List auf Sylt. Abriss des “Alten Gasthofs“ wirft Fragen auf. Einige Sylter fördern den von vielen beklagten “Ausverkauf“ ihrer Insel.
Der Abriss des alten Gasthofs am 30. Dezember, einem Reetdachhaus in List auf Sylt, bleibt ein Streitthema auf der Insel. Auch im Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Sylt am Montagabend wurde das zerstörte Friesenhaus angesprochen. Es wurde die Frage gestellt, welche Möglichkeiten "der Verwaltungschef" (Lists Bürgermeister Ronald Benck) gehabt hätte, um den Abriss zu stoppen.
Er hätte die Kreisverwaltung kontaktieren müssen, die dafür zuständig sei. Allerdings sei das einen Tag vor einem Feiertag wohl eher zwecklos. Aber ein Anruf bei der Polizei hätte wahrscheinlich genügt, um den Abriss vorläufig zu stoppen, antwortete Gemeinde-Mitarbeiter Lars Moritz.
Reetdachhaus Sylt: Warum der Bürgermeister Polizei nicht rief
Die Sylter Polizei wurde jedoch nicht gerufen. Nicht von den entsetzten Augenzeugen und auch nicht von Ronald Benck. Er schildert die Situation so: "Als ich den Anruf bekam, dass ein Bagger das Reet abdeckt, habe ich sofort Kontakt mit den Behörden gesucht. Zuständig ist die Bauaufsicht der Kreisverwaltung. Ich habe dort mit der Denkmalpflege gesprochen, die sich beim Landesamt für Denkmalpflege in Kiel noch einmal rückversichert hat. Es hieß: Da ist nichts zu machen."
Da der alte Hof aus dem Jahr 1650 nicht unter Denkmalschutz stand, kam ein Abriss in Frage, allerdings nicht ohne behördliche Genehmigung. Die lag jedoch nicht vor, es war nach Aussagen der Gemeinde noch nicht einmal ein Antrag gestellt worden. "Die Polizei habe ich nicht gerufen, weil der Abriss nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt", sagt Benck. "Es gibt viele Ordnungswidrigkeiten, da kann nicht jedes Mal die Polizei aktiv werden."
Sylt: Wer Häuser verkauft, fördert den Ausverkauf
"Das Haus wäre niemals zum Abbruch freigegeben worden", glaubt dagegen der Lister Immobilienmakler Heinz Wieda. Seine Frau habe den Alten Gasthof bis 1991 geführt. Schon damals sei das Reetdachhaus als "Einfaches Kulturgut" eingestuft gewesen. Als Besitzer habe man sich vor dem Denkmalschutzstatus eher gefürchtet, weil er mit strengen Auflagen verbunden ist.
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"Bis zum Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes am 30. Januar 2015 war der Gasthof ein einfaches Kulturdenkmal", bestätigt Laura Lewin von der Pressestelle der Kreisverwaltung. "Das neue Gesetz kennt nur noch eine Kategorie Kulturdenkmale. Den Status ,Einfaches Kulturgut' gibt es seitdem nicht mehr. Die sogenannten einfachen Kulturdenkmale – und damit auch der Gasthof – haben ihren Denkmalstatus damals verloren."
Reetdachhaus Sylt: Charakter von List soll erhalten bleiben
In der Protestkundgebung am Sonntag wurde am Abrissgrundstück der „Ausverkauf“ der Insel beklagt. Dieser sei zum Teil selbstverschuldet, meint der Bürgermeister: „Wenn die Sylter ihre Häuser nicht verkaufen würden, würden die alten Gebäude auch nicht Neubauten weichen. Dann könnte es keinen Ausverkauf geben. Als meine Geschwister und ich unser Elternhaus erbten, haben wir gemeinsam vereinbart, dass das Haus auf jeden Fall in der Familie bleiben muss."
Wer durch List fährt, sieht an vielen Orten Baustellen. Ihm sei nicht bekannt, dass in List weitere Abrisse drohen, sagt Benck: "Vor zwei Jahren gab es in dem Plangebiet des Alten Gasthofs noch keinen Bebauungsplan. Wir haben als Gemeinde welche geschaffen. Und viele Bereiche durch Erhaltungssatzungen geschützt. Sicherlich decken sie mehr als die Hälfte des Stadtgebiets ab." Solche von den Gemeinden verabschiedeten Satzungen zielen darauf ab, den Charakter eines Ortsbereichs oder Straßenzuges langfristig zu erhalten.