St. Peter-Ording. Der Kreis Nordfriesland will unerlaubte Unterkünfte stilllegen – auch beliebte Inseln sind betroffen. So gehen die Mitarbeiter vor.
Wer in St. Peter-Ording, auf Föhr, Amrum oder auf Sylt Ferienwohnungen vermietet, obwohl das nicht erlaubt ist, kann in diesen Tagen Post vom Amt bekommen. Denn der Kreis Nordfriesland geht derzeit verschärft gegen illegale Ferienvermietung vor allem an der Nordsee vor.
Es kann jedem passieren, der sich nicht an die Regeln hält und es mit Gesetzen eher locker sieht und Ferienwohnungen ohne Genehmigung vermietet. Derzeit haben 23 Betroffene in St. Peter-Ording entsprechende Schreiben vom Kreis bekommen.
Illegale Ferienwohnungen: St. Peter-Ording besonders betroffen
Der Vorwurf: Obwohl das Bundesverwaltungsgericht 2017 verboten hat, in reinen Wohngebieten Ferienwohnungen zu vermieten, halten sich viele in dem beliebten Nordseebad und an anderen touristischen Hotspots in Nordfriesland nicht an dieses Gesetz. St. Peter-Ording ist davon besonders stark betroffen.
Zunächst haben die Mitarbeiter des Kreises sich das Gebiet B-Plan 51 rund um den Gartenweg vorgenommen, weitere werden folgen – und sie werden viele Betroffene aufspüren. „Die geringe Anzahl ist dem bisherigen geringen Prüfgebiet geschuldet. Wir werden als zuständige Bauaufsicht aber sukzessive das ganze Gemeindegebiet überprüfen“, sagt Hans-Martin Slopianka, Sprecher des Kreises Nordfriesland. Er rechnet damit, dass ungenehmigte Nutzungen für Ferienwohnungen vor allem in den älteren allgemeinen und reinen Wohngebieten vorkommen.
St. Peter-Ording: Betroffene wussten, dass sie gesetzeswidrig handeln
„Wenn ein Gebiet als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, ist dort eine Vermietung von Ferienwohnungen nicht erlaubt“, sagt Bürgermeister Jürgen Ritter dem Abendblatt. Die Rechtslage sei da eindeutig. Er ist verwundert darüber, dass die Betroffenen sich so überrascht zeigen. „Die Leute wussten, worauf sie sich einlassen. Sie wussten, dass das Gebiet um den Gartenweg und andere als reines Wohngebiet ausgewiesen sind.“
Wer zum Beispiel dann trotzdem zur Finanzierung eines Neubaus Ferienwohnungen illegal vermietet, habe gegen geltendes Recht verstoßen, so der Bürgermeister.
Nordsee: Verstärkte Kontrollen auch auf Föhr und Sylt
Zudem habe erst im Februar der Chef der Bauaufsicht die Kontrollen im Bauausschuss bekannt gegeben. Stärkere Kontrollen sind nicht nur für St. Peter-Ording angekündigt, sondern sie laufen bereits seit Wochen für sämtliche touristische Hotspots in der Region, etwa auf Föhr und Sylt.
„Die bauordnungsrechtlichen Vorgänge auf der Insel Sylt werden von zwei unserer Mitarbeiterinnen bearbeitet, eine weitere Kollegin kümmert sich entsprechend um die Ferienwohnungen auf Föhr“, so Kreissprecher Slopianka.
Ferienwohnungen: Das Aufspüren illegaler Unterkünfte wird Jahre dauern
Das Vorgehen ist dabei wie folgt: Die Kollegen würden nach und nach gebietsweise die Bauakten durchgehen und die Eigentümer der Ferienwohnungen, die baurechtlich nicht genehmigt sind, schriftlich auffordern, die Vermietung an Feriengäste einzustellen.
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„Manche werden der Aufforderung nachkommen, andere werden Widerspruch einlegen und im zweiten Schritt vielleicht sogar klagen. Es wird sicherlich mehrere Jahre dauern, bis diese Aufgabe abgeschlossen ist“, so Slopianka.
Die Strafen können recht heftig ausfallen: Denn die rechtswidrige Nutzung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Dabei bemisst sich das Bußgeld an den durch die illegale Vermietung erzielten Einnahmen.
Für St. Peter-Ording glaubt Bürgermeister Jürgen Ritter, dass es von Jahr zu Jahr mehr Ferienwohnungen werden. Die genauen Bettenzahlen lässt er gerade überprüfen, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Nordsee: St. Peter-Ording braucht dringend Dauerwohnraum
Mehr Ferienwohnungen – und das obwohl dringender Wohnraum für Einheimische fehlt. Ritter: „Das reguliert die Bauaufsicht nun, um das in Zukunft zu unterbinden.“ Schließlich könnten die Ferienwohnungsvermieter ihre Unterkünfte auch in Dauerwohnraum wandeln.
Rechtlich ist die Ferienvermietung in Wohngebieten zwar unzulässig, sie wurde aber über Jahrzehnte von den Kommunen geduldet. Jetzt wollen viele Gemeinden auch an anderen Orten an der Nord- und Ostsee die Vermietung unterbinden, denn sie benötigen den Wohnraum für ihre Bürger und für Arbeitskräfte.
St. Peter-Ording: Vorgehen gegen illegale Ferienwohnungen nicht der Untergang
Einerseits wird Bürgermeister Ritter immer wieder aufgefordert, für mehr Wohnraum zu sorgen, andererseits erwarten die Fraktionen nun von ihm laut Antrag, mit dem Kreis über einen Aufschub für die betroffenen Vermieter in St. Peter-Ording zu verhandeln. „Ein Kompromiss wäre, dass die illegalen Ferienwohnungen noch die Saison 2023 über geduldet werden und die Betroffenen auf einen Rechtsstreit verzichten“, so Bürgermeister Ritter.
Grundsätzlich bleibt der Bürgermeister entspannt: „Das Vorgehen gegen illegale Ferienvermietung wird nicht der wirtschaftliche Untergang von St. Peter-Ording. Es gibt genügend Gebiete, in denen das ja durchaus erlaubt ist.“