Während SPD, Grüne und der Südschleswigsche Wählerverband für eine Stärkung des Landtags sind, lehnen CDU und FDP vorschnelle Änderungen ab.

Kiel. SPD, Grüne und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) wollen die Rechte des schleswig-holsteinischen Landtages stärken. Dazu brachten die Fraktionen zwei Gesetzesanträge zur Änderung der Landesverfassung im Parlament ein. CDU und FDP lehnen Änderungen noch vor der Landtagswahl am 6. Mai jedoch ab.

Nach dem Willen der Opposition soll die Landesregierung künftig in Fragen der Rechte und Pflichten des Landtags sowie bei der Übertragung von Kompetenzen an die EU an Stellungnahmen des Parlaments gebunden sein. In solchen Fällen soll die Regierung vom Landtag angewiesen werden können, beispielsweise Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Die Vorgaben und Beschlüsse der EU hätten auch weitreichende Auswirkungen auf die Bundesländer.

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Nach Ansicht der drei Fraktionen wird die in der Verfassung verankerte Kompetenzverteilung zwischen Parlament und Regierung den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. "Die Einführung eines Weisungsrechts gegenüber der Landesregierung ist notwendig“, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. Laut Grünen-Fraktionschef Robert Habeck würde die zukünftige Landesregierung dadurch Machtbefugnisse abgeben.

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CDU und FDP lehnen entsprechende Verfassungsänderungen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Als "wohl schon dem Wahlkampf geschuldet“ bezeichnete CDU-Fraktionschef Johannes Callsen die Pläne der Opposition. "Verfassungsänderungen im Eilverfahren sollten aus guten Gründen eine klare Ausnahme bleiben“, sagte er. Es spreche nichts dagegen, in der nächsten Legislaturperiode ohne Zeitdruck über die Vorschläge zu beraten. Die Vorschläge seien juristisch auch nicht unumstritten.

Auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki warnte vor überstürzten Entscheidungen. "In der Sache, dass die Rechte des Parlamentes gestärkt werden sollten, gibt es aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion keinen Dissens“, sagte er. Eine Verfassungsänderung sollte jedoch nicht ohne gründliche Beratung angegangen werden. "Daher hat sich die FDP-Landtagsfraktion dafür entschieden, eine überhastete Änderung unseres höchsten Landesrechts wenige Wochen vor der Wahl abzulehnen.“

(dpa/abendblatt.de)