Kreis Pinneberg. Die alten Papier-Dokumente müssen gegen eine neue EU-Karte getauscht werden. Wann es wieder freie Termine im Kreishaus gibt.
Die Frist für den Führerscheintausch ist kürzlich abgelaufen. Bis zum 19. Januar waren die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihren Papier- in einen Kartenführerschein zu wechseln. Viele haben das noch nicht machen können – auch weil es bei der zuständigen Führerscheinstelle des Kreises Pinneberg derzeit keine freien Termine gibt.
Eine Stichprobe auf der Homepage des Kreises ergibt folgendes Bild. Es werden Termine für den Führerscheintausch bis Anfang März angeboten. Allerdings sind alle bereits gebucht, frei ist kein Termin. Höchstens im Fall einer kurzfristigen Stornierung könnten noch Termine frei werden. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass der Antrag zum Tausch auch per Post eingereicht werden kann.
Antrag zum Führerscheintausch ist auch postalisch möglich
Diese Möglichkeit sollte, so die Kreisverwaltung, vorrangig genutzt werden. Allerdings: Auch auf diesem Weg lassen sich Wartezeiten nicht umgehen. „Die Wartezeiten betragen zwischen sechs und zehn Wochen, je nach Beantragungsmonat“, sagt Kreissprecherin Katja Wohlers.
Sinnvoll sei es, nicht bis zum Ende der jeweiligen Frist zu warten, sondern den Führerschein im späten Frühjahr oder im Sommer zu tauschen. Die engsten Monate seien Dezember und der Januar vor Ablauf der Frist.
Wer den Führerschein tauschen will, muss auf die Vollständigkeit der Unterlagen achten
Wohlers: „Außerdem ist wichtig, dass die Anträge vollständig eingereicht werden.“ Was dazu alles benötigt wird, erläutert ein Informationsblatt, das bei der Online-Terminvergabe auf der Homepage des Kreises eingesehen werden könne. Wohlers: „Es gehen weiterhin zahlreiche unvollständige Anträge ein, was die Bearbeitungszeiten deutlich verlängert.“
Der „Zwangsumtausch“ geht auf eine Regelung der Europäischen Union (EU) zurück. Sie will in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Führerscheine ausgeben. Diese sollen fälschungssicher und die Inhaber sollen wiedererkennbar sein. Das ist aktuell in Deutschland schwierig. Wer kurz nach seinem 18. Geburtstag die Fahrprüfung bestand, behielt das Dokument inklusive des darin enthaltenen Fotos ein Leben lang.
Neue Führerscheine sind laut EU-Recht nur noch 15 Jahre lang gültig
Diese Regelung besteht seit 2013, dem Jahr der Umsetzung der EU-Regel in deutsches Recht, nicht mehr. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt sind, sind nur noch 15 Jahre gültig. Sie bedürfen nach Ablauf der Frist einer Verlängerung. Nun müssen alle, die vor 2013 ihren Führerschein gemacht haben, diesen gegen das neue EU-Dokument austauschen. Nach dem Auswechseln sind die neuen Führerscheine ebenfalls nur noch 15 Jahre gültig.
Umgetauscht werden müssen alle Papierführerscheine – egal ob grau oder rosa – sowie die Führerscheine im Scheckkartenformat, die vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Wie viele Führerscheininhaber im Kreis vom „Zwangsumtausch“ betroffen sind, ist schwierig zu schätzen. Nach ersten Berechnungen war die Kreisverwaltung von 290.000 „Umtauschern“ ausgegangen.
Ob diese geschätzte Zahl annähernd zutrifft, kann niemand sagen. Die tatsächlichen Umtauschzahlen liegen weit darunter. Im Jahr 2021 holten sich 1496 Personen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat beim Kreis ab, 2022 waren es 8938 Personen, im vorigen Jahr dann 8153 Autofahrer. Macht insgesamt 18.587. Macht, bezogen auf 290.000 „Umtauscher“, bisher 6,4 Prozent.
