Pinneberg. Engagierte Jugendliche wollen bei der neuen Leitung des Hauses mitreden. Wie die Stadtverwaltung ihre Entscheidung begründet.
Sie zitieren Paragrafen und pochen auf ihr Mitbestimmungsrecht – auch bei Personalentscheidungen, die im Rathaus getroffen werden. Im Jugendzentrum Geschwister-Scholl-Haus (GSH) in Pinneberg wünschen sich die Jugendlichen, mitbestimmen zu dürfen und an Entscheidungen beteiligt zu werden. Auch wenn es darum geht, eine neue Hausleitung auszuwählen.
Ihr Argument: Jugendbeteiligung ist in der Gemeindeordnung vorgegeben. Dort heißt es „Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.“
„Unfassbar unfair“: Streit in Pinneberger Jugendzentrum Geschwister-Scholl-Haus
Nun fühlen sich die Jugendlichen übergangen, weil ihre Wunschkandidatin, die sie mit einer Petition und 20 Unterschriften unterstützt haben, die Stelle nicht bekommen hat. Ihrer Wut und Enttäuschung haben sie in einem öffentlichen Schreiben zum Ausdruck gebracht.
Die Jugendlichen hatten die Petition vor Bewerbungsschluss an Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Bereich Jugend geschickt. „Eine erste Antwort kam erst über eine Woche nachdem die Entscheidung gefallen war“, so die Jugendlichen. Auf der KJB-Sitzung am 19. Juni hatten sie ebenfalls ihr Anliegen vorgetragen.
Pinneberger Stadtverwaltung entschuldigt sich bei den Jugendlichen
Die Jugendlichen argumentieren, dass das Jugendzentrum der Ort sei, an dem sie sich sicher fühlen und an dem sie täglich Zeit verbringen, Hilfe suchen und wo sie sich anvertrauen wollen. „Wenn unsere Wünsche, die wir so klar geäußert haben, einfach ignoriert werden und solch wichtige Dinge über unsere Köpfe hinweg entschieden werden, obwohl es uns am meisten angeht, ist das unfassbar unfair“, schreiben sie.
Die Stadtverwaltung ihrerseits reagiert mit einem Schreiben an die Jugendlichen des Geschwister-Scholl-Hauses auf die Vorwürfe und räumt Versäumnisse ein: „Es wäre sinnvoll gewesen, nach Besetzung der Stelle, die nicht an die Person gegangen ist, die Ihr Euch gewünscht habt, ein Treffen mit Euch zu machen, um Euch die Stellenbesetzung besser zu erklären. Haben wir nicht. Unser Fehler. Das tut uns leid“, heißt es darin.
Pinneberger Stadtverwaltung reagiert auf Vorwürfe aus Geschwister-Scholl-Haus
Die Petition der Jugendlichen wurde am 11. Mai an drei Leute bei der Stadtverwaltung geschickt. „Am Tag der Ratsversammlung, vier Tage vor der Kommunalwahl, eine Woche vor Himmelfahrt, mitten im Bewerbungsverfahren von mindestens fünf weiteren Stellen aus dem Verbund, mitten in der Organisation des Ferienpass-Programmes, mitten im Weggang eines Kollegen. Das soll keine Entschuldigung sein, erklärt aber, dass hier im Haus genau zu diesem Zeitpunkt personalmäßig schlicht Land unter war“, heißt es in dem Schreiben der Stadtverwaltung.
Die Petitions-E-Mail sei außerdem nicht von einer E-Mail-Adresse mit einem Klarnamen, sondern von einem Spitznamen aus verschickt worden – und im HEIC-Dateiformat, die in der Stadtverwaltung im E-Mailverkehr praktisch nie vorkommt und sich ohne Hilfe nicht öffnen liesse, weil die Sicherheitssysteme das nicht zulassen. Erst die nachgereichte PDF konnte dann gelesen werden.
Pinneberger Jugendzentrum: Stadt begründet Entscheidung für Hausleitung
Auf der Kinder- und Jugendbeiratssitzung im GSH haben die Jugendlichen in der Einwohnerfragestunde die Petition vorgebracht und mehrere Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben ausführlich geantwortet. Der Fachdienstleiter Kultur, Jugend und Sport hatte die Jugendlichen später auch darüber informiert, dass die Leitungsstelle im GSH vergeben wurde – aber eben nicht an die Wunschkandidatin der Jugendlichen.
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„Inhaltlich möchten wir auf Eure Beschwerde bei der Presse Folgendes antworten: Wir verstehen, dass Ihr die Person, die das GSH leitet, selbst aussuchen möchtet. Aber: Wir bezahlen die Leute, die bei der Stadt arbeiten mit Steuergeldern. Das bedeutet, wir müssen begründen können, warum jemand einen Job bei uns bekommt. Wer der oder die Beste für eine Stelle ist – dafür haben wir ein Verfahren. Die sogenannte Bestenauslese“, heißt es in dem Schreiben an die Jugendlichen. Und in diesem Verfahren sei jemand anderes schlicht qualifizierter gewesen als die Wunschperson der Jugendlichen.