Der Hamburger Senat hält an der geplanten Kultur- und Tourismus-Taxe fest. Am Montag berichteten Experten in Hamburg über Vor- und Nachteile.

Hamburg. Noch ist die „Kulturtaxe“ nicht mehr als eine neue Einnahmen versprechende Idee des Hamburger Senats. Ob sie kommt, wann, in welchem Umfang und für wen, ist derzeit unklar. Welche praktischen Erfahrungen, Vorteile und Probleme diese Abgabe auslösen kann, über deren Modalitäten in Hamburg nach einem bremsenden Grundsatz-Urteil aus Leipzig noch Unklarheit besteht, darüber berichteten am Montag sieben Experten aus der gesamten Republik dem Wirtschafts- und Kulturausschuss in der Patriotischen Gesellschaft.

+++ Gute Nacht, Bettensteuer +++

Unter den Erfahrungswerten aus anderen Städten fanden sich durchaus interessante Details. In Köln beispielsweise bewegt sich der Anteil der Rückerstattungs-Anträge trotz Drohkulissen der Hotellerie bei deutlich unter einem Prozent aller Touristen. In Weimar ermöglichten die Einnahmen, ein bereits geschlossenes Museum wieder zu eröffnen. Eine Studie der FH Westküste (Heide) belegt, dass in jenen Städten, die diese Abgabe erheben, langfristig „kein signifikanter Übernachtungsrückgang“ zu erwarten ist. Sie habe andererseits aber auch keine positiven Einflüsse auf die Besucherzahlen. Politisch umstritten scheint sie überall zu sein, lukrativ für die Kommunen allerdings auch.

Unterdessen hat Günter Ploß, Präsident des Hamburger Sport Bunds (HSB) gefordert, die hiesige Diskussion über diese Abgabe zu beenden und den Gesetzentwurf des Senats zu beschließen. „Der Entwurf ist ein ausgewogener Kompromiss, von dem Kultur, Tourismus und Sport profitieren“, sagte er. „Alles, was ab jetzt kommt, ist der Versuch einzelner Bereiche, doch noch mehr vom Kuchen abzubekommen“. Die Kritik aus Reihen der FDP, die Abgabe schade dem Tourismusstandort und belaste das Hotelgewerbe, wies Ploß als „absurd“ zurück: „Der Standort nimmt Schaden, wenn keine attraktiven Angebote von Sport, Kultur oder anderen Bereiche gemacht werden. Die Menschen kommen nicht wegen eines schönen Hotelzimmers nach Hamburg.“

Die SPD kündigte am Ende der Anhörung einen Änderungsantrag zum Senatsentwurf an, mit dem durch das Bundesverwaltungsgericht notwendige Korrekturen am Gesetzentwurf sowie weitere Maßgaben für Einführung und Verwendung der Mittel vorgegeben werden sollen.