Umtauschfristen richten sich nach dem Geburtsjahr sowie dem Ausstellungsjahr des Führerscheins
Die Umtauschfristen richten sich nach dem Geburtsjahr sowie dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Unterschieden wird zwischen Dokumenten, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, und solchen, die ab dem 1. Januar 1999 vergeben wurden. Die mit der Prüfung erworbenen Führerscheinklassen bleiben erhalten. So dürfen Besitzer des „alten“ Führerscheins der Klasse 3 weiterhin Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen fahren. Die Umtauschgebühr beträgt 25,30 Euro.
Damit nicht alle Führerscheininhaber gleichzeitig tauschen müssen, hat der Gesetzgeber eine Staffelung eingeführt. Als Erstes waren die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen, die bis 19. Januar 2022 tauschen sollten. Als Zweites waren die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe, deren Frist am 19. Januar 2023 auslief.
Wer 1971 oder später geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2025 Zeit für den Tausch
Als dritte von vier Gruppen waren die Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgefordert, deren Frist am 19. Januar 2024 ausgelaufen ist. Wer 1971 oder später geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2025 Zeit. Die letzte Staffelung betrifft Personen, die vor 1953 geboren sind. Hier läuft die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033.
Wer seinen Führerschein ab 1999 erhalten hat, hat mehr Zeit zum Umtausch. Für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 ist der 19. Januar 2026 Stichtag, für die dann folgenden jeweiligen drei Ausstellungsjahre gelten 19. Januar 2027 beziehungsweise 19. Januar 2028. Danach gilt für jedes weitere Ausstellungsjahr eine weitere Ein-Jahres-Frist. Sie endet mit dem Ausstellungszeitraum 2012 bis 18. Januar 2013 am 19. Januar 2033.
Sonderregelung für Personen, die bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat haben
Die im vorherigen Absatz genannten Zeiten gelten auch für Personen, die ihre Fahrprüfung vor 1999 bestanden haben, ihren Papierführerschein jedoch zwischen 1999 und 2013 in eine Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Für sie ist deswegen nicht mehr das Geburtsjahr entscheidend, sondern das Ausstellungsjahr des aktuellen Führerscheins.
- Plötzlich wollen alle einen neuen Führerschein
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- 290.000 Führerscheine müssen ausgetauscht werden
Achtung: Wer seinen Führerschein nicht im Kreis Pinneberg gemacht hat, muss zunächst bei der führerscheinausgebenden Stelle eine schriftliche Karteikartenabschrift beantragen. Diese wird dann an die Führerscheinstelle des Kreises geschickt und muss vorliegen, wenn der Antrag auf den Führerscheintausch gestellt werden soll. Weil dieser Schritt häufig vergessen wird, sind viele Antragsunterlagen unvollständig, sodass eine aufwendige Nachbearbeitung notwendig ist.
Im postalischen Antrag muss das vollständig ausgefüllte, unterschriebene Antragsformular, eine beidseitig gut lesbare Kopie des jetzigen Führerscheines und des Personalausweises oder Reisepasses (bei Kopie des Reisepasses ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich) sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto enthalten sein.
Wer den Führerschein nicht im Kreis Pinneberg gemacht hat, braucht weiteres Dokument
Nicht fehlen darf das vollständig ausgefüllte Kontrollblatt inklusive Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld sowie gegebenenfalls die notwendige Karteikartenabschrift der führerscheinausgebenden Stelle. Der neue Führerschein kann vor Ort abgeholt oder per Post zugeschickt werden.
Für den Postversand fallen zuzüglich zu den 25,30 Euro Umtauschgebühr Versandkosten in Höhe von 4,28 Euro an. Angeboten wird auch eine Expressbestellung innerhalb von einer Woche. In diesem Fall muss der Führerschein bei der Kreisverwaltung abgeholt werden, es wird außerdem eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 19,25 Euro fällig. Weitere Informationen unter www.kreis-pinneberg.de im Internet.
Wer seinen Führerschein nicht tauscht, fährt ohne gültiges Dokument
Wer seinen Führerschein nicht umtauscht und weiterhin mit dem alten Dokument unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, weil er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist. Dafür werden unter Umständen Geldstrafen fällig, anfänglich soll die Höhe bei zehn Euro liegen.