Hannover ist Norddeutschlands einziger Flughafen ohne Nachtflugverbot. Nach der Klage einer Anwohnerin prüft das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Mittwoch, ob dies so bleibt.

Lüneburg/Hannover. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt an diesem Mittwoch über die Klage einer Anwohnerin des Flughafens Hannover auf Erlass eines Nachtflugverbots. Bisher ist Hannover der einzige norddeutsche Flughafen ohne eine Flugpause in den Nachtstunden. Seit 2010 allerdings sind Starts und Landungen zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr nur mit leisen Flugzeugen erlaubt. Zuletzt hatte das Gericht 2009 eine Klage gegen Nachtflüge in Hannover-Langenhagen abgewiesen.

Die Klägerin bewohnt ein denkmalgeschütztes Gebäude in Isernhagen unweit des Flughafens und hält die nächtliche Beschränkung auf leise Flugzeuge für unzureichend. Der Flughafen habe anders als vom Bundesverwaltungsgericht in ähnlichen Fällen gefordert keine Abwägung zwischen dem Schutz der Nachtruhe und der Notwendigkeit von Nachtflügen vorgenommen. Passiver Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an den Häusern reiche nicht aus. Fluglärm sei in hohem Maße gesundheitsschädlich.

Zwar hatte die Klägerin auf Kosten des Flughafens Lärmschutzfenster einbauen lassen. Weitere Mittel für eine Lärmdämmung des Daches nahm sie aber nicht in Anspruch.

Der Flughafen hält die bestehende Nachtflugregelung für ausreichend und verweist darauf, dass die Klägerin in der Nachtschutzzone wohnt, in der festgelegte Lärmwerte einzuhalten sind. Eine Gesundheitsgefährdung der Klägerin sei auszuschließen. Der Flughafen verfüge seit seinem Bestehen über eine Nachtflugerlaubnis, die eine hohe wirtschaftliche Bedeutung habe und zahlreiche Arbeitsplätze in der Region sichere. Neben Passagiermaschinen werden in Hannover nachts auch Luftfracht- und Posttransporte abgewickelt.

Nach dem 2010 erstellten Lärmaktionsplan der Stadt Langenhagen ist nicht der Fluglärm, sondern der Lärm von Bahnstrecken und Straßen die Hauptbelastung der Bevölkerung. Gesundheitsgefährdender Bahnlärm betrifft demnach am Gesamttag 1400 und nachts 4800 Menschen, der Autoverkehr 2000 Menschen am Gesamttag und 3100 Menschen nachts, während vom Fluglärm den ganzen Tag über 300 Menschen und nachts 1100 Menschen betroffen sind.

Proteste gegen Fluglärm und Diskussionen über ein Nachtflugverbot sind Dauerbrenner an vielen deutschen Flughäfen. An den meisten Airports sind Flüge nachts tabu, darunter Hamburg, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, München, Berlin-Tegel.

Am Flughafen Köln/Bonn in gibt es keine Einschränkungen, ebenso in Berlin-Schönefeld. In Leipzig/Halle sind Expressfracht- und Postflüge vom Verbot ausgenommen

In Hannover dürfen bislang zwischen 23 Uhr und 6 Uhr nur leise Flugzeuge starten und landen.