Einen Tag vor Abstimmung im Bundesrat hat Finanzministerin Heinold zur Abschaffung der Steuerermäßigung für Hotel-Übernachtungen aufgerufen.

Kiel. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hat einen Tag vor der Abstimmung im Bundesrat zur Abschaffung der umstrittenen Steuerermäßigung für Hotel-Übernachtungen aufgerufen. „Dieses Steuerprivileg war von Anfang an falsch, und für seine Abschaffung sprechen überzeugende Argumente“, betonte Heinold am Donnerstag. Sie forderte die Länder auf, die umstrittene Ermäßigung der Umsatzsteuer für Hotels zu streichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die Kieler Landesregierung Ende September in den Bundesrat eingebracht. An diesem Freitag soll in der Länderkammer darüber abgestimmt werden. Im Finanzausschuss hatte sich bereits eine Mehrheit gefunden.

Seit Januar 2010 gilt für Hotelübernachtungen ein Umsatzsteuersatz von sieben statt der üblichen 19 Prozent. Die Ermäßigung sorgt Heinold zufolge bei Bund und Ländern für erhebliche Lücken im Budget. Sie bezifferte die Einnahmeausfälle auf etwa eine Milliarde Euro jährlich. Für Schleswig-Holstein gehe sie von 15 Millionen Euro für Land und Kommunen aus. „Das können wir uns als Konsolidierungsland nicht leisten“, betonte Heinold. Hotelbesitzer hatten sich gegen eine Abschaffung des Steuerprivilegs heftig gewehrt. Sie verwiesen etwa auf Planungssicherheit. Sie hätten im Vertrauen auf die Ermäßigung Kredite aufgenommen und Geld investiert.

Heinold meinte dazu, die Ermäßigung der Umsatzsteuer bringe großen Betrieben viel und kleinen wenig. „Gerade in Zeiten knapper Kassen müssen wir zielgenau fördern und dürfen Steuergelder nicht mit der Gießkanne über das Land verteilen.“ Die Landesregierung von SPD, Grünen und SSW wolle stattdessen ein Förderprogramm auflegen, das kleinen und mittleren touristischen Unternehmen helfe. Heinold forderte die Bundesregierung auf, die zu erwartenden Mehreinnahmen des Bundes bei Abschaffung des Steuerprivilegs für ein solches Programm zu verwenden.

Nimmt der Bundesrat den Gesetzentwurf an, geht er an die Bundesregierung und den Bundestag. Kommt es zu einer Einigung, könnte die Änderung Heinold zufolge zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden.