Kreis Pinneberg. Kreisverwaltung stockt Personal extra für diese Maßnahme auf und empfiehlt, auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Staffelung zu achten.
Bei einigen ist er rosa, bei anderen noch grau. Wieder andere haben ihn bereits im Format einer Scheckkarte. Die Rede ist vom Führerschein. Doch egal, welche Farbe oder Form das Dokument hat – es muss getauscht werden. Im Kreis Pinneberg trifft dies Schätzungen zufolge 290.000 Führerscheinbesitzer. Eine Zahl, die für die Führerscheinstelle des Kreises Pinneberg eine Herausforderung darstellt. „Wir werden das Personal um eine Vollzeitstelle aufstocken“, sagt Dörte Koppelmann, Leiterin des zuständigen Fachdienstes Straßenverkehr.
Der „Zwangsumtausch“ geht auf eine Regelung der Europäischen Union zurück. Sie will in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Führerscheine ausgeben. Diese sollen fälschungssicher und die Inhaber sollen wiedererkennbar sein. Das ist aktuell schwierig. Wer kurz nach seinem 18. Geburtstag die Fahrprüfung bestand, behielt das Dokument inklusive des darin enthaltenen Fotos ein Leben lang. Diese Regelung besteht seit 2013, dem Jahr der Umsetzung der EU-Regel in deutsches Recht, nicht mehr. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt sind, sind seitdem nur noch 15 Jahre gültig. Sie bedürfen nach Ablauf der Frist einer Verlängerung.
Bürger sollen auf Staffelung achten
Nun müssen alle, die vor 2013 ihren Führerschein gemacht haben, diesen gegen das neue EU-Dokument austauschen. Nach dem Auswechseln sind die neuen Führerscheine ebenfalls nur noch 15 Jahre gültig. „Die Umtauschfrist endet am 19. Januar 2033“, erläutert Koppelmann. Damit nicht alle Führerscheinbesitzer zeitgleich die Zulassungsstelle aufsuchen, hat der Gesetzgeber eine Staffelung eingeführt. „Unser Wunsch ist, dass sich möglichst alle an diese Staffelung halten“, so Koppelmann weiter.
Sie rät, nicht bis zum letzten Tag der Umtauschfrist zu warten. Allerdings bestehe aktuell auch kein dringender Handlungsbedarf. „Wir bekommen inzwischen vermehrt Anfragen, was den Umtausch angeht“, so die Fachdienstleiterin. Sie weist darauf hin, dass es sich rein um das Auswechseln des Dokuments handelt. Es müsse weder die Führerscheinprüfung wiederholt werden noch seien eine ärztliche Untersuchung oder ein Sehtest erforderlich. Die Umtauschfristen richten sich entweder nach dem Geburtsjahr oder nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Bei Dokumenten, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Nach 1999 ist das Ausstellungsjahr des Dokuments entscheidend.
Wer nicht tauscht, fährt ohne Führerschein
Auch die mit der Prüfung erworbenen Führerscheinklassen bleiben erhalten. So dürfen Besitzer des „alten“ Führerscheins der Klasse 3 weiterhin Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen fahren. Wer einen Kartenführerschein besitzt, der seit 1999 ausgegeben wurde, zahlt für den Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein 19 Euro. Wer das rosa oder graue Papierdokument hat, zahlt fünf Euro mehr.
Wer nicht tauscht, fährt ohne Führerschein, zahlt zehn Euro Verwarngeld und muss innerhalb einer bestimmten Frist ein gültiges Dokument vorlegen. Nach Ablauf der Frist wird ein weiteres Verwarngeld fällig. Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle zuständig, die im ersten Stock der Zulassungsstelle in der Ernst-Abbe-Straße 9 in Elmshorn ansässig ist. Wer im Kreis Pinneberg seinen Führerschein gemacht hat, kann in der Zulassungsstelle den notwendigen Antrag ausfüllen, ein biometrisches Foto abgeben und die Gebühr bezahlen. Alles Weitere erledigt in vier bis sechs Wochen die Bundesdruckerei, die den Führerschein an den Kreis schickt. Dort muss er dann abgeholt werden. In Kürze soll auch ein Direktversand eingeführt werden. Ein Online-Antrag für den Umtausch ist derzeit noch nicht möglich.
18.122 Karteikarten in Papier
Wer seinen Führerschein woanders gemacht hat, muss bei der führerscheinausgebenden Stelle eine schriftliche Karteikartenabschrift beantragen. Diese muss bei der Führerscheinstelle des Kreises vorliegen, wenn der Antrag auf den Führerscheintausch gestellt werden soll. „Wer seine Fahrerlaubnis im Kreis Pinneberg gemacht hat, jetzt aber woanders wohnt, muss bei uns diese Karteikartenabschrift beantragen“, sagt Koppelmann. Mehr als 93 Prozent der Karteikarten, die der Kreis führt, sind digitalisiert. In Papierform liegen noch 18.122 Karteikarten vor. Um die Digitalisierung voranzutreiben und dem erwarteten Ansturm vorzubeugen, erhält die Führerscheinstelle in der zweiten Jahreshälfte eine zusätzliche Vollzeitstelle. Aktuell sind dort zwölf Mitarbeiter, darunter mehrere Teilzeitkräfte, tätig.