Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Genehmigung für den Flughafen Sylt. Eine Initiative hatte geklagt. Sollte die Aufhebung aus Rechtsgründen nicht möglich sein, verlangen sie Lärmschutzmaßnahmen.
Schleswig. Nach drei Jahren steht die Fluglärminitiative Sylt erneut vor Gericht. Nachdem die Anwohner 2011 schon einmal gescheitert waren, soll nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig am Donnerstag erneut über die Genehmigung für den Flughafen Westerland/Sylt entscheiden. Anwohner haben gegen die 1996 erteilte luftverkehrsrechtliche Genehmigung geklagt. Wenn die Aufhebung aus Rechtsgründen nicht möglich ist, verlangen sie hilfsweise Lärmschutzmaßnahmen.
Anfang 2011 hatte das OVG die Klage abgewiesen, da sie verspätet erhoben worden sei und die Anträge auf Lärmschutzmaßnahmen bereits an die zuständigen Behörden gegangen waren. Wegen eines Verfahrensfehlers hatte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil aufgehoben.
Seit 2005 kämpft die Initiative gegen den steigenden Flugverkehr und die damit verbundene erhöhte Lärmbelastung im Umfeld des Flughafens. "Immer mehr große Maschinen kommen an, die mit 93 Dezibel über uns hinwegdonnern, da wackeln die Tassen", hatte Günter Thomas, zweiter Vorsitzender der Initiative bereits 2012 gesagt. Betroffen seien vor allem Anwohner in den Ortsteilen Keitum und Wenningstedt.
Ende 2007 hatten vier Mitglieder der Initiative vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig die luftrechtliche Genehmigung für den früheren Militärflughafen aus dem Jahr 1996 angefochten und Entschädigungsansprüche geltend gemacht. Zudem erfordere der intensivierte Flugbetrieb nachträgliche Schutzauflagen.