Elmshorn. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-jährigen Angeklagten heimtückischen Doppelfemizid vor. Der Prozess startet im Januar.
Viereinhalb Monate nach der schrecklichen Bluttat von Elmshorn hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen Huissen M. (30) erhoben. „Wir werfen dem Beschuldigten Mord aus Heimtücke in zwei Fällen vor“, so Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow. Der Mann aus Eritrea wird beschuldigt, am frühen Nachmittag des 9. Juli in einer Wohnung an der Friedenstraße die Freundinnen Zahra H. (23) und Yusra B. (19) mit mehreren Messerstichen umgebracht zu haben.
Elmshorn: Staatsanwaltschaft klagt Mann für Doppelfemizid an
Tatort des doppelten Femizids ist ein Rotklinkerbau mit weißen Balkonen, in dem die beiden ebenfalls aus Eritrea stammenden Frauen seit November 2021 im dritten Stock lebten. Huissen M. war mit der älteren der beiden Frauen, Zahra H., befreundet, offenbar kannte er sie noch aus dem Heimatland. „Aus dem Blickwinkel des Angeklagten führte er mit der Frau eine Beziehung, die er als schwierig empfand“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter.
Nach Abendblatt-Informationen hatte Zahra H. die Aufnahme einer Liebesbeziehung mit dem späteren Täter jedoch abgelehnt, wollte es bei einer Freundschaft belassen. Das konnte Huissen M., der 2017 als Asylbewerber nach Deutschland kam und hier eine Ausbildung gemacht hat, offenbar nicht verwinden. Er lebt in Tuttlingen (Baden-Württemberg), mehr als 800 Kilometer von Elmshorn entfernt, hatte die beiden Frauen dort in der Vergangenheit aber mehrfach besucht.
Zuletzt soll er jedoch Zahra H. regelrecht nachgestellt haben, sogar per WhatsApp mit ihrer Ermordung gedroht haben. Das spätere Opfer hatte Anzeige bei der Polizei erstattet, nachdem der 30-Jährige eines Nachts vor der Wohnungstür der Frauen stand und lautstark Einlass forderte. Daraufhin führten Polizisten am Wohnort des Mannes mit ihm eine sogenannte Gefährderansprache.
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Elmshorn: Täter wurde noch in Tatortnähe festgenommen
Die fruchtete nicht. Die Ermittler der Mordkommission sind davon überzeugt, dass Huissen M. am 9. Juli mit dem Plan nach Elmshorn reiste, dort zum Mörder zu werden, er habe die Schritte vorher genau durchdacht. „Er hat sich mit einer List Zutritt zur Wohnung der Opfer verschafft“, so Müller-Rakow. Im Innern habe er zunächst Zahra H., die wohl ahnungslos die Tür geöffnet hatte, mit einem Messer angegriffen und ihr mehrere wuchtige Stiche in den Oberkörper versetzt.
Yusra B., die ihrer Freundin zur Hilfe eilen wollte, sei dann ebenfalls von dem Beschuldigten angegriffen worden. Auch in diesem Fall führt die Anklageschrift mehrere Stiche in den Oberkörper auf. „Der Tod der beiden Opfer trat noch am Tatort ein“, so Müller-Rakow. Das Messer soll der 30-Jährige im Umfeld des Gebäudes weggeworfen haben. Es wurde sichergestellt. Huissen M. war noch in Tatortnähe festgenommen worden, nachdem Bewohner wegen der lauten Schreie aus der Tatwohnung den Notruf gewählt hatten. Der Tuttlinger war auf seiner Flucht im Treppenhaus noch einem Hausbewohner begegnet, der nun zum wichtigen Zeugen der Anklage werden könnte.
Elmshorn: Prozess wegen Doppelmordes startet wohl im Januar
Der zur Tatzeit 29 Jahre alte Huissen M., der in der Untersuchungshaft 30 wurde, wird sich vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe verantworten müssen. „Er hat im Ermittlungsverfahren Angaben zum Tatgeschehen gemacht“, erläutert Müller-Rakow. Ob es eine geständige Einlassung war, will der Oberstaatsanwalt nicht sagen.
Nach Abendblatt-Informationen ist die Beweislage in dem Fall gut. Zu den Beweismitteln zählt die Tatwaffe, die der Tuttlinger aus seiner Wohnung mitgebracht haben soll. An der Kleidung des Mannes soll es zudem Blutanhaftungen gegeben haben. Der Prozess gegen den 30-Jährigen startet voraussichtlich Anfang Januar. Trotz des vorgeworfenen Doppelmordes können die Richter im Fall einer Verurteilung nicht zweimal lebenslänglich verhängen. Dem Angeklagten droht „nur“ lebenslange Haft, vermutlich jedoch mit der zusätzlichen Feststellung der Schwere der Schuld. In diesem Fall ist selbst bei guter Führung eine Freilassung nach 15 Jahren nicht möglich.