Kreis Pinneberg. Die neuen Corona-Regeln sind da. Und Jan Schröter ist irritiert. Wo gilt Maskenpflicht? Wo nicht und für wen überhaupt?

Vorgestern, unter Freunden beim gemeinsamen Essen. Ausufernde Diskussion um das Thema, ob denn nun ab 1. Oktober eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht. Und wenn ja, welche Maske wo gefordert wäre.

Maskenpflicht: Welche Masken, wo und für wen?

Man einigt sich schließlich auf folgende Eckpunkte: Maskenpflicht im Flieger – abgeschafft. In Fernzügen FFP2-Maske. Öffentlicher Nahverkehr: Maskenpflicht, muss jedoch nicht FFP2 sein, medizinische oder Stoffmaske gehen auch. „Was ist mit Fernbussen?“, hakte ein Pedant nach. Eine explizite Fernbus-Regelung findet sich leider nicht. Auch nicht per Smartphone, bekanntlich die höchste Instanz der Moderne.

Wahrscheinlich ist es auch egal, ob man im Fernbus Maske trägt oder nicht. Nach ein, zwei gemeinsam verbrachten Tagen im Stau inklusive überlaufender Bordtoilette teilen sowieso alle Passagiere die gleichen Bazillen. Außerdem muss es ja auch bei den Corona-Regeln Punkte geben, die man noch nachjustieren kann.

Wir Deutschen sind ganz groß darin, Einfaches so weit aufzudröseln, bis keiner mehr durchsteigt. Zu Beginn der Pandemie war die Ansage übersichtlich: Maske tragen, Abstand halten. Später sinnvoll ergänzt mit „Impfen lassen“. Mittlerweile, im dritten Seuchenjahr, strotzt das Regelwerk von spitzfindigen Sonderbestimmungen.

Mit Kippe unter der Maske über den Krankenhausflur

Zum Beispiel müssen Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske tragen. Außer im geschlossenen Zimmer des besuchten Patienten. Gilt das nur im Einzelzimmer oder auch in der Vierbetten-Kategorie? Im Flur und in Gemeinschaftsräumen muss die Maske auf. Ausnahme: beim Essen und beim Rauchen. Falls Sie maskenlos auf dem Krankenhausflur erwischt werden, stecken Sie sich rasch eine Kippe an – dann fliegen Sie bloß raus, weil Rauchverbot herrscht.

Sollten Sie jünger als sechs Jahre sein, brauchen Sie im Krankenhaus überhaupt keine Maske. Allerdings dürfen Sie nicht rauchen. Alternativ könnte man sich als Gebärdendolmetscher ausgeben, dann darf man nämlich ebenfalls maskenlos durch sämtliche Krankenhäuser der Republik wandeln. Dafür unterliegt man dann einer Testpflicht.

Für Postboten gilt die Testpflicht nicht. Und ein nebenberuflich als Gebärdendolmetscher tätiger Postbote darf praktisch alles, inklusive Genesungswünsche direkt im Operationssaal zustellen und anschließend per Fernbus in den Urlaub fahren. Jedenfalls momentan und in Schleswig-Holstein.

Maskenpflicht: Alle Klarheiten beseitigt

Der Bund weist ausdrücklich darauf hin, dass in verschiedenen Punkten alle Bundesländer zu weiterer, spezifischer Aufdröselung befugt sind. Und natürlich kann sich alles von jetzt auf gleich situationsbedingt verändern. Ansonsten gelten die Regeln bis zum Karfreitag 2023, dann schau‘n wir mal.

Vielleicht schafft es die Politik ja, das Corona-Regelwerk wieder auf einige wenige, klare Ansagen einzudampfen. Wie die EU beim Thema „eine gemeinsame Ladekabel-Norm für Handys“. Die Beratungen darüber haben 2009 begonnen, und schon 2024 soll es soweit sein.

Das lässt hoffen, dass es ab Herbst des Jahres 2035 wieder ganz schlicht heißt: Maske tragen, Abstand halten, Impfen lassen.