Der Landtag hat seine Sitzungen mit Beratungen zur Neuordnung der Universitätsmedizin fortgesetzt. Auch Bürgerbegehren auf Agenda.

Kiel. Der Kieler Landtag hat seine Sitzung am Donnerstag mit Beratungen zur Neuordnung der Universitätsmedizin im Land fortgesetzt. Ziel sei, Doppelstrukturen zu vermeiden, sagte Wissenschaftsministerin Waltraud Wende (parteilos) mit Blick auf die beiden Standorte Kiel und Lübeck. Am Nachmittag wollten die Abgeordneten über niedrigere Hürden für Bürgerbegehren diskutieren. Dazu hatte die Koalition von SPD, Grünen und SSW einen Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach sollen je nach Ortsgröße nicht mehr so viele Unterschriften wie bisher nötig sein, um ein Bürgerbegehren zu starten. Auch auf der Agenda stehen Änderungen der Landesverfassung. Dabei geht es unter anderem darum, die Beziehungen des Landes zu Bürgern, Kommunen und Nachbarländern neu aufzustellen. Ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt auf eine engere und bessere Zusammenarbeit mit Hamburg. Hintergrund sind angespannte Beziehungen etwa im Streit um die Husumer Windenergiemesse und die Verklappung von Hafenschlick. Die Union strebt einen Grundlagenstaatsvertrag an. Weitere Forderung: Schleswig-Holsteins Behörden und die Verwaltung im Land sollen bürgerfreundlicher werden.

Die Piraten fordern mehr Mitsprache für die Bürger des Landes. Nach dem Willen der Fraktion soll für eine Verfassungsänderung künftig auch eine Volksabstimmung nötig werden. Bislang ist nur eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments erforderlich. Die Piraten wollen außerdem die Rechte des Landtags gegenüber der Landesregierung stärken. Weiterhin auf der Tagesordnung: ein erneuter Versuch der FDP, den Tierschutz in der Landesverfassung zu verankern. Für das Grundgesetz hatten Bundestag und Bundesrat dies bereits vor rund zehn Jahren beschlossen. Die verschiedenen Vorschläge zur Änderung der Landesverfassung sollen voraussichtlich in einer Kommission beraten werden.

Am Mittwoch hatte der Kieler Landtag die Aufnahme der Sinti und Roma in die Landesverfassung beschlossen. Der Schutz und die Förderung dieser Minderheit sind damit verfassungsrechtlich verankert. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland mit einem solchen Passus in seiner Verfassung. Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) sprach von einem „Tag von historischer Bedeutung und Symbolkraft“.