Hamburg. Polizei in Hamburg und in Schleswig-Holstein hat vergangenes Jahr 6500 Straftaten registriert, die sie Kindern zurechnet. Studien nötig.
Ein Junge würgt und schlägt einen Gleichaltrigen, der Film der Demütigung landet postwendend im Internet. Ein Mädchen, mit 13 nur ein Jahr älter als der Junge, misshandelt eine Gleichaltrige über Stunden. Das sind zwei Fälle aus den vergangenen Monaten bei uns im Norden, die ein Problem deutlich machen: Wie umgehen mit jungen Straftätern, die mit zwölf oder 13 Jahren noch nicht strafmündig sind?
Weitet man den Blick über Hamburg und Schleswig-Holstein hinaus, tun sich Fälle noch größerer Grausamkeit auf. Wie der Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im vergangenen März. Zwei gleichaltrige Mädchen hatten sie erstochen. Einfach so. Juristisch sind sie nicht zu belangen. Zurück in den Norden: In Hamburg und in Schleswig-Holstein hat die Polizei 2023 insgesamt 6500 Straftaten registriert, die Kinder begangen haben sollen.
Jugendgewalt im Norden: Strafmündig erst mit 14 – ist das noch zeitgemäß?
Die Masse dürfte jugendtypisch sein: Diebstähle, Sachbeschädigungen, kleinere Rauschgiftdelikte. Aber dabei endet es nicht. Jungen und Mädchen unter 14, also Kinder, überfallen Gleichaltrige wie auch Senioren, begehen schwere Körperverletzungen oder wie im Fall Freudenberg Morde, die nicht so heißen, weil die Täter nicht strafmündig sind. Häufig wissen die Täterinnen und Täter ganz genau, dass das Gesetz ihnen noch nichts anhaben kann.
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Aber ist das noch richtig so? Die Problematik eignet sich nicht für Schnellschüsse. Nötig sind zunächst detaillierte (kriminologische) Untersuchungen über Täter, Motive und mögliche Sanktionen. Dabei sollte es auch um die Frage gehen, wie wirksam eine frühere Strafmündigkeit wäre. Denkbar ist ein Kompromiss: Es bleibt bei den 14 Jahren, aber von der Regel werden Ausnahmen erlaubt – wie bei schweren Straftaten und Wiederholungstätern.