Elmshorn. Bündnis „A20-NIE“ hat gegen Versagung der Genehmigung durch den Kreis Steinburg geklagt. Wie die Richter ihre Entscheidung begründen.
Der Streit um die geplante Fahrrad-Demo auf der A23 – er wurde zum Fall für das Gericht: Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Dienstag den Antrag des Bündnisses „A20-NIE“ zurückgewiesen. Die Aktivisten hatten sich gegen die vom Kreis Steinburg versagte Genehmigung für die Aktion gewandt.
Der Zusammenschluss „A20-NIE“ besteht aus den Landesverbänden von ADFC, BUND, Fridays For Future und Nabu sowie dem VCD Nord. Sie alle gemeinsam wollten für Sonntag, 2. Juni, zur Fahrrad-Großdemo unter dem Motto „A20-NIE – Marsch und Moor gehen vor – Klimaschutz JETZT!“ aufrufen.
Fahrrad-Großdemo: Protestzüge sollten zeitgleich an zwei Orten starten
Ihr Plan sah vor, gleichzeitig von Elmshorn und von Itzehoe aus mit zwei Protestkundgebungen zu starten. Die Radler aus Elmshorn sollten ab der Anschlussstelle Horst/Elmshorn die A23 bis Hohenfelde nutzen, wo laut den Plänen ein Autobahnkreuz von A23 und A20 entstehen soll.
Die aus Itzehoe kommenden Radler sollten in Itzehoe-Süd auf die A23 einbiegen und diese in der Gegenrichtung ebenfalls bis Hohenfelde nutzen, wo sich die Gruppen treffen und dann gemeinsam entlang der für die A20 geplanten Route bis Glückstadt fahren sollten.
Fahrrad-Demo auf der A23: Kreis Steinburg verweigerte die Genehmigung
Diese Pläne hatte das Bündnis bei der zuständigen Ordnungsbehörde des Kreises Steinburg eingereicht – und war abgeblitzt. Laut den Veranstaltern sah die Behörde „die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben und hält den ungestörten Verkehrsfluss an einem Sonntagmorgen auf der Autobahn 23 für wichtiger als das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.“
Wie Fiona Glatki, Sprecherin der Kreisverwaltung Steinburg, bestätigt, hatten die Veranstalter gegen den Ablehnungsbescheid des Kreises Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Das Gericht habe beiden Seiten eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt, die Montag endete.
Bündnis kann Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen
Am Dienstag fiel die Entscheidung. „Der Antrag wurde abgelehnt“, bestätigt Gerichtssprecher Andreas Sandhöfer auf Abendblatt-Anfrage. Es habe sich um einen Eilantrag gehandelt, den die Richter negativ beschieden hätten.
Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass die Demonstration nicht über die A 23 verlaufen dürfe. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Kreis Steinburg „dem Schutzgut der Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs den Vorrang gegenüber dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingeräumt und eine Sperrung der Autobahn für die Durchführung der Versammlung abgelehnt habe“.
Richter: Antragsteller sei zuzumuten, auf Alternativrouten auszuweichen
Die Richter erkannten zwar an, dass die geplante Versammlung mit 500 angemeldeten Teilnehmern einen örtlichen sowie sachlichen Bezug zur A23 aufweise. Der Streckenabschnitt der A23 als Veranstaltungsort sei für eine effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit aber nicht erforderlich.
Es sei dem Antragsteller zuzumuten, auf die vom Kreis Steinburg vorgeschlagenen Alternativrouten auszuweichen, welche jeweils zu einem großen Teil parallel zur Streckenführung der A 23 verlaufen und somit eine Nähe sowohl zur A23 als auch zum Versammlungsthema, dem geplanten Ausbau der A 20 mit einem Autobahnkreuz A20/A23, aufweisen würden.
Der Kreis Steinburg, so die Richter weiter, habe überzeugend dargelegt, dass sich die mit einer Demonstration auf den Autobahnen verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr nicht mit hinreichender Sicherheit durch polizeiliche Maßnahmen bewältigen ließen.
Gericht bestätigt Einschätzung der Autobahn GmbH: Es drohen Staus und Unfälle
Für die Demonstration auf der A23 wäre eine mehrstündige Sperrung der Autobahn erforderlich gewesen. In dieser Zeit bestünde eine erhebliche Gefahr für Staus und Auffahrunfälle. Das Gericht habe auch keine Zweifel an der Einschätzung der Autobahn GmbH, wonach regionale Umleitungsrouten für das zu erwartende Verkehrsaufkommen ungeeignet seien.
Gegen diese Entscheidung (Az. 3 B 64/24) sei das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht, das ebenfalls in Schleswig sitzt, zulässig. Die Einspruchsfrist belaufe sich auf zwei Wochen.
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Ob die Veranstalter den weiteren Rechtsweg beschreiten werden, ist aktuell unklar. Ein Sprecher des Bündnisses war für eine Anfrage bisher nicht erreichbar. Damit bleibt offen, was aus der Großdemonstration wird, zu der auch eine dritte Gruppe erwartet wird, die von Hemmoor auf der niedersächsischen Seite aus agiert.
Eine Möglichkeit wäre, die geplante Fahrrad-Demo unter dem Motto „A20-NIE - Marsch und Moor gehen vor - Klimaschutz JETZT!“ abzusagen. Die zweite Variante besteht aus einer Änderung der Route, die dann nicht mehr über die Autobahn 23 führen würde.
Fahrraddemo: Ursprungsplan sieht mehrere Kundgebungen vor
Die ursprünglichen Pläne sahen vor, dass die Teilnehmer um 9 Uhr am Marktplatz in Uetersen sowie um 9.15 Uhr am Tornescher Rathaus starten und sich auf den Weg nach Elmshorn machen sollten. Dort war um 10 Uhr eine Auftaktkundgebung auf dem Holstenplatz geplant.
Auf dem Weg nach Glückstadt waren dann zwei Zwischenkundgebungen angedacht – um 11.30 Uhr auf dem Sportplatz in Hohenfelde sowie um 13 Uhr in Herzhorn, Am Markt. Endziel sollte gegen 14 Uhr der Fähranleger in Glückstadt sein, wo auch die Gruppe aus Niedersachsen dazustoßen sollte. Dort sollte ab 14.30 Uhr eine Endkundgebung stattfinden.