Schleswig . Schutzgemeinschaft gegen Lärm sowie zwei Grundstückseigentümer klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2009.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch mit der Verhandlung von drei Klagen gegen den Ausbau des Flughafen Lübecks begonnen. Die Schutzgemeinschaft gegen Lärm sowie zwei Grundstückseigentümer aus Groß Grönau und Lübeck klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverkehrsministeriums aus dem Jahre 2009.

Eine der drei Klagen wurde am Mittag nach einer während der Verhandlung vorgenommenen Änderung im Planfeststellungsbeschluss als erledigt erklärt. Eine Grundstückseigentümerin aus Lübeck-Blankensee hatte eine Lärmbelästigung speziell durch Triebwerksprobeläufe geltend gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss wurde an diesem Punkt umformuliert, um unter anderem sicherzustellen, dass diese Probeläufe auf dem Gelände des Flughafens nur tagsüber stattfinden und nicht über routinemäßig notwendige Kontrollen hinausgehen.

Klagen lagen fast zehn Jahre auf Eis

Die anderen beiden Klagen werden am Nachmittag weiter verhandelt. Ob am Mittwoch in diesen Verfahren ebenfalls noch eine Entscheidung fällt war zunächst unklar. Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss lagen fast zehn Jahre auf Eis. In einer Eilentscheidung genehmigte der 1. OVG-Senat 2011 zwar einen Teilausbau. Doch das Hauptsacheverfahren ruhte sieben Jahre lang - nicht zuletzt, weil die Betreiber des Flughafens mehrmals wechselten, wie der Senatsvorsitzende sagte. Zuletzt kaufte der in Groß Grönau wohnende Unternehmer Winfried Stöcker im Sommer 2016 den Flughafen.