Lübeck/Schleswig. Im Jahr 2009 genehmigt das Land den Ausbau. Jetzt verhandelt das Oberverwaltungsgericht die erste Klage dagegen
Fast zehn Jahre lang lagen die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Lübeck auf Eis. Verhandlungstermine wurden mehrfach abgesagt. Jetzt wird die erste von insgesamt drei Klagen verhandelt. Am 26. Februar befasst sich der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Schleswig in mündlicher Verhandlung mit der Klage der Gemeinde Groß Grönau gegen den Flughafenausbau.
Die Gemeinde sieht ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch den Flughafenausbau gefährdet. Außerdem befürchtet sie nach Angaben ihres Bürgermeisters Eckhard Graf (SPD) steigende Lärmbelastungen für die Anwohner durch mehr Flugbetrieb. Der 2009 vom Wirtschaftsministerium des Landes genehmigte Ausbauplan geht von bis zu 3,5 Millionen Passagieren im Jahr aus.
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hatten die Gemeinde Groß Grönau als unmittelbarer Nachbar des Flughafens sowie die Schutzgemeinschaft gegen den Fluglärm Lübeck und zwei Bürger geklagt. In einer Eilentscheidung genehmigte der 1. OVG-Senat 2011 einen Teilausbau. Doch das Hauptsacheverfahren ruhte sieben Jahre lang - nicht zuletzt, weil die Betreiber des Flughafens mehrmals wechselten. Zuletzt kaufte der in Groß Grönau wohnende Unternehmer Winfried Stöcker im Sommer 2016 den Flughafen.
Zur Verhandlung am 26. Februar ist neben der Gemeinde Groß Grönau als Antragsteller und dem schleswig-holsteinischen Verkehrsministerium als Antragsgegner auch der Flughafen als Beteiligter beigeladen. Flughafensprecherin Stefanie Eggers sagte: „Wir schauen erwartungsvoll auf die mündliche Verhandlung zwischen dem Land und der Gemeinde Groß Grönau und hoffen, die Verfahren kurzfristig abschließen und endlich die Zukunft anpacken zu können.“
Groß Grönaus Bürgermeister Graf hat allerdings bereits im Januar angekündigt, bis zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen, falls die Gemeinde beim Oberverwaltungsgericht unterliegen sollte.