Westerland. Ordnungsamt greift bei Verstößen am Strand von Westerland angeblich zu drastischen Maßnahmen. Nun äußert sich der Bürgermeister.
Dass die Gemeinde Sylt härter gegen Ordnungswidrigkeiten wie Übernachtungen und übermäßigen Alkoholkonsum am Strand in Westerland vorgehen will, haben einige der mit dem 9-Euro-Ticket angereisten Punks bereits zu spüren bekommen.
„Wir sind gestern zwischen 7 und 8 Uhr morgens vom Strand verscheucht worden“, sagt der 21 Jahre alte Dorian aus Berlin, der es sich mit einer Gruppe Gleichgesinnter in der Westerländer Innenstadt vor einem Schuhgeschäft gemütlich gemacht hat. Die Kontrolle hätte das Ordnungsamt in Begleitung der Polizei durchgeführt. „Wir haben lebenslanges Strandverbot bekommen.“
Sylt verscheucht Punks – lebenslanges Strandverbot?
Auch zwei seiner ebenfalls aus der Hauptstadt angereisten Freunde erzählen, dass ihnen „Hausverbot am Strand“ erteilt worden sei. „Lebenslang“, wie sie betonen. Sich davon abhalten lassen, sich am Strand aufzuhalten, wollen sie jedoch nicht. „Wir sind nur etwas vorsichtiger geworden“, sagt einer von ihnen.
Bürgermeister Nikolas Häckel betont hingegen auf Abendblatt-Anfrage: "Nein, die Gemeinde spricht kein „lebenslanges Hausverbot am Strand“ aus." Hierfür wäre sie auch nicht berechtigt.
Sylt: Übernachten am Strand verboten
Laut Gemeindesatzung handelt es sich bei einer Übernachtung am Strand um eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß gegen die Kurabgabenpflicht ist laut Häckel hingegen eine Straftat „egal ob am Strand, an der Strandpromenade oder in der Fußgängerzone“.
Ob diese Verstöße tatsächlich strafrechtlich oder nur ordnungsrechtlich relevant sind, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Zumeist werden derlei Verstöße als Ordnungswidrigkeiten gehandhabt. Am Mittwoch, dem ersten Tag der angekündigten verschärften Kontrollen, habe es laut Häckel neun Verstöße gegen die Kurabgabenentrichtung gegeben.
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Eine Gemeinde wie Sylt habe eine eigene Kurabgabensatzung, „die zum Beispiel regelt, dass der Vermieter verpflichtet ist, jede Person, die er aufnimmt, der Gemeinde zu melden. Wenn er dagegen verstößt, ist das eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Kreissprecherin Laura Berndt auf Abendblatt-Anfrage. Im Kommunalabgabengesetzt gebe es aber auch das Vergehen der Abgabenhinterziehung. „Das ist, ähnlich wie Steuerhinterziehung, eine Straftat.“