Lübeck/Grönwohld. Tödliche Messerstiche in Grönwohld: Nebenklage will Verurteilung wegen Mordes erreichen. Bundesgerichtshof entscheidet.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des 22 Jahre alten Mohamed C. auf einem Spielplatz in Grönwohld möchte auch die Nebenklage das Urteil des Landgerichts Lübeck überprüfen lassen. Die Anwälte Joachim Breu und Jutta Heck, die die Familie des Getöteten vertreten, haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Richter eingelegt. „Beim Landgericht ist ein Antrag auf Revision seitens der Nebenklage eingegangen“, bestätigte Stephan Bahlmann, Sprecher des Landgerichts, unser Redaktion

Die VII. Große Strafkammer hatte den 21 Jahre alten Nick G. (Name geändert) am Donnerstag vor zwei Wochen wegen Totschlags zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass G. seinen guten Bekannten am späten Abend des 21. Oktober 2021 mit 27 Messerstichen auf einem Spielplatz in der kleinen Gemeinde Grönwohld bei Trittau getötet hat. Grund soll ein Streit der beiden Männer gewesen sein, bei dem es um gemeinsame Drogengeschäfte und andere geschäftliche Beziehungen gegangen sei.

Verteidiger des Angeklagten will Freispruch erreichen

Der Familie von Mohamed C. geht das Urteil nicht weit genug. Sie möchte eine Verurteilung G.s wegen Mordes und damit eine lebenslange Freiheitsstrafe erreichen. „Das rechtsmedizinische Gutachten hat gezeigt, dass das Opfer zum Tatzeitpunkt arg- und wehrlos war“, sagte Breu in seinem Plädoyer. Der Anwalt berief sich auf eine Rechtsmedizinerin, die es als wahrscheinlich beschrieben hatte, dass G. sein Opfer überraschend in einer Umarmungssituation, etwa zur Begrüßung, attackiert habe. Das Gericht teilte diese Ansicht nicht und sah damit die Voraussetzungen für einen Mord nicht erfüllt.

Über die Revision entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH). Anders als bei einer Berufung, die gegen Urteile des Landgerichts nicht möglich ist, gibt es bei der Revision keine neue Beweisaufnahme und keine weiteren Zeugenvernehmungen. Die Karlsruher Richter prüfen das Lübecker Urteil lediglich auf fachliche Korrektheit. Geben sie dem Revisionsantrag statt, können sie den Fall zur erneuten Entscheidung zurück an das Landgericht überweisen. Vor der Nebenklage hatte bereits der Verteidiger von Nick G. Revision beantragt. Er fordert einen Freispruch seines Mandanten. Nick G. hat die Tat stets bestritten.