Kreis Pinneberg. Das Ende der nächsten Umtauschfrist sorgt für großen Ansturm bei der Führerscheinstelle des Kreises. Wer als nächstes dran ist.

Wer aktuell seinen alten Führerschein gegen die neue EU-Fahrerlaubnis eintauschen will, muss warten. Lange warten. „Aktuell dauert die Bearbeitungszeit acht bis zehn Wochen“, teilt Kreissprecherin Katja Wohlers mit. Das dürfte bei einigen Autofahrern für Probleme sorgen, denn am heutigen Donnerstag, 19. Januar, endet die Umtauschfrist für die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964, deren alte Führerscheine dann nicht mehr gültig sein werden. Viele von ihnen dürften den Umtausch noch nicht vollzogen haben.

Führerschein: Großer Andrang bei Führerscheinstelle des Kreises

Der „Zwangsumtausch“ geht auf eine Regelung der Europäischen Union zurück. Sie will in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Führerscheine ausgeben. Diese sollen fälschungssicher und die Inhaber sollen wiedererkennbar sein. Das ist aktuell schwierig. Wer kurz nach seinem 18. Geburtstag die Fahrprüfung bestand, behielt das Dokument inklusive des darin enthaltenen Fotos ein Leben lang.

Diese Regelung besteht seit 2013, dem Jahr der Umsetzung der EU-Regel in deutsches Recht, nicht mehr. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt sind, sind nur noch 15 Jahre gültig. Sie bedürfen nach Ablauf der Frist einer Verlängerung. Nun müssen alle, die vor 2013 ihren Führerschein gemacht haben, diesen gegen das neue EU-Dokument austauschen. Nach dem Auswechseln sind die neuen Führerscheine ebenfalls nur noch 15 Jahre gültig.

Führerschein: Alte „Lappen“ müssen eingetauscht werden

Umgetauscht werden müssen alle Papierführerscheine – egal ob grau oder rosa – sowie die Führerscheine im Scheckkartenformat, die vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Dies soll bundesweit 43 Millionen Fahrerlaubnisse betreffen – 15 Millionen Papier-Führerscheine und 28 Millionen im Scheckkartenformat. Wie viele Führerscheininhaber im Kreis vom „Zwangsumtausch“ betroffen sind, ist schwierig zu schätzen. Nach ersten Berechnungen war die Kreisverwaltung von 290.000 „Umtauschern“ ausgegangen. Eine erneute Fahrprüfung oder ein neuer Sehtest sind nicht erforderlich.

Die Umtauschfristen richten sich nach dem Geburtsjahr sowie dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Unterschieden wird zwischen Dokumenten, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind und solche, die ab dem 1. Januar 1999 vergeben wurden. Die mit der Prüfung erworbenen Führerscheinklassen bleiben erhalten. So dürfen Besitzer des „alten“ Führerscheins der Klasse 3 weiterhin Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen fahren. Die Umtauschgebühr beträgt 25,30 Euro.

Damit nicht alle Führerscheininhaber gleichzeitig tauschen müssen, hat der Gesetzgeber eine Staffelung eingeführt. Als erstes waren die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen, die bis 19. Januar vorigen Jahres tauschen sollten. Weil Anfang Januar vorigen Jahres beim Kreis ein regelrechtes Chaos wegen des großen Ansturms ausbrach, wurde die Frist um ein halbes Jahr verlängert. Noch immer sind nicht alle Betroffenen dem nachgekommen. „Es gibt noch Nachzügler, eine Anzahl kann nicht ermittelt werden“, so die Kreissprecherin.

Führerschein: Kapazitäten der Bundesdruckerei sind begrenzt

Nun endet bundesweit die Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 – und wie schon im vorigen Jahr ist der Ansturm groß. „Alleine im Januar dieses Jahres sind bisher bereits weit mehr als 700 Anträge eingegangen. Weitere 114 Personen beantragten im Januar persönlich einen Führerscheintausch“, bilanziert Wohlers. Zum Vergleich: Im Januar 2022 gingen in der Führerscheinstelle des Kreises 1654 solche Anträge ein – 1352 per Post, 302 Tauschwillige kommen persönlich in das Kreishaus nach Elmshorn.

Die lange Bearbeitungszeit von derzeit acht bis zehn Wochen erklärt Wohlers mit dem nahenden Fristende, den begrenzten Kapazitäten der Bundesdruckerei und den vielen unvollständigen Antragsunterlagen, die viel Zeit binden. Es sei kein Problem, persönliche Termine für den Führerscheinumtausch unterhalb des Jahres zu bekommen. Zum Auslauf der jeweiligen Fristen (Stichtag ist jeweils der 19. Januar) seien kaum Termine zu bekommen, „da viele die Frist ausschöpfen“, so Wohlers. Daher appelliere die Verwaltung an alle Tauschwilligen, ihre Antragsunterlagen rechtzeitig, vollständig und am besten per Post einzureichen.

In der Führerscheinstelle sind aktuell vier Mitarbeiter mit dem Führerscheintausch befasst. Zwei kümmern sich um die Bearbeitung der Anträge, die anderen beiden sind mit dem Versand der Karteikartenabschriften an andere Führerscheinstellen befasst. Denn nur wer im Kreis Pinneberg seinen Führerschein gemacht hat, kann in der Zulassungsstelle den notwendigen Antrag ausfüllen, ein biometrisches Foto abgeben und die Gebühr bezahlen.

Wer seinen Führerschein ab 1999 bestanden hat, hat mehr Zeit

Wer seinen Führerschein woanders gemacht hat, muss zunächst bei der führerscheinausgebenden Stelle eine schriftliche Karteikartenabschrift beantragen. Diese wird dann an die Führerscheinstelle des Kreises geschickt und muss vorliegen, wenn der Antrag auf den Führerscheintausch gestellt werden soll. Weil dieser Schritt häufig vergessen wird, sind viele Antragsunterlagen unvollständig, sodass eine aufwendige Nachbearbeitung notwendig ist.

Als dritte Gruppe sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgefordert, ihre Führerscheine zu tauschen. Ihre Frist läuft bis zum 19. Januar 2024. Wer 1971 oder später geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2025 Zeit. Die letzte Staffelung betrifft Personen, die vor 1953 geboren sind. Hier läuft die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033.

Wer seinen Führerschein ab 1999 bestanden hat, hat mehr Zeit zum Umtausch. Für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 ist der 19. Januar 2026 Stichtag, für die dann folgenden jeweiligen drei Ausstellungsjahre gelten 19. Januar 2027 beziehungsweise 19. Januar 2028. Danach gilt für jedes weitere Ausstellungsjahr eine weitere Ein-Jahres-Frist. Sie endet mit dem Ausstellungszeitraum 2012 bis 18. Januar 2013 am 19. Januar 2033.

Führerschein: Was beim Umtausch beachtet werden muss

Für den Pflichtumtausch der Post muss das vollständig ausgefüllte, unterschriebene Antragsformular, eine beidseitig gut lesbare Kopie des jetzigen Führerscheines und des Personalausweis oder Reisepasses (bei Kopie des Reisepasses ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich) sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto eingereicht werden. Nicht fehlen darf das vollständig ausgefüllte Kontrollblatt inklusive Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld sowie gegebenenfalls die notwendige Karteikartenabschrift der führerscheinausgebenden Stelle. Die Abholung des neuen Führerscheins muss vor Ort in der Führerscheinstelle erfolgen, dort ist dann auch die Gebühr zu bezahlen. Die Unterlagen stehen unter www.kreis-pinneberg.de zum Download bereit.

Wer lieber einen Termin vor Ort vereinbaren möchte, kann diesen online vereinbaren. Ein Link dazu ist ebenfalls auf der Homepage des Kreises vorhanden. Weitergehende Fragen werden unter der Mailadresse fuehrerschein@kreis-pinneberg.de beantwortet. Wer seinen Führerschein nicht umtauscht, fährt ohne gültiges Dokument und wird anfangs mit einem Verwarngeld von zehn Euro zur Kasse gebeten.