Wedel/Itzehoe. Der 52-Jährige soll sich an drei und fünf Jahre alten Kindern vergangen haben. Öffentlichkeit wurden für den Prozess ausgesperrt.
Ben K. versteckte sein Gesicht hinter einem Aktenordner, als er von zwei Justizbeamten am Montag in den großen Saal des Landgerichts Itzehoe geführt wurde. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wirft die Staatsanwaltschaft dem 52 Jahre alten Wedeler vor. Die Opfer sollen drei und fünf Jahre alt sein.
Die Vorwürfe gegen den Angeklagten – graue, schüttere Haare, grauer Dreitagebart – wiegen schwer. Zu hören bekommt die Öffentlichkeit sie nicht. Der Vorsitzende Richter Dominik Groß schloss die Öffentlichkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens aus, um die schutzwürdigen Interessen der Opfer und des Angeklagten zu wahren.
Prozess wegen Missbrauchs: Selbst die Anklage wurde nicht öffentlich verlesen
Dabei wollte Verteidiger Matthias Rebentisch nur Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen. Und auch Rechtsanwalt Johannes Maas, der die Belange der Opfer vertritt, hatte zunächst so einen schwerwiegenden Schritt nicht für nötig erachtet.
Nachdem der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ebenfalls in nicht öffentlicher Verhandlung erörtert und begründet wurde, erfuhr die Öffentlichkeit wenig später, weder bei der Anklageschrift noch bei den Aussagen von Täter und Opfer sowie bei den gutachterlichen Stellungnahmen erwünscht zu sein.
Auch bei den Plädoyers sowie während des größten Teils der Urteilsverkündung sind keine Zuschauer zugelassen. Lediglich die Höhe der eventuellen Strafe wird öffentlich genannt. Auch Fotos des Angeklagten durch die Presse waren nicht erwünscht.
Prozess wegen Missbrauchs: Einzig die Höhe der Strafe wird öffentlich genannt
Für den 52 Jahre alten Angeklagten, der seit seiner Festnahme im Frühjahr dieses Jahres in der JVA Itzehoe einsitzt, geht es in dem Verfahren um eine ganze Menge. Nach Abendblatt-Informationen steht auch die Anordnung einer möglichen Sicherungsverwahrung zur Debatte.
In der umfassenden Anklageschrift werden dem Mann 39 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen, die sich in Wedel sowie an anderen Orten bis Ende März 2023 zugetragen haben sollen. Besonders perfide: Ben K. soll seine widerlichen Taten auch auf Video dokumentiert haben.
Missbrauchsprozess: Angeklagter wohnte in der Nachbarschaft der Kinder
Er will, das kündigte sein Anwalt an, eine geständige Einlassung abgeben. Bei den Opfern handelt es sich um einen Jungen sowie seine jüngere Schwester, die bei der Aufdeckung des Missbrauchs fünf und drei Jahre alt gewesen sein sollen. Der Angeklagte soll in der Nachbarschaft der Eltern gewohnt und sich ihr Vertrauen erschlichen haben.
Er übernahm dann offenbar immer mehr Betreuungsaufgaben für die beiden Kinder, ging etwa mit ihnen auf den Spielplatz. Und auch in seiner Wohnung, wo sich ein Teil der Taten abgespielt haben soll, waren der Junge und das Mädchen scheinbar regelmäßig zu Gast.
Verhaftung des Angeklagten sorgte in der Wohnsiedlung für Aufruhr
Die Verhaftung des angeblich so netten Nachbarn, der sein Vorleben allen gegenüber verheimlicht haben soll, hat in der Wohnsiedlung in Wedel offenbar für Aufruhr gesorgt. Auf dem Flur des Landgerichts gerieten die Großeltern der Opfer und ein Arbeitskollege sowie Freund des Angeklagten aneinander.
Der Mann, der auch in der Siedlung wohnt, warf den Großeltern vor, für eine Vorverurteilung des Angeklagten gesorgt zu haben. Es kam zu einem kurzen, lautstarken Streit. Eine Justizbeamtin konnte dann die Fronten beruhigen.
Mussbrauchsprozess: Wie gefährlich ist der Angeklagte in der Zukunft?
Die 3. Große Jugendkammer des Landgerichts, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, hat zunächst fünf Prozesstage für das Verfahren angesetzt. Als forensisch-psychiatrische Gutachterin nimmt Dr. Christine Heisterkamp an dem Verfahren teil.
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Der Sexualtherapeutin kommt eine immens wichtige Rolle zu. Sie hat ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des 52 Jahre alten Angeklagten erstellt, der offenbar unter einer schwerwiegenden sexuellen Störung leidet.
Die Medizinerin wird diese Expertise – natürlich ebenfalls nicht öffentlich – vorstellen und auch eine sogenannte Legalprognose, also eine prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit des Angeklagten, abgeben.
Sexueller Missbrauch: Eine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten ist möglich
Sollte von Ben K. aufgrund seiner Krankheit eine fortdauernde Gefahr für Kinder und Heranwachsende ausgehen, was wahrscheinlich zu weiteren Missbrauchstaten in der Zukunft führen würde, könnte eine dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug die Folge sein.
Sollte die Kammer mit den fünf angesetzten Terminen auskommen, könnte das Urteil in dem Fall bereits am 19. Dezember fallen.