Elmshorn. In vielen Städten müssen Betreiber von Wettbüros seit Jahren eine spezielle Abgabe zahlen. Doch das ist rechtswidrig.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig kommt die Stadt Elmshorn teuer zu stehen. Das Gericht erklärte kommunale Wettlokalsteuern für rechtswidrig. Und diese Entscheidung kostet die Stadt an der Krückau nun rund 130.000 Euro.

Anfang 2019 führte die Stadt Elmshorn eine Wettlokalsteuer ein, Betreiber solcher Lokale wurden seitdem zur Kasse gebeten. Und das, obwohl der Bund ebenfalls spezielle Steuern auf Renn- und sonstige Sportwetten erhebt. Doch das ist rechtswidrig, entschied nun das Gericht.

Elmshorn: Wettlokalsteuer illegal – das kommt Elmshorn teuer zu stehen

Das hat Auswirkungen auf die Elmshorner Stadtkasse: Für die Jahre 2019 bis 2022 belaufen sich die Einnahmen durch die Wettlokalsteuer auf 130.000 Euro. Diese muss die Stadt nun zurückzahlen. Und die Summe könnte sogar noch steigen. Laut Verwaltung wird aktuell geprüft, ob diese Erstattungsbeträge einer Verzinsung unterliegen.

Ausschlaggebend für die Änderung der Rechtslage ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach dürfen Gemeinden keine eigenen Wettbürosteuern erheben. Anlass des Verfahrens war eine Wettbürosteuer der Stadt Dortmund. Gegen diese hatten mehrere Unternehmen geklagt. Mit Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht: Kommunale Wettbürosteuern rechtswidrig

Die Leipziger Richterinnen und Richter entschieden, „dass die Erhebung einer (zusätzlichen) kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlichen im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist.“

Bei diesen Steuern handele es sich um spezielle Bundessteuern, die die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für denselben Gegenstand ausschließen, argumentierte das Gericht.

Elmshorn: Betreiber legten Widerspruch gegen die Steuer ein

Da die Wettlokalsteuersatzung der Stadt Elmshorn inhaltlich mit der Wettbürosteuersatzung der Stadt Dortmund identisch ist, verletzt auch die Elmshorner Satzung Bundesrecht. Daher soll die Satzung in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, 7. März, diskutiert und anschließend vom Stadtverordneten-Kollegium kassiert werden.

Ohnehin, teilt die Verwaltung mit, hätten verschiedene Betreiber von Wettlokalen seit Inkrafttreten der Satzung wiederholt Widerspruch gegen die Erhebung der Steuer eingelegt. Vor Gericht landete aber keiner dieser Einsprüche.

Elmshorner Politik muss die Wettlokalsteuersatzung offiziell aufheben

Wie geht es nun weiter? Zwar verstoße die Satzung gegen höherrangiges Recht und könne nicht weiter angewendet werden, weil sie von Anfang an als nichtig anzusehen sei, heißt es aus der Elmshorner Verwaltung. Dennoch bleibt die Satzung zunächst bestehen.

Denn die Nichtigkeit einer Satzung kann nur von einem Gericht festgestellt werden. Eine Verwaltungsbehörde dürfe die Satzung nicht einfach als nichtig behandeln und rechtliche Schlüsse daraus zeihen, teilt die Verwaltung mit.

Elmshorn führte die kommunale Steuer für Wettlokale 2018 ein

Bis zur offiziellen Aufhebung bleibt die Satzung also formal wirksam. Diese Aufhebung soll die Politik dann in den kommenden Sitzungen beschließen, rät die Verwaltung. Ähnlich gehen auch andere Städten wie Kiel, Rendsburg und Quickborn mit diesen Satzungen um. Quickborn hatte seine Satzung schon im November 2022 aufgehoben.

Elmshorn hatte die Satzung als zweite Stadt in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht. „Unser Ziel ist es aber nicht, damit Geld zu machen, sondern die Ausbreitung von Wettlokalen insbesondere in der Innenstadt aufzuhalten“, sagte Bürgermeister Volker Hatje damals.