Westerland. Die Versammlungsbehörde hat das Camp als Versammlung im rechtlichen Sinn anerkannt. Was noch zur endgültigen Genehmigung fehlt.

Die Punks im Stadtpark am Rathaus von Westerland auf Sylt dürfen voraussichtlich bleiben. Nach Angaben des Kreises Nordfriesland hat inzwischen ein Kooperationsgespräch zwischen der Versammlungsbehörde des Kreises Nordfriesland und einem Vertreter der im Stadtpark zeltenden Gruppe stattgefunden.

Sylt: Punks vor dem Rathaus gelten jetzt offiziell als Kundgebung

„Der Veranstalter konnte der Versammlungsbehörde glaubhaft darlegen, dass es eine funktionale/symbolische Bedeutung für das Versammlungsthema gibt. Das Thema der Kundgebung soll ,Gentrifizierung von Städten und nationalen Urlaubszielen wie Sylt’ lauten. Sie soll zudem auf die vergangene Punkkultur auf Sylt aufmerksam machen“, so Kreissprecherin Laura Berndt. Geplant sei ein Diskussionsaustausch mit der Bevölkerung Sylts und den Touristen. Der Veranstalter beschränke das Versammlungsgebiet auf den Stadtpark am Rathaus, so die Sprecherin.

Die Versammlungsbehörde habe am 28. Juli 2022 entschieden, dass damit eine Versammlung vorliege. „Um einen ordnungsgemäßen Ablauf dieser Versammlung zu gewährleisten, wurden die Gemeinde Sylt und die Polizeidienststelle Sylt um eine Lageeinschätzung dazu gebeten, inwieweit das bis zum 31. August 2022 angemeldete Protestcamp unter welchen Auflagen im Stadtpark fortgesetzt werden kann. Sobald der Versammlungsbehörde hierzu eine Rückmeldung vorliegt, kann ein Genehmigungsbescheid für das Protestcamp ausgestellt werden.“

Linkes Protestcamp "Aktion Sylt" darf nicht stattfinden

Dagegen darf das vom 1. bis 14. August geplante Protestcamp „Aktion Sylt“ auf der Nordseeinsel nicht stattfinden. Das Camp „gegen soziale Ungerechtigkeit am Beispiel der Gentrifizierung und Abschottung der Reichen“ war am 5. Juni angemeldet worden, erfüllt nach Angaben des Kreises Nordfriesland aber nicht die Kriterien, „um als Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes anerkannt zu werden“ und wurde daher nicht genehmigt.

„Dem Veranstalter wurde von der Versammlungsbehörde die Gelegenheit gegeben, sein Konzept nachzubessern beziehungsweise zu entwickeln“, sagte Kreissprecherin Laura Berndt. Seit dem ablehnenden Feststellungsbescheid vom 14. Juli habe der Kreis jedoch keine Rückmeldung des Anmelders mehr erhalten. „Ob das ,Protestcamp’ überhaupt stattfinden wird, ist mithin offen. Auf der Homepage des Kollektivs linker Aktivistinnen und Aktivisten, das das Protestcamp mit bis zu 1000 Teilnehmenden angemeldet hatten, stammt die letzte Pressemitteilung vom 6. Juli. Es wird aber weiter zu Spenden aufgerufen.

Sylt: Keine Genehmigung – aber Punks laden Linke in ihr Camp ein

Eine Versammlung müsse nach dem äußeren Erscheinungsbild ernsthaft zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen, heißt es vom Kreis. Bei einem Protestcamp müsse der Veranstalter den für die gesamte Dauer der Veranstaltung geltenden Zweck der Meinungskundgabe bei der Versammlungsbehörde glaubhaft vortragen. Der Veranstalter von „Aktion Sylt“ habe außer der allgemeinen Anmeldung keine weiteren Informationen an die Versammlungsbehörde weitergegeben.

„Es fehlte somit an Angaben dazu, ob und wie er zum Beispiel auf sein gewähltes Thema durch das Protestcamp aufmerksam machen will. Trotz Nachfragen der Versammlungsbehörde wurden keine weiteren Angaben gemacht und auch auf der Internetseite des Veranstalters waren nach fast sechswöchiger Planungsphase zwei Wochen vor Beginn keine Details zu Kundgebungen oder anderen meinungsbildenden Maßnahmen veröffentlicht.“ Das nun auch offiziell als Versammlung anerkannte Camp der Punks hatte aber bereits vor einigen Tagen angekündigt, die Teilnehmer der "Aktion Sylt" aufnehmen zu wollen: "Wir haben uns besprochen und es ist jetzt Konsens, dass Aktion Sylt sich uns anschließt."