Kiel. Schleswig-Holstein hätte Bericht zu Wasserqualität öffentlich auslegen müssen

Schleswig-Holsteins Planungen für eine westliche Elbquerung haben vor dem Bundesverwaltungs­gericht in Leipzig einen Rückschlag erlitten. Die Richter erklärten den Planfeststellungsbeschluss für zunächst rechtswidrig, wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Mittwoch sagte. Grund ist, dass ein Bericht über die Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers in der Elbe und anderen betroffenen Gewässern nicht öffentlich ausgelegt worden war.

Die Planer müssen diese Unterlagen nun öffentlich auslegen. Bürger können dann Einwände dagegen erheben. Die Nachbesserung sei Folge einer „offenbar falschen Abwägung“, sagte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD). Ein halbes Jahr nach Erlass des Planfeststellungs­beschlusses hatte der Europäische Gerichtshof im Juli 2015 zur Weservertiefung entschieden, dass ein separater Bericht gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie nötig sei. Den hatte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr aber lediglich den Beteiligten des Klageverfahrens zugänglich gemacht.

Das Bundesverwaltungsgerichtverhandelt seit Montag sechs Klagen

„Für den Fahrplan des Gesamtprojekts ist das aber nur ein kleiner Rückschlag“, sagte Meyer. Der Sozialdemokrat verwies darauf, dass auf niedersächsischer Seite die mündliche Verhandlung über dortige Klagen gegen den Abschnitt des Elbtunnels erst im Oktober beginne. „Wir werden diesen Fehler beheben und zugleich ohne Denkverbote Schlussfolgerungen für weitere Planungen von Infrastrukturprojekten im Land daraus ziehen.“

Seit Montag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Kläger halten den 5,6 Kilometer langen Tunnel nicht für finanzierbar, rügen Verstöße gegen Naturschutzrecht und ziehen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der Fährbetrieb sieht seine Existenz gefährdet. Eine endgültige Entscheidung darüber will das Gericht Ende April verkünden.

Bereits am Dienstag hatte die Landesregierung in Kiel beim Brandschutz nachgebessert. Sie will die Finanzierung hauptamtlicher Kräfte sicherstellen. Der Bürgermeister der Gemeinde Kollmar und der Landrat des Kreises Steinburgs hatten erklärt, die Freiwillige Feuerwehr Kollmar wäre mit der Aufgabe allein überfordert.

CDU-Verkehrspolitiker Hans-Jörn Arp kritisierte, das Verkehrsministerium sei „mit dem komplizierten Planungsrecht von Bundesfernstraßen hoffnungslos überfordert“. Minister Meyer habe es versäumt, aus den durch eine andere Entscheidung offengelegten handwerklichen Fehlern Konsequenzen zu ziehen.