Schleswig. Welche Bedeutung hat dieses Urteil? Ist eine Maskenpflicht in Schulen überhaupt rechtens? Das Gericht bleibt Antworten schuldig.

Ein Kieler Schüler, der gegen das Tragen einer Maske im Unterricht Widerspruch eingelegt hat, muss die Mund-Nasen-Bedeckung vorerst nicht aufziehen. Der Widerspruch habe aufschiebende Wirkung, weswegen die Verpflichtung ihm gegenüber vorläufig nicht durchgesetzt werden könne, stellte das Verwaltungsgericht in Schleswig am Mittwoch fest.

Für andere Schülerinnen und Schüler hat die Entscheidung den Angaben zufolge keine unmittelbaren Auswirkungen.

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Maskenpflicht in Schule rechtens? Gericht schweigt

In Schleswig-Holstein gibt es wegen der Corona-Pandemie die Empfehlung, Masken auch im Unterricht zu tragen. Das Gericht hatte die im Hygienekonzept der Schule enthaltene Verpflichtung, eine entsprechende Bedeckung zu tragen, als Verwaltungsakt eingestuft. Die Verpflichtung greife in relevanter Weise in das Grundrecht der Schüler auf allgemeine Handlungsfreiheit ein.

Gegen diesen Verwaltungsakt habe der Schüler Widerspruch eingelegt, dem kraft des Gesetzes aufschiebende Wirkung zukomme. Zu der Frage, ob die Anordnung der Maskenpflicht und der damit verbundene Grundrechtseingriff selbst rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig sei, hat sich das Gericht nicht geäußert. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Nun auch Maskenpflicht an Schleswig-Holsteins Schulen

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte zunächst, der Beschluss des Verwaltungsgerichts werde derzeit ausgewertet. „Wir werden nun umgehend beraten, wie eine etwaige Änderung der Rechtsgrundlage aussehen könnte, um verbindliche Regeln zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulbereich zu ermöglichen.“

Unmittelbar verkündete sie eine Maskenpflicht für die Schulen in ihrem Bundesland – und für alle Jahrgänge.

Dass Regierungshandeln von Gerichten überprüft werde und Rechtsgrundlagen daraus resultierend weiterentwickelt würden, „ist im Übrigen nicht nur während der Coronapandemie eine Stärke unseres demokratischen Systems“, sagte Prien.

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU).
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU). © Thomas Pöhlsen | Thomas Pöhlsen