Quickborn. Lärmgutachten empfiehlt ein nächtliches Tempolimit auf der Bundesstraße 4. Warum SPD und Grüne dafür und CDU und FDP dagegen sind.
Der nächtliche Verkehr auf der Kieler Straße (Bundesstraße 4) in Quickborn ist zu laut. Das hat jetzt ein Verkehrsgutachten ermittelt und vorgeschlagen, ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h einzuführen, ähnlich wie dies bereits auf der Bahnstraße (Landesstraße 76) gilt.
Doch CDU und FDP haben mit ihrer politischen Mehrheit im Stadtentwicklungsausschuss diese Empfehlung abgelehnt. Sehr zum Leidwesen der SPD. „CDU und FDP lassen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Kieler Straße im Stich“, kritisiert Quickborns SPD-Sprecher Johann Reese deren Abstimmungsverhalten.
CDU-Vizefraktionschef Eike Kuhrcke kontert, dass Hauptproblem liege eher darin, dass sich die Autofahrer nachts nicht an das Tempolimit von 50 km/h halten würden. Das müsste erst überprüft werden, bevor eine generelle Tempo-30-Regelung auf der Kieler Straße eingeführt würde.
EU-weit gelten niedrigere Grenzwerte, was den Verkehrslärm betrifft
Hintergrund ist der neue Lärmaktionsplan, der nun politisch in Quickborn beschlossen werden soll. Diesen hat das Hamburger Ingenieurbüro Lärmkontor für die Stadt ausgearbeitet. Es gelten europaweit grundsätzlich strengere Vorschriften, was den Verkehrslärm angeht, heißt es darin. So dürften tagsüber Lärmwerte von 64 Dezibel und nachts von 54 Dezibel auf Bundesstraßen nicht überschritten werden.
In ganz Quickborn seien demnach etwa 2000 bis 3000 Menschen starkem Straßenlärm ausgesetzt. Etwa 1000 Anwohner hätten sogar Straßenlärm, der über diesen genannten Grenzwerten liegt, Tag und Nacht zu ertragen, heißt es in dem Gutachten von Lärmkontor. Zudem wären knapp 6000 Menschen tagsüber vom Fluglärm – etwa ein Viertel der gesamten Bevölkerung – und etwa 320 Menschen vom Zugverkehrslärm der AKN tagsüber betroffen.
Lärmgutachten schlägt Tempo 30 und Flüsterasphalt für die B4 vor
Deshalb schlägt Lärmkontor für die B4 der Stadt Quickborn vor, nachts von der Süderstraße bis zum Ortsausgang im Norden ein generelles Tempolimit von 30 km/h einzuführen. Im Norden gilt dies bereits tagsüber für einige Hundert Meter vor dem dortigen Altenheim. Ein solches Tempolimit würde den nächtlichen Lärmpegel an der Kieler Straße um zwei bis drei Dezibel senken, führt Lärmkontor aus.
Wörtlich heißt es in dem Gutachten zum Straßenlärm an der Kieler Straße: „An fast allen straßennahen Wohngebäuden die Lärmvorsorgewerte für Wohngebäude in allgemeinen Wohngebieten von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts sowie in Wohn- und in Dorfgebieten von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts überschritten sind. Somit ist die Zumutbarkeitsschwelle erreicht und die Belastung so hoch, dass sie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1986 für die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen abwägungsrelevant ist.“
„Lärmschutz“- Schilder und Tempo-Messgeräte würden den Effekt verstärken
Diese Verkehrsanordnung von Tempo 30 sollte laut Lärmkontor mit Hinweisschildern „Lärmschutz“ und Geschwindigkeits-Displays ergänzt werden, die den Lerneffekt für die Autofahrer verstärken würden. Zudem sollte die Stadt einen offenporige Asphalt in die B4 einbauen, der die Lärmwerte nochmals um zwei bis drei Dezibel reduzieren würde, da hier auf der B4 zurzeit „ein relativ lauter Standardasphalt verbaut ist“.
Dieser 48 Seiten umfassende Lärmaktionsplan wird vom 3. April bis 5. Mai im Quickborner Rathaus öffentlich ausgelegt und kann dort eingesehen werden.
Das Lärmgutachten wird im Quickborner Rathaus öffentlich ausgelegt
CDU und FDP haben aber nun den Vorschlag zur Tempo-30-Regelung davon ausgenommen. „Das darf so nicht das letzte Wort sein“, fordert Quickborns SPD-Sprecher Reese. „Wir als SPD-Fraktion sehen, dass die von dem Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen Sinn ergeben und zum Schutz der Bevölkerung dienen sollen.“
Es sei wissenschaftlich nachgewiesen, dass Lärm wie an der Kieler Straße ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstelle. Darum sei es völlig unverständlich, dass CDU mit der FDP die Maßnahme zum nächtlichen Tempolimit von 30 km/h aus der Vorlage des Lärmaktionsplans gestrichen hätten.
SPD-Ratsherr Gerhard Teepe sagt dazu: „Nachts ist es deutlich zu laut an der Kieler Straße für viele Quickborner Anwohnerinnen und Anwohner. „Darum habe die SPD dafür plädiert abzuwarten, was die Bevölkerung dazu sage. „Das wurde ignoriert“, kritisiert der SPD-Sprecher. „Dies stellt aus unserer Sicht eine deutliche Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger dar.“
Die Bürgerbeteiligung werde nun ohne ein nächtliches Tempolimit in der Vorlage erfolgen. „Wir rufen alle Anwohnerinnen und Anwohner der Kieler Straße auf, sich hieran zu beteiligen. Zeigen Sie der Quickborner Politik, was ihre Haltung zu diesem Thema ist.“
In Norderstedt gilt auf der B 432 ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h
Ähnlich sieht es Grünen-Fraktionschef Dirk Salewsky: „Wir wollen, dass die Bürger dazu Stellung nehmen können, ob sie sie dort Tempo 30 befürworten würden.“
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Andere Städte wie Norderstedt gingen hier mit positivem Beispiel voran, so Reese weiter. So gelte zum Beispiel auf der Segeberger Chaussee und der Ohechaussee in Norderstedt (B432) ab 22 Uhr ein kilometerlanges Tempolimit von 30 km/h.
CDU fordert stattdessen, die Raser auf der Kieler Straße besser zu kontrollieren
CDU-Vizefraktionschef Kuhrcke möchte dagegen, dass zunächst gegen die Temposünder verstärkt vorgegangen wird, die in den Abend- und Nachtstunden schneller als mit 50 km/h durch die Kieler Straße rasten. Der subjektive Eindruck vieler Anwohner sei so. „Das muss stärker kontrolliert werden“, fordert Kuhrcke. Auch der Einsatz von Flüsterasphalt mache Sinn.
Zudem erschließe sich ihm nicht, warum erst von der Süderstraße aus Tempo 30 gelten sollte. „Wenn, dann müsste das Tempolimit für die gesamte Kieler Straße in Quickborn gelten.“ Er halte ohnehin den Harksheider Weg für die größere Lärmproblematik für Anlieger auf den Quickborner Straßen. Doch die sei von dem Lärmgutachten nicht betroffen.