Westerland. Keine Burgen bauen! Keine Möwen füttern! Keine Partys feiern! Auf Sylt gelten bereits viele Verbote. Nun kommen weitere hinzu.
Wer von einem Strandurlaub träumt, denkt an feinen warmen Sand, Burgen bauen mit den Kindern oder wilde Strandpartys bis in den frühen Morgen. Am Strand von Sylt muss man auf solche Vergnügungen allerdings verzichten. Die Gemeinde will am heutigen Mittwochabend eine neue „Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand“ beschließen, in der die ohnehin schon lange Verbotsliste erweitert wird, um aktuelle populäre Geräte wie Drohnen oder Jetskis mit aufzunehmen.
Die Sylter Satzung enthält viele Verbote
Schon die alte Liste von 2012 hatte es in sich. Danach gelten am Strand zwischen Rantum und Westerland 16 Verbote: Untersagt ist am Strand das Bauen von Burgen und das Graben von Löchern, das Betreten der Dünen- und Halmanpflanzungen, das Bauen von Strandhütten, das Benutzen von Musikinstrumenten oder Tonübertragungsgeräten, sofern dadurch die Ruhe anderer Strandbenutzer gestört wird. Es ist untersagt, den Strand zu befahren, Tiere mitzunehmen, Handzettel zu verteilen, Waren ohne schriftliche Genehmigung anzubieten, Möwen zu füttern, am Strand zu übernachten, zu zelten, lautstark zu feiern oder zu musizieren und Alkohol in nicht geringen Mengen zu konsumieren. Wasserfahrzeuge dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Tourismus Service zu Wasser gebracht, an den Strand gezogen oder dort gelagert werden. Auch gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen dürfen nur mit Genehmigung gemacht werden. Selbstverständlichkeiten wie das Verbot, Abfälle am Strand zu vergraben oder liegen zu lassen, sind ebenfalls in die Liste mit aufgenommen worden.
„Die alte Satzung hat sich bewährt. Es gab nie Probleme damit. Sie hat das Zusammenleben am Strand wunderbar geordnet“, sagt Nikolas Häckel, Bürgermeister von Sylt. Wer gegen die Verbote verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. „Aber Bußgelder mussten noch nicht verhängt werden“, sagt Häckel.
Dennoch wollen die Gemeindevertreter jetzt weitere Verbote in die Strandordnung mit aufnehmen. So soll das Steigenlassen von „motorisierten Flugkörpern“ wie zum Beispiel Drohnen nur noch mit einer Einzelgenehmigung möglich sein. Jetskis dürfen nur in bestimmten Bereichen genutzt werden, damit die Badenden nicht gestört werden. Der Grund dafür, dass die Liste bis ins Detail festlegt, was erlaubt ist und was nicht, ist anscheinend, dass Häckel Fragen wie „Wo steht denn das Verbot?“ vorbeugen will. Die neue Strandsaison wird bald eröffnet. Die ersten Strandkörbe werden auf der Insel bereits jetzt aus dem Winterlager geholt.
Strandordnung in Timmendorf ist lockerer
Strandbäder an der Ostsee haben im Vergleich zu der Nordseeinsel einen wesentlich geringeren Regelungsbedarf. So sieht man zum Beispiel in Timmendorf die Strandordnung wesentlich lockerer als auf der Nordseeinsel Sylt. Burgen bauen und Strandpartys feiern ist hier kein Problem, solange alles im Rahmen bleibt. „Die Gäste sind aufgerufen, sich gegenseitig nicht zu stören. Aber ständig den Ordnungsdienst zur Kontrolle zu schicken, das wollen wir nicht“, sagt Timmendorfs Tourismusdirektor Joachim Nitz.
Er halte nicht viel davon, für alles Reglementierungen aufzustellen. „Wir haben nur sehr selten Streitigkeiten am Strand, für die man Gesetze bräuchte“, sagt Nitz.
Die Verbotsliste in Grömitz ist wesentlich kürzer
Die Liste der Verbote in Timmendorf umfasst nur sechs Punkte. Dazu gehören unter anderem das Anzünden von Feuer, übermäßiger Alkoholgenuss, das Aufstellen von Zelten und von Radio- und Fernsehgeräten.
Auch in Grömitz fällt die Verbotsliste wesentlich kürzer aus und umfasst lediglich neun Punkte. „Man muss aufeinander Rücksicht nehmen. Aber vieles am Strand reguliert sich von selbst. Wir wollen den Urlaubern den Spaß am Strandbesuch nicht nehmen“, sagt Janina Kononov, Betriebsleiterin Marketing des Tourismusservice Grömitz. Zwar sind auch hier das Füttern von Wasservögeln, das Entfachen eines Feuers verboten sowie zu bestimmten Zeiten das Steigenlassen von Lenkdrachen, das Reiten und das Mitführen von Hunden. Auch das Aufstellen von Windschutzanlagen, die höher als 1,20 Meter sind, ist untersagt. Aber es dürfen Sandburgen gebaut werden, sofern sie eine bestimmte Größe nicht übersteigen. Drohnen darf man hier aber nach einer neuen Regelung auch nicht ohne Erlaubnis steigen lassen. Auch wer in Grömitz gegen die Verbote verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen.
Die Strandsaison beginnt in dem Ort an der Ostsee im April. Anfang des kommenden Monats werden dort die Strandkörbe aufgestellt.