Quickborn. Die umstrittene Unterschutzstellung des ehemaligen Torfabbaus bei Quickborn ist beschlossen. Was sich für Touristen ändert.
Zwei Jahre nach der Vorstellung der ersten Pläne hat die Landesregierung nun Tatsachen geschaffen: Das Himmelmoor bei Quickborn wird offiziell als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das 582 Hektar große Areal ist das elfte Naturschutzgebiet des Kreises Pinneberg. Mit der Unterschutzstellung des ehemaligen Torfabbaugebiets will das Land bedrohten Arten wie Moorfrosch, Kreuzotter, Schlingnatter oder dem vom Aussterben bedrohten Kiebitz ein Rückzugsraum bieten. Der Besuch des Moores werde aber weiterhin möglich sein. Zuvor hatte es Kritik an den Plänen gegeben, weil unklar war, wie sich „sanfter Tourismus“ und Naturschutz vereinbaren lassen sollten.
Quickborn: Himmelmoor wird zum Naturschutzgebiet
„Nach Jahrzehnten des Torfabbaus geben wir das Himmelmoor wieder der Natur zurück“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) anlässlich der Ausweisung. Schleswig-Holstein sei eines der moorreichsten Länder in Deutschland. „Damit haben wir die Chance und die Pflicht, diese einzigartigen Lebensräume wiederherzustellen.“ Für die Pinneberger Landtagsabgeordnete Eka von Kalben (Bündnis 90/Die Grünen) sei die Ausweisung ein Gewinn: „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt.“ Nach mehr als 100 Jahren des Torfabbaus könne sich Himmelmoor nun als 203. Naturschutzgebiet des Landes von der intensiven Nutzung erholen.
Das ausgewiesene Schutzgebiet liegt größtenteils auf Quickborner Flächen, aber auch die Gemeinden Borstel-Hohenraden und Hemdingen werden berührt. Den Angaben nach sollen der westliche und südwestliche Teil des Moores deutlich beruhigt werden, um Refugien für schützenswerte Tiere herzustellen. Mit der Vernässung sollen wertvolle Feuchtgebiete entstehen, Birken- und Eichenwälder könnten in Ruhe gedeihen.
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Quickborn: Balanceakt zwischen Tourismus und Naturschutz
Um den Tourismus mit dem Naturschutz zu verbinden, habe das Umweltministerium mit der Ausweisung des Naturschutzgebietes ein Naherholungskonzept mit den örtlichen Ämtern erstellt. Demnach können Besucher weiterhin mit der historischen Torfbahn zwischen Ostern und Oktober durch das Moor fahren. Zudem gibt es sechs Aussichtspunkte, die Wander- und Reitwege durch und um das Moor bleiben erhalten. Hunde müssen im Naturschutzgebiet künftig angeleint werden.
Die Unterschutzstellung sei sowohl für Tiere als auch für Touristen von Vorteil, meint Eka von Kalben. „Nicht nur wird der Tourismus im Kreis dadurch profitieren, wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zum Moorschutz, der für die Bekämpfung des Klimawandels entscheidend ist.“ Nur durch den Schutz könnten solche Landschaften erhalten bleiben. Zumal gezeigt werden könne, dass Mensch und Natur gemeinsam funktionieren.
Torfwerk und industrielle Anlagen können besichtigt werden
Damit sei auch das ehrenamtliche Engagement gemeint: „Dass wir so ein Kleinod wie das Himmelmoor haben, verdanken wir nicht nur der Natur, sondern den vielen Menschen, die sich ehrenamtlich um das Moor, die Torfbahn und das integrierte Goldsteinhaus kümmern“, so von Kalben.
Für Besucher wichtig sei, dass das Torfwerk mit seinen Gebäuden und industriellen Anlagen von den Naturschutzplänen und dem Betretungsverbot ausgenommen ist. Dazu zählt auch das Goldstein-Haus, das nach dem seiner jüdischen Kriegsgefangenen Henri Goldstein benannt wurde. Es ist seit diesem Jahr offiziell als NS-Gedenkstätte anerkannt. Bekanntlich handelt es sich um das einzige im Originalzustand erhaltene ehemalige Kriegsgefangenlager des Bundeslandes.
Quickborn: Welche Regeln im Himmelmoor für Besucher gelten
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) sagte, es seien „gute Lösungen für die mit dem Schutzzweck im Einklang stehenden Nutzungen gefunden worden“. Dies betreffe die Grünlandnutzung in Randbereichen ebenso wie die Regelungen zur Jagd. Insgesamt soll Naherholung im gesamten östlichen Teil des Himmelmoores weiter erlaubt sein. Unter anderem befindet sich dort der Moorlehrpfad.
Wie die Touristenströme zu lenken und zu begrenzen sind, werde noch abgestimmt. Schon zuvor gab es den Plan, mit dem jährlich stattfindenden Himmelmoor-Lauf bei Bürgern um Verständnis und das Bewusstsein für den Naturschutz zu werben. Für Besucher bedeute die Unterschutzstellung vor allem, dass sie die ausgewiesenen Wege nicht verlassen dürfen, Hunde angeleint sein müssen und Feuer, Rauchen und Grillen verboten sind.
80 Prozent des Geländes sind Eigentum der Landesforsten, 20 Prozent befinden sich in Privatbesitz. Den anfänglichen Plänen nach sollen vor Ort ehrenamtliche Ranger aufpassen, dass sich Gäste an die Regeln halten. Für die Einhaltung des Naturschutzes werde die Stiftung Naturschutz in Schleswig-Holstein sorgen. Der Torfabbau war 2018 eingestellt worden.