Barmstedt/Itzehoe. Das Landgericht hatte Jan S. wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nun überrascht er mit dem Gang in die nächste Instanz.

Jan S. aus Barmstedt hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe eingelegt. Die Richter der Schwurgerichtskammer hatten den 40 Jahre alten Mann am 18. Januar zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Das Opfer: seine Mutter Monika S. (64).

„Die Verteidigung des Angeklagten hat Revision eingelegt“, bestätigt die Sprecherin des Landgerichts Itzehoe, Frederike Milhoffer, auf Abendblatt-Anfrage. Das verwundert, schließlich hatte Verteidiger Hagen Rose in seinem Plädoyer der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht widersprochen.

Barmstedt: Mutter getötet – Angeklagter legt Revision gegen Urteil ein

Staatsanwältin Janina Seyfert, die auf eine Revision verzichtet hat, hatte zwölf Jahre Gefängnis wegen Totschlags gefordert. Dem schloss sich das Gericht an. „Das, was gefordert wird, ist wohl richtig“, hatte zuvor Verteidiger Hagen Rose geäußert – und um eine angemessene Strafe gebeten.

Die Revision ist keine erneute Tatsacheninstanz, sondern eine reine Rechtskontrolle. So muss die Verteidigung belegen, dass die Kammer entweder das Prozessrecht falsch angewendet hat oder ihr Fehler im Strafrecht unterlaufen sind, etwa bei der Strafzumessung oder der Einordnung der Tat.

Über die eingelegte Revision entscheidet der Bundesgerichtshof

Darüber muss nach erfolgter Begründung der Revision der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. Er kann – wie in den meisten Fällen – die Revision ablehnen oder das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen.

Jan S. hatte in dem Verfahren die Tötung seiner Mutter Anfang Mai 2022 in ihrer Barmstedter Wohnung zugegeben, wollte sich jedoch an die Einzelheiten nicht mehr erinnern können.

Angeklagter hatte zum wiederholten Mal Unterschlupf bei der Mutter gesucht

Die Richter hatten in ihrem Urteil festgehalten, dass der Angeklagte Ende 2021 zum wiederholten Mal bei seiner Mutter Unterschlupf gesucht und auf Kosten der Frührentnerin gelebt hatte. Schnell sei das Geld knapp geworden.

Nachdem Jan S. am 2. Mai einen neuen Job über eine Zeitarbeitsfirma aufgenommen und diesen nach nur einem Tag hingeschmissen habe, sei es am Abend des 4. Mai zum finalen Streit gekommen.

Barmstedt: Insgesamt zählte die Rechtsmedizin 68 Stiche

Der Angeklagte habe ein 20 Zentimeter langes und 4,8 Zentimeter breites Messer geholt und wie von Sinnen auf seine Mutter eingewirkt. Insgesamt zählte die Rechtsmedizin 68 Stiche. Die ersten fünf Stiche hätten von hinten die linke Niere getroffen, es folgten vier Stiche ins Brustbein und 37 Stiche in die Bauchdecke.

Diverse Verletzungen an Händen und Unterarmen würden belegen, dass sich Monika S. zu Beginn verzweifelt gegen ihren Angreifer gewehrt habe. Der Angeklagte habe zwischenzeitlich das Messer gewechselt, seiner Mutter mehrfach ins Gesicht geschlagen und ihr zum Schluss ein Kissen auf Mund und Nase gedrückt.

Barmstedt: Tod der Mutter trat erst eine Stunde nach der Bluttat ein

Der Tod sei vermutlich erst eine Stunde nach der Attacke eingetreten, die 64-Jährige sei an einer Kombination aus Verbluten und Sauerstoffmangel gestorben.