Elmshorn. 33-Jähriger soll einen Gast unvermittelt angegriffen und schwer verletzt haben. Warum er dafür nicht verurteilt werden kann.

„Kommen Sie gut zurück“, gab Verteidigerin Katja Münzel ihrem Mandanten mit auf den Weg. Für Yassen A. führte der Weg vom Landgericht Itzehoe zurück in eine psychiatrische Klinik. Dort befindet sich der 33 Jahre alter Elmshorner seit dem 10. Februar – seit er in seiner Wohnung plötzlich und unvermittelt seinen damaligen Gast angriff.

Er soll seinem Opfer O., das er zuvor selbst in seine Wohnung eingeladen hatte, mit voller Wucht eine Glasflasche gegen die Stirn geschlagen haben. Die Flasche ging daraufhin zu Bruch.

Landgericht: Attacke mit Glasflasche – Richter sollen Elmshorner einweisen

Im Anschluss soll Yassen A. mit den Scherben weiterhin Angriffsbewegungen gegen das Opfer ausgeführt haben. Und: Er schüttete seinem Gast einen Tasse heißen Tees ins Gesicht.

Erst als der Gast mehrfach äußerte, aufgeben zu wollen, stellte der 33-Jährige seine Angriffe ein – und schloss die Zimmertür auf. Diese soll er kurz vor seinem Angriff verschlossen haben, um eine Flucht des Opfers zu verhindern.

Beschuldigter soll vor der Attacke die Tür verschlossen haben

Sein Gast, der diverse Riss- und Schnittwunden erlitt, konnte daraufhin die an der Kaltenweide gelegene Wohnung verlassen und sich auf der Straße an Passanten wenden, die ihm erste Hilfe leisteten und Polizei sowie Rettungskräfte alarmierten.

Das zum Zeitpunkt der Tat 28 Jahre alte Opfer kam mit schweren, jedoch zum Glück nicht lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik. Polizisten des Reviers Elmshorns stürmten in die Wohnung und nahmen Yassen A. fest.

Elmshorn: Ermittler gingen zunächst von versuchtem Tötungsdelikt aus

Schon damals kam der Verdacht auf, dass sich der Elmshorner in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben könnte. Ein Haftrichter schickte den 33-Jährigen daraufhin nicht in eine Haftanstalt, sondern ordnete die vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Fachklinik an. Zu diesem Zeitpunkt gingen die Ermittler noch von einem versuchten Tötungsdelikt aus.

Inzwischen hat sich diese Einschätzung geändert. Yassen A. wird jetzt nur noch eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nicht geändert hat sich jedoch die Einschätzung, dass der 33-Jährige die Tat aufgrund einer paranoid-schizophrenen Erkrankung begangen hat und dass er für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt.

Nach Attacke mit Glasflasche: Gericht befasst sich mit Antragsschrift

Daher hat die Staatsanwaltschaft keine Anklageschrift, sondern eine Antragsschrift beim zuständigen Landgericht eingereicht. Beantragt wird, den Elmshorner für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Fachklinik einzuweisen, weil er eine Gefahr für sich und andere darstellt. Die Straftat soll er demnach im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben, dafür wäre er also freizusprechen.

Dominik Groß führt den Vorsitz der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Itzehoe.
Dominik Groß führt den Vorsitz der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Itzehoe. © dpa | Christian Charisius

Mit der möglichen Einweisung des 33-Jährigen befasst sich nun die Zweite Strafkammer des Landgerichts Itzehoe unter der Leitung von Dominik Groß. Die Richter werden das Opfer der Attacke sowie diverse Polizisten hören, die am Tattag mit Yassen A. zu tun hatten.

Landgericht: Attacke mit Glasflasche – Richter sollen Elmshorner einweisen

Besondere Bedeutung kommt dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Thomas Bachmann zu, der den 33-Jährigen untersucht hat und eine Einschätzung zu seinem Gesundheitszustand, seiner Gefährlichkeit und den Heilungschancen abgeben wird. Die Kammer hat acht Verhandlungstage bis Mitte November angesetzt.