Ahrensburg. Traditionshaus ist seit elf Monaten geschlossen. Nun hat das Amtsgericht die Versteigerung verfügt. So hoch ist das Mindestgebot.
Einst war das Park Hotel ein Aushängeschild für Ahrensburg. Das Vier-Sterne-Haus gegenüber dem Schloss wurde vor allem von Geschäftsreisenden besucht, auch internationale Gäste kamen. Als Tagungsort war es weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Doch schon seit elf Monaten steht das Traditionshotel leer. Zum 1. Mai 2021 hatte die Pächterin, die Hamburger Centro Hotel Group, den Betrieb des Hauses endgültig eingestellt.
Park Hotel in Ahrensburg steht vor der Zwangsversteigerung
Nun steht die Unterkunft vor der Zwangsversteigerung. Auch einen Termin gibt es bereits: Die Verhandlung soll am Freitag, 17. Juni, um 10 Uhr im Amtsgericht Ahrensburg beginnen. Das bestätigte dessen Direktor, Michael Burmeister, unserer Redaktion. Auch im Internet wird auf zwei Justizportalen auf die Versteigerung hingewiesen.
Die Nachricht kommt überraschend, denn bislang hatte sich der Eigentümer der Immobilie, der österreichische Unternehmer Peter Laupp, stets optimistisch gezeigt, bald einen Käufer für das Prestigeobjekt präsentieren zu können. Warum es nun zu der Zwangsversteigerung kommt, dazu äußerten sich auf Anfrage weder Burmeister noch Laupp. Laut Gesetz kann ein Gericht die Zwangsversteigerung einer Immobilie anordnen, wenn deren Eigentümer seinen finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten nicht mehr bedienen kann, also im Fall einer privaten oder Unternehmensinsolvenz.
Bauamt hatte Verkauf wegen eine zu hohen Preises gestoppt
Die Corona-Pandemie hatte dem Park Hotel schwer zugesetzt. Vor dem endgültigen Aus Anfang Mai 2021 war das Haus bereits monatelang geschlossen gewesen. Aber es soll auch seit Längerem Unstimmigkeiten zwischen der Betreiberin, der Centro Hotel Group, und Laupp gegeben haben.
Zuletzt war bekannt geworden, dass das Ahrensburger Bauamt sich in laufende Verkaufsverhandlungen eingeschaltet und diese gestoppt hatte. Grund war demnach der Kaufpreis. Nach Informationen unserer Zeitung forderte Laupp mehr als das Doppelte des Wertes, auf den der Gutachterausschuss des Kreises die Immobilie geschätzt hatte. Der Verkehrswert der Anlage liegt demnach bei 6,6 Millionen Euro.
Immobilie liegt in Sanierungsgebiet mit Sondervollmachten für Rathaus
Der Käufer war nach Abendblatt-Informationen auch dazu bereit, den höheren Preis zu zahlen. Die Ahrensburger Verwaltung machte jedoch von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch, das sie innehat, weil das Grundstück in einem sogenannten Sanierungsgebiet liegt. Dieses wurde im Juni 2018 eingerichtet, als Ahrensburg in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ von Bund und Land aufgenommen wurde.
Es umfasst den gesamten Innenstadtbereich zwischen Schloss, Bahnhof, Stormarnplatz und Bahngleisen. Ziel des Förderprogramms ist es, „Straßenzüge, Plätze, historische Stadtkerne oder Stadtquartiere“ in ihrer Gesamtheit zu erhalten. Innerhalb des Gebietes müssen alle Grundstücksverkäufe, Neubauten, Sanierungsmaßnahmen, aber auch aufgenommene Hypotheken auf Grundstücke, Miet- oder Pachtverträge durch das Bauamt genehmigt werden.
Genehmigungspflicht soll Spekulation und Preisexplosion verhindern
Dadurch soll verhindert werden, dass in Sanierungsgebieten gelegene Grundstücke zu Spekulationsobjekten werden. „Das Umfeld wird durch Steuergeld aufgewertet, wodurch automatisch auch der Wert der Grundstücke steigt“, erklärte Bauamtsleiter Peter Kania damals den Zweck dieser Regelung. Durch die Genehmigungspflicht werde eine Preisexplosion verhindert, und dass Grundstückseigentümer überproportional durch die Förderung profitierten.
In der im Internet veröffentlichten gerichtlichen Bekanntmachung wird das Park Hotel als „Grundstück in beliebter Lage, bebaut mit einem unterkellerten Hotelgebäude“ geführt. Der überwiegend zweistöckige Komplex verfügt demnach über eine Gesamtnutzfläche von etwa 7305 Quadratmeter und ein ausgebautes Dachgeschoss.
Gebäude bietet Tiefgarage, Schwimmbad, Sauna und Showküche
Außerdem gibt es eine Tiefgarage mit 57 Stellplätzen, ein Schwimmbad und einen 153 Quadratmeter großen, angebauten Wintergarten. Das Hotel verfügt laut Beschreibung über 109 Gästezimmer mit zusammen 154 Betten, davon 27 Einzelzimmer, 72 Doppelzimmer und zehn Suiten.
Darüber hinaus bietet das Gebäude demnach acht Tagungsräume, drei Personenaufzüge und einen Lastenaufzug sowie einen Restaurantbereich „mit offener Showküche“, einen Saunabereich, einen Solarraum und einen Fitnessraum. Ebenfalls angeführt werden 25 Stellplätze im Außenbereich, auf dem Parkplatz vor dem Gebäude.
Eigentümer ist überzeugt, die Versteigerung noch abzuwenden
Das Mindestgebot liegt laut Bekanntmachung bei 3,3 Millionen Euro, der Hälfte des Verkehrswertes der Immobilie. Mitbieten kann jeder, die Verhandlung ist öffentlich. Die Interessenten haben am 17. Juni eine halbe Stunde Zeit, um ihr Gebot mündlich in Saal 1 des Amtsgerichts vorzutragen. Voraussetzung ist, dass die Bieter einen sogenannten Sicherheitsnachweis erbringen können. Interessenten müssen dabei aufzeigen, dass sie über mindestens zehn Prozent des Verkehrswerts der Immobilie an liquiden Mitteln verfügen. Der meistbietende Teilnehmer erhält anschließend den Zuschlag.
Noch-Eigentümer Peter Laupp gibt sich auf Anfrage unserer Redaktion derweil überzeugt, die Zwangsversteigerung des Park Hotels noch abwenden zu können. Er sagt: „Die Zeit wird knapp, aber mir liegen aktuell zwei Vorschläge vor, wie sich noch eine Lösung finden lässt.“ Der Österreicher, der selbst 35 Jahre in Ahrensburg gelebt hat, ist überzeugt, dass viele Menschen in der Schlossstadt sich das Hotel zurückwünschen. Er verspricht: „Ich werde alles daran setzen, dass das Park Hotel erhalten bleibt.“