.

Prüfung der Stimmen innerhalb eines Tags

Thomas Bellizzi (FDP) wirf der Stadt gezielte Verzögerung vor.
Thomas Bellizzi (FDP) wirf der Stadt gezielte Verzögerung vor. © Elvira Nickmann

Anfang September 2021 hatte Bauamtsleiter Peter Kania die Politiker in einer Ausschusssitzung darüber informiert, dass bei der Verwaltung die Ankündigung eines Bürgerbegehrens eingegangen sei. Etwa vier Monate später startete das Initiatoren-Trio Stefan Skowronnek, Andreas Werning und Hauke Wendt die Kampagne zur Unterschriftensammlung. Ihr Anliegen: Die Zahl der öffentlichen Parkplätze in der Innenstadt solle künftig erhalten bleiben. „Wir haben engen Kontakt zu Stefan Skowronnek“, sagt Sarach. „Wir haben immer wieder daran erinnert, dass die Initiative die Unterschriften bald vorlegen muss.“

Die Übergabe der 2137 Unterschriften sei am 3. Februar um 12.30 Uhr erfolgt. „Wir mussten als Erstes prüfen, ob auch alle Unterzeichner stimmberechtigt sind.“ Am 4. Februar, um 12.41 Uhr, seien die Unterlagen per E-Mail an das schleswig-holsteinische Innenministerium gesendet worden. „Das hat gerade mal einen Tag gedauert“, sagt Sarach. Man habe sogar einen Boten losgeschickt, der die Unterschriften nach Kiel gebracht habe. So gehe niemand vor, der ein Zulassungsverfahren ausbremsen wolle, gibt Sarach zu bedenken.

Verwaltung hält die vorgegebene Frist ein

„Unser Interesse war, den Abstimmungstermin mit der Landtagswahl zu koordinieren.“ Am 14. Februar habe die Stadt ein Schreiben des Innenministeriums erhalten mit der Bitte, bis zum 24. Februar eine Stellungnahme abzugeben. „Diese Frist haben wir eingehalten“, sagt der Sarach. „Wenn man die recht umfangreiche Stellungnahme liest, weiß man, dass wir die Zeit benötigt haben.“

Darin sei auf mögliche Konsequenzen des Bürgerbegehrens bezüglich der Mittel, die die Stadt aus dem Städtebauförderprogramm erhalte, hingewiesen worden. „Das ist ein langwieriges Verfahren, wir brauchen für die einzelnen Abschnitte jeweils die Genehmigung des Innenministeriums.“ Möglich wäre, dass das Förderprogramm geändert werden, die Stadt vielleicht sogar Fördermittel zurückzahlen müsste. „Das Städtebauförderprogramm ist von den Abgeordneten mehrheitlich beschlossen worden, das ist Demokratie, damit muss man sich abfinden.“ Ein Seitenhieb in Richtung Bellizzi, „den ich in den letzten zwei Jahren kaum in den Sitzungen gesehen habe“, so Sarach, und weiter: „Vielleicht erklärt das sein Informationsdefizit.“

Sarach fordert öffentliche Entschuldigung

Das Innenministerium habe am 1. April mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren zulässig sei. Gegen diesen Bescheid werde die Stadt keine Klage erheben. Es gehe jetzt darum, noch einige Nachfragen mit dem Innenministerium bezüglich der Auswirkungen des Bürgerbegehrens zu klären. „Darüber hinaus haben wir uns die Frage gestellt, wie wir rechtlich damit umgehen.“

Im Ergebnis tendiere er dazu, „uns das Anliegen des Bürgerbegehrens zu eigen zu machen“. Um den Aufwand zu minimieren, Personal und Kosten zu sparen. Das Begehren würde durch einen Beschluss der Stadtverordneten überflüssig werden. „Ich persönlich schätze die Erfolgsaussichten dafür recht groß ein.“ Vom FDP-Fraktionsvorsitzenden Bellizzi erwartet Sarach eine öffentliche Entschuldigung. „Vor dem Hintergrund dessen, was ich geschildert habe, wäre das absolut angemessen.“