Lübeck/Grönwohld. 21-Jähriger wegen Totschlags in Grönwohld zu zehn Jahren Haft verurteilt. Revision beantragt. Bundesgerichtshof entscheidet.

Der Fall des getöteten Mohamed C. geht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Anwalt des 21 Jahre alten Nick G. hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom vergangenen Donnerstag eingelegt. Die Richter hatten den jungen Mann wegen Totschlags zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Sie sind überzeugt, dass der Nick G. seinen 22 Jahre alten Bekannten Mohamed C. am späten Abend des 21. Oktober 2021 auf einem Spielplatz in der kleinen Gemeinde Grönwohld bei Trittau mit 27 Messerstichen getötet hat. Grund soll eine Auseinandersetzung über gemeinsame Drogengeschäfte gewesen sein.

„Innerhalb einer Woche ist es möglich, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen“, sagt Stephan Bahlmann, Sprecher des Landgerichts. Dabei entschieden Juristen grundsätzlich zwischen den Rechtsmitteln der Berufung und der Revision. „In diesem Fall ist erstere ausgeschlossen“, sagt Bahlmann. Eine Berufung sei nur gegen Urteile von Amtsgerichten möglich.

Anwalt zweifelt Aussagen von Zeugen und DNA-Fund an

Anders als bei dieser kommt es bei der Revision nicht zu einer neuen Beweisaufnahme und weiteren Zeugenvernehmungen. Geprüft wird lediglich, ob die Richter das Recht richtig angewendet haben und das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. „Zuständig ist der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Rechtsprechungsorgan in Strafsachen“, so Bahlmann.

Zunächst entscheiden die Karlsruher Richter nun, ob sie die Revision als begründet zulassen. Ist das der Fall, kann der BGH das Urteil aufheben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Lübeck zurücküberweisen. In diesem Fall würde der Prozess von vorn aufgerollt. In Ausnahmefällen können die Karlsruher Richter einen Mandanten auch direkt freisprechen. Wird die Revision abgelehnt, ist sind keine weiteren Rechtsmittel möglich.

Urteil der Lübecker Richter stützt sich größtenteils auf Indizien

Das Urteil der Lübecker Richter stützt sich zum großen Teil auf Indizien. Unmittelbare Zeugen der Tat gibt es nicht, auch die Tatwaffe, bei der es sich laut Rechtsmedizin mutmaßlich um einen Schlagring mit ausklappbarem Messer handelt, wurde bis heute nicht gefunden. Nick G. hatte zu Prozessbeginn seine Unschuld beteuert, seitdem zu dem Vorwurf geschwiegen.

Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert

G.s Anwalt Eric Goldbach hatte auf Freispruch plädiert und auf Unstimmigkeiten in Zeugenaussagen, was den zeitlichen Ablauf der Tat betrifft, hingewiesen. So wollten Anwohner Schreie gehört haben, als Mohamed C. laut Staatsanwaltschaft bereits tot gewesen sei. Auch die Aussagekraft eines DNA-Gutachtens, das seinen Mandanten belastet, zweifelt Goldbach an. Rechtsmediziner hatten an der Hand des Getöteten genetisches Material von Nick G. entdeckt.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage verzichteten auf Rechtsmittel

Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die die Familie von Mohamed C. in dem Verfahren vertritt, verzichteten auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Anwälte der Familie eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine Verurteilung wegen Mordes. Die Voraussetzungen dafür sah das Gericht jedoch nicht erfüllt. Bis die Karlsruher Richter über den Revisionsantrag entscheiden haben, kann es laut Bahlmann rund ein halbes Jahr dauern. Erst dann ist das Urteil gegen Nick G. rechtskräftig.