Kiel. Im Januar hat ein 33-Jähriger in Neumünster seinen Mitbewohner getötet. Die beiden kannten sich seit der Jugend.
Im Mordprozess um einen tödlichen Kopfschuss in Neumünster hat das Kieler Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der 33 Jahre alte Angeklagte am vergangenen Neujahrsmorgen nach einem Streit einen anderen Mann überraschte und heimtückisch tötete: „Mit einem aufgesetzten Kopfschuss“, stellte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Stefan Becker, am Dienstag fest. Dies sei „durch ein rechtsmedizinisches Gutachten eindeutig festgestellt“, sagte er. Er betonte, dass damit die Behauptung des Mannes widerlegt sei, bei der Tat habe es sich um einen Unfall gehandelt.
Kieler Landgericht: Täter und Opfer kannten sich
Dem heimtückischen Mord gingen laut Urteil ein Wohnungseinbruch, ein Verkehrsunfall, der Besuch von Silvesterpartys und ein Streit beider Männer voraus. Täter und Opfer kannten sich aus der Jugend und stammen aus Moldau. Das Opfer war 31 Jahre alt und starb noch am Tatort, einer gemeinsam genutzten Wohnung über einer Autowerkstatt.
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Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die heimtückischen Mord für erwiesen hielt. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag und ging von verminderter Schuldfähigkeit aus.