Bereits seit 2005 kämpft die Fluglärminitiative gegen die erhöhte Lärmbelastung und den steigenden Flugverkehr im Umfeld des Flughafens Sylt.

Hamburg/Sylt. Die Fluglärminitiative Sylt hat im Rechtsstreit mit dem Verkehrsflughafen Sylt einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Fluglärmgegner zur erneuten Verhandlung zum Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückverwiesen.

Seit 2005 kämpft die Initiative gegen den steigenden Flugverkehr und die damit verbundene erhöhte Lärmbelastung im Umfeld des Flughafens. „Immer mehr große Maschinen kommen an, die mit 93 Dezibel über uns hinwegdonnern, da wackeln die Tassen“, sagte Günter Thomas, zweiter Vorsitzender der Initiative. Betroffen seien vor allem Anwohner in den Ortsteilen Keitum und Wenningstedt. Ende 2007 hatten vier Mitglieder der Initiative vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig die luftrechtliche Genehmigung für den früheren Militärflughafen aus dem Jahr 1996 angefochten und Entschädigungsansprüche geltend gemacht. Zudem erfordere der intensivierte Flugbetrieb nachträgliche Schutzauflagen.

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Das Gericht wies im Februar 2011 die Klage aus vorwiegend formalen Gründen ab: Die Kläger seien mit ihrem Begehren „zu spät“ gekommen, außerdem seien inzwischen Lärmschutzbereiche für den Flughafen festgesetzt worden. Die Kläger legten darauf Nichtzulassungsbeschwerde ein – mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil jetzt aufgehoben.

In dem Beschluss heißt es unter anderem, das Oberverwaltungsgericht habe seine Entscheidung unzureichend begründet und das Recht der Kläger auf rechtliches Gehör verletzt. „Wir freuen uns natürlich und sind zuversichtlich, mit unserer Klage nun Erfolg zu haben“, sagte Günter Thomas. Der Flughafen Sylt war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (dah)