Pinneberg. Halbnackt griff der Pinneberger Rettungskräfte an. Richter wiesen ihn in den Maßregelvollzug ein. Nun sucht er eine Hintertür.

Die Hoffnung von Tim B. – sie zerplatzte am 20. Januar wie eine Seifenblase. Wegen zweifacher Brandstiftung und anderer Taten hatte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe den Mann aus Pinneberg dauerhaft in die Psychiatrie geschickt. Jetzt geht er gegen das Urteil vor.

„Es wurde seitens der Verteidigung Revision eingelegt“, bestätigt Frederike Milhoffer, Sprecherin des Landgerichts Itzehoe. Die Staatsanwaltschaft, die das Sicherungsverfahren gegen den 42-Jährigen betrieben und mit der Dauer-Einweisung des Mannes ihr Ziel erreicht hatte, verzichtete folgerichtig auf den Gang in die nächste Instanz.

Pinneberg: Brandstifter wird von Psychiater für gefährlich gehalten

In dem Verfahren hatte ein Psychiater, der den Pinneberger untersucht hatte, dessen Einweisung in den Maßregelvollzug befürwortet. Der Beschuldigte leide unter einer paranoiden halluzinatorischen Schizophrenie, die sich durch Verfolgungswahn und Halluzinationen äußern würde.

Er stelle weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, von ihm seien dauerhaft weitere schwerwiegende rechtswidrige Taten zu erwarten. Dem schlossen sich die Richter an.

Zweimal soll Tim B. in dem Pinneberger Mehrfamilienhaus Feuer gelegt haben

Verhandelt wurden vor Gericht diverse Straftaten, die Tim B. zwischen dem 8. Januar und dem 26. April vorigen Jahres verübt haben soll. Zur Debatte standen mehrere Brandstiftungen in dem von ihm mitbewohnten Mehrfamilienhaus am Damm, ein Angriff auf eine ihm unbekannte ältere Frau auf der Straße vor dem Haus, die Verunglimpfung von Nachbarn per Schmiererei und die Beschädigung einer Wohnungstür.

Mehrere Taten, darunter auch den Angriff auf Polizei- und Feuerwehrkräfte, die den nackten und rußgeschwärzten Angeklagten am 26. April 2022 aus der völlig verqualmten Wohnung retten wollten, stellten die Richter ein.

Pinneberg: Für die Richter sind allein die Brandstiftungen ausreichend für Einweisung

Allein die Brandstiftungen – bei der letzten wurde die Wohnung von Tim B. völlig zerstört – seien bereits ausreichend für eine Dauer-Einweisung in den Maßregelvollzug. Die Schuldfähigkeit des 42-Jährigen sei aufgrund seiner Erkrankung aufgehoben gewesen, so dass eine strafrechtliche Ahndung nicht in Frage komme.

Tim B. selbst hatte in dem Verfahren mehrfach das Wort ergriffen, sich für den Großteil der Taten als unschuldig erklärt und darum geworben, die drohende Einweisung in den Maßregelvollzug zur Bewährung auszusetzen. Das lehnten die Richter ab. Der 42-Jährige habe keine Krankheitseinsicht und sei weiterhin gefährlich.

Pinneberg: Revisionen in Karlsruhe bleiben meistens erfolglos

Nun will der 42-Jährige offenbar versuchen, mittels der Revision eine Neuverhandlung zu erzwingen und auf dieser Weise der Psychiatrie zu entkommen. Ob das gelingt, erscheint zweifelhaft. In den meisten Fällen lehnt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Revision ab.

Sie ist keine erneute Tatsacheninstanz, sondern eine reine Rechtskontrolle. So muss die Verteidigung belegen, dass die Kammer entweder das Prozessrecht falsch angewendet hat oder ihr Fehler im Strafrecht unterlaufen sind, etwa bei der Strafzumessung oder der Einordnung der Tat